Ein Fürsprecher für Handwerker: 4 Fakten zur Handwerkskammer

Meisterbrief Handwerk

„Gemeinsam einen Schritt voraus“ ist das Motto, das sich alle 53 Handwerkskammern auf die Fahne geschrieben haben. Bekannter ist die Handwerkskammer jedoch für ihr einprägsames Logo: In weißer Schrift auf magentafarbenem Hintergrund steht dort geschrieben „Das Handwerk. Wirtschaftsmacht von nebenan“. Aktiv sind die Handwerkskammern, die vor allem lokal agieren, als Partner der Handwerksbetriebe.

Dieses Aufgabenspektrum deckt die Handwerkskammer ab

Die Handwerkskammer, kurz HWK, ist Dienstleister für die Handwerker und ihr Fürsprecher gleichermaßen. Was sich im Detail dahinter verbirgt, zeigt diese lange Liste an Aufgaben:

  • Die HWK vertritt die Interessen der Handwerker. Sie unterbreitet an entscheidenden Stellen Vorschläge, wie das Handwerk optimal zu fördern ist, und berichtet ganz allgemein über die Handwerksbranche.
  • Die HWK ist der Wächter der Handwerksrolle. Darin sind alle Selbstständigen verzeichnet, die einen zulassungspflichtigen Handwerksbetrieb führen, der damit auch der Meisterpflicht unterliegt.
  • Die HWK agiert als Vermittler bei Streitigkeiten und erstellt Gutachten.
  • Die HWK sorgt sich um die Aus- und Weiterbildung von Fachkräften der nächsten Generation. Darunter fällt sowohl die Betreuung der Auszubildenden als auch die Begleitung für Existenzgründer auf dem Weg in die Selbstständigkeit.
     

Handwerker zwischen Profession und wirtschaftlichem Know-how

Ein selbstständiger Handwerker muss heutzutage recht sportlich sein, denn er muss den Spagat bewerkstelligen, handwerklicher Profi zu sein und dabei gleichzeitig wirtschaftlichen Sachverstand zu beweisen. Um hier nicht ins Trudeln zu geraten, springt die Handwerkskammer zunehmend häufiger an der Stelle ein, wenn es um „fachfremde Themen“ geht. Davon profitieren Handwerksbetriebe, die sich den Anforderungen der modernen Welt stellen möchten und auch diejenigen, die sich im Handwerk eine Existenz aufzubauen versuchen.

Im Zuge der handwerklichen Unternehmensförderung steht die Handwerkskammer mit diesen Schwerpunktthemen beratend zur Seite:

  • Betriebswirtschaft: Marketing, Vertrieb
  • Finanzwesen (extern): Kapital, Förderungen
  • Finanzwesen (intern): Kostenrechnung, Kalkulation, Rechnungen, Belege, Einkauf
  • Zukunft der Betriebe: Übergabe, Übernahme, Unternehmenssicherung
     

Wer wird Mitglied in der Handwerkskammer?

Diejenigen, die einen handwerklichen Betrieb gründen oder aktiv betreiben, sind Mitglied einer Handwerkskammer. Diese Mitgliedschaft erfolgt nicht auf freiwilliger Basis, sondern ist für alle Handwerker Pflicht – egal in welcher Rechtsform sie ihr Gewerbe angemeldet haben. Zur Mitgliedschaft gehört auch ein Mitgliedsbeitrag. Dieser besteht aus einem Grundbeitrag plus einem individuell festzulegenden Betrag X, der on top kommt. Dieser Betrag X errechnet sich mit Blick auf die Gewerbeerträge der vergangenen drei Jahre. Befreiungen und Freibeträge sind durchaus möglich.

Um möglichst viele Betriebe umfassen zu können, werden sowohl zulassungspflichtige Handwerker (mit Meisterpflicht) als auch zulassungsfreie Handwerksberufe (ohne Meisterpflicht) Pflicht-Mitglied in der Handwerkskammer. Hinzu kommt die dritte Gruppe, die der handwerksähnlichen Gewerbe. Wer zur Gruppe der „zulassungspflichtigen“ Berufe gehört, muss sich in der sogenannten „Handwerksrolle“ eintragen. Alle anderen müsse ihre Mitgliedschaft bzw. Existenz in anderen Verzeichnissen dokumentieren.

IHK vs. HWK!?

Die IHK (Industrie- und Handelskammer) und die HWK steigen niemals direkt in den Ring. Berührungspunkte gibt es – wenn überhaupt – vor allem in den Betrieben, in denen sowohl kaufmännische als auch handwerkliche Auszubildende ihre Lehrzeit absolvieren. Dabei fischt jede Kammer in ihrem Terrain und unterliegt auch entsprechenden Regulierungen.

Die sogenannte Handwerksordnung reguliert die Handwerkskammer. Formal betrachtet, wird die Handwerksordnung auch als „Gesetz zur Ordnung des Handwerks“ bezeichnet, und gerade dieses Gesetz hat bereits eine lange Tradition. Thematisiert wird ein Bereich aus der Handwerksordnung mittlerweile zunehmend häufiger, denn: Die Meisterpflicht, die nach wie vor für einige Berufe gilt, ist Teil der Handwerksordnung. Unterschieden wird in diesem Zusammenhang in zulassungspflichtige Gewerke, in zulassungsfreie Gewerke und in handwerksähnliche Gewerke.

Die Industrie- und Handelskammern werden durch das gleichnamige Gesetz reguliert. Allerdings gibt es keine deutschlandweit einheitlich gültigen Regelungen, denn das IHKG variiert von Bundesland zu Bundesland.

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