Insolvenz anmelden - wann ist der "richtige" Zeitpunkt?

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Beim Sprung in die Selbstständigkeit ist das Thema, irgendwann einmal Insolvenz anmelden zu müssen, sicherlich nicht präsent. Dennoch ist jedem klar: Eine Selbstständigkeit hat nicht nur rosige Seiten, sondern birgt auch Risiken. Und wenn viele kleine Faktoren schief laufen, kann es schnell zum finanziellen Zusammenbruch des Betriebs kommen.

Insolvenz anmelden. Wer ist betroffen und wann ist der richtige Zeitpunkt?

Insolvenz anmelden müssen nicht nur große Unternehmen, sondern vor allem auch kleine und mittelständische Betriebe sowie Firmen, die noch nicht lange am Markt aktiv sind. Im Gastronomie-Bereich (Schankwirtschaften) aber auch im Transportgewerbe scheint das Risiko besonders hoch. Grundsätzlich gilt, dass mit dem Alter des Betriebs das Risiko sinkt, dass der Betrieb insolvent wird.

Wann der „richtige“ Zeitpunkt ist, um eine Insolvenz anzumelden, wird von Rechtsexperten so eingeschätzt: Wenn die Zahlungsunfähigkeit eines Selbstständigen eintritt und in absehbarer Zeit nicht reguliert werden kann, dann ist es an der Zeit, Insolvenz anzumelden. Unter Zahlungsunfähigkeit versteht man in diesem Zusammenhang Liquiditätslücken von mindestens zehn Prozent, die sich über einen Zeitraum von mehr als drei Wochen erstrecken. Wer beispielsweise eine Firma in der Rechtsform der GmbH betreibt, ist verpflichtet bei Zahlungsunfähigkeit Insolvenz anzumelden. Ob und inwiefern die Selbstständigkeit weitergeführt werden kann, obwohl Insolvenz angemeldet wurde, kann nur mithilfe eines Rechtsbeistands geklärt werden.

Grundsätzlich müssen diese Schritte auf dem Weg zum sogenannten „Regelinsolvenzverfahren“ gegangen werden:

  1. Zunächst wird der Insolvenzantrag gestellt und geprüft. Eingereicht wird dieser beim zuständigen Insolvenzgericht. Zeitgleich wird ein Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt.
  2. Nun erfolgt die Prüfung des Antrags durch das Insolvenzgericht. Geprüft wird dabei, ob das Insolvenzverfahren eröffnet werden kann und inwiefern ein Insolvenzantragsgrund vorliegt.
  3. Sind alle Voraussetzungen gegeben, wird ein Eröffnungsbeschluss samt Prüfungstermin festgelegt. Nun nimmt der Insolvenzverwalter seine Arbeit auf. Ab diesem Zeitpunkt gelten Pfändungsgrenzen für Anschaffungen. Nun melden die Gläubiger ihre Forderungen an.
     

Insolvenz anmelden – mit Unterstützung eines Fachanwalts

Das Einschalten eines Rechtsanwalts ist von Vorteil: Rechtsanwälte und vor allem Fachanwälte, die sich auf Insolvenzrecht spezialisiert haben, sind Profis des Fachs. Sie kennen alle Möglichkeiten, die ein Selbstständiger hat, der im Begriff ist, Insolvenz anzumelden. Auch mögliche Gläubiger verhandeln mit einem versierten Insolvenzanwalt auf ganz andere Art und Weise. Möglicherweise kann durch geschickte Verhandlungen des Anwalts auch verhindert werden, dass eine Insolvenz angemeldet werden muss. Günstigere Vergleiche werden geschlossen und die Restschuldbefreiung kann angestrebt werden. Auch entlastet ein Insolvenzanwalt den Selbstständigen mit Blick auf die Psyche.
 

Das sind die häufigsten Gründe, warum Selbstständige Insolvenz anmelden

Meist können die Gründe für die Anmeldung einer Insolvenz einer dieser Kategorien zugeordnet werden:

  1. Äußere Umstände. Zu den äußeren Umständen gehören all die Probleme, die nicht absehbar waren. Das heißt: Wird der Kunde eines Selbstständigen zahlungsunfähig und begleicht seine Rechnungen nicht mehr, kann das für einen Selbstständigen schnell das finanzielle Aus bedeuten. Präventiv kann hier nur insofern eingewirkt werden, dass nicht nur mit einem Großkunden gearbeitet wird, sondern mit mehreren Kunden – um das Risiko zu streuen, dass der Ausfall eines Kunden zur Insolvenz des Selbstständigen führt.
  2. Familiäre Umstände. Die üblichen Umstände, die das Leben für einen Menschen bereithält, können für einen Selbstständigen fatale Folgen haben. Dazu zählen in erster Linie Krankheit und die Unfähigkeit, den Beruf auszuüben - und so Geld zu verdienen. Aber auch Trennungen und Scheidungen können einen Menschen in eine schwere emotionale und finanzielle Schieflage bringen.
  3. Fehlerhafte Unternehmensführung. Nicht selten sind es Forderungen des Finanzamts, die einem Selbstständigen fast dazu zwingen, Insolvenz anzumelden. Allerdings ist hier in der Regel eine selbstverschuldete Misswirtschaft vorausgegangen. Wer die zu erwartenden Beträge nicht beiseitelegt, steuert mit offenen Augen in die Insolvenz.

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