Gründungszuschuss kann bei vorheriger Abfindung verwehrt werden

Die Existenzgründung bzw. der Weg in die Selbstständigkeit ist für viele Arbeitslose ein perspektivenreicher Aufbruch in eine neue berufliche Selbstverwirklichung. Der Gründungszuschuss bietet in diesem Rahmen neben dem Arbeitslosengeld I eine weitere finanzielle Möglichkeit, um die kritische Startphase, in der die meisten Existenzgründungen scheitern, zu meistern. Wer den Antrag rechtzeitig stellt, kann über einen Zeitraum von 6 Monaten zusätzlich zum Arbeitslosengeld I 300 Euro monatlich erhalten. Nach Abschluss dieser so genannten Grundförderung kann ein Antrag auf Verlängerung gestellt werden, wobei für 9 Monate ein Pauschalbetrag von 300 Euro gewährt wird.
 

Gerichtsurteil: Die Gewährung des Gründungszuschusses liegt im Ermessen der zuständigen Arbeitsagentur

Grundsätzlich sollten sich Existenzgründer der Tatsache bewusst sein, dass es keine Garantie für den Erhalt des Gründungszuschusses gibt. Die Gewährung liegt ausschließlich im Ermessen der zuständigen Arbeitsagentur, so wie es vor kurzem ein Urteil des Sozialgerichts Gießen (Az.: S 14 AL 6/13) bestätigt hat. Im konkreten Fall wurde der Antrag auf die Gewährung des Gründungszuschusses abgelehnt, weil der Antragseller im vorherigen Angestelltenverhältnis eine hohe Abfindung erhalten hatte. Der 59 Jahre alte Mann hatte gegen die Ablehnung des Antrages auf Gründungszuschuss geklagt, allerdings war er nicht erfolgreich: Das Gericht lehnte seine Klage ab, da der Mann eine Abfindung von ca. 170.000 Euro brutto erhalten hatte. In der Essenz bedeutet dieses Urteil, dass die Bundesagentur eine Existenzgründung nicht fördern muss, wenn genügend eigene finanzielle Ressourcen vorhanden sind. Das Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters ist entscheidend, hohe finanzielle Ressourcen des Antragsstellers sprechen gegen die Notwendigkeit der Bewilligung. Ziel des Gründungszuschusses soll es sein, den Lebensunterhalt in der Startphase zu sichern, da die ganze Arbeitskraft in die eigene Unternehmung investiert werden muss. Von der Notwendigkeit der Bewilligung war in diesem Fall also nicht auszugehen.
 

Fazit: finanzielle Ressourcen und der Weg in die Selbstständigkeit

Die Entscheidung des Sozialgerichts Gießen veranschaulicht auf ungewollte Weise, dass ausreichende finanzielle Mittel zu Beginn der Existenzgründung extrem wichtig sind, um den Lebensunterhalt zu sichern und das Geschäft mit Nachhaltigkeit aufzubauen. Existenzgründer, die viel Geld als Abfindung erhalten bzw. zurückgelegt haben, sollten eine Bewilligung nicht fest einkalkulieren. Aber auch jenseits möglicher Abfindungen und Reserven liegt die Bewilligung des Antrages immer im Ermessen der zuständigen Arbeitsagentur: Mit dem Antrag muss die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells deutlich werden, gerade auch im Sinne der eigenen Erfolgschancen auf dem Markt. Existenzgründer sollten sich nicht nur auf diese finanzielle Möglichkeit fokussieren, sondern auch weitere Fördermöglichkeiten ausschöpfen, um breiter aufgestellt zu sein. Der Faktor Zeit ist entscheidend, daher wird ein ambitionierter Existenzgründer langwierige und kostenintensive Gerichtsverfahren ohnehin kaum in Kauf nehmen wollen.

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