Wie beantrage ich ein Patent?

Patent Ordner

Wer seine Geschäftsidee von Anfang an schützen will, sollte die Möglichkeit einer Patentanmeldung konsequent in Betracht ziehen. Ein Patent ist eines der wirksamsten gewerblichen Schutzrechte in Deutschland. Ziel muss es sein, Alleinstellungsmerkmale vor Nachahmern zu schützen, sodass sich für Kunden ein attraktiver Mehrwert ergibt. Ein Patent kann die eigene Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig stärken. Die Anmeldung erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Übrigens ist auch ein internationaler Schutz möglich und je nach Geschäftsmodell sehr sinnvoll.

Zunächst soll in diesem Artikel grundlegendes Wissen rund um den Schutz von Marken oder auch Technologien vermittelt werden, sodass die Notwendigkeit der Patentierung offenbar wird. Schließlich soll es vor allem um praxisorientierte Ausführungen rund um die Patentanmeldung gehen: Welche Unterlagen und Schritte sind nötig? Welche formalen Aspekte sind zu beachten etc.? Eine Zusammenfassung sowie Auflistung benötigter Dokumente versetzt Existenzgründer in die Lage, das Vorhaben ‚Patentanmeldung‘ zeitnah angehen zu können.
 

Grundlegendes Praxiswissen rund um die Patentanmeldung

Mit einem Patent erwerben Gründer/Unternehmer ein technisches Schutzrecht, das ihnen die exklusive Verwertung der eigenen Erfindung garantiert. Auch ist es möglich, die Benutzung durch Dritte zu untersagen, falls sie nicht autorisiert sind. Für gegenständliche Erfindungen spricht man von einem Erzeugnispatent, wohingegen man von einem Verfahrenspatent bei speziellen Vorgängen spricht. Grundlegende Voraussetzungen für die Anmeldung eines Patents sind, dass die Erfindung neu und nicht naheliegend ist, auch muss sie eine gewerbliche Nutzung zulassen. Im Zuge der Anmeldung beim Patent- und Markenamt können Gründer in Erfahrung bringen, ob die eigene Idee eventuell schon geschützt wird. Die Prüfung bzw. das gesamte Verfahren kann in Einzelfällen Jahre dauern. Zu beachten ist, dass ein erworbenes Patent für maximal 20 Jahre gültig ist, Verlängerungen sind nur in bestimmten Fällen möglich.
 

Mögliche Alternativen zum Patent in der Praxis

Um das Design bzw. die äußere Erscheinung insgesamt zu schützen, kann ein so genanntes Geschmacksmuster beantragt werden. So kann ein Recht auf die alleinige Nutzung eines bestimmten Designs erworben werden (das weltbekannte Apple-Symbol darf beispielsweise nicht zweckentfremdet werden). Dieser Schutz kann für bis zu 25 Jahre bestehen. Neben einem Patent kann auch ein Gebrauchsmuster eine technische Erfindung schützen. Als Vorstufe zum Patent ist dieser Schutz aber nicht so weitreichend. Er empfiehlt sich eher für kleinere Produkte, die für Unternehmen keine strategische Schlüsselbedeutung haben. Ein solcher Schutz kann bis zu 10 Jahre bestehen. Schließlich können auch Logos und Namen im Rahmen des Markenschutzes wirksam vor der Nutzung durch Dritte geschützt werden. Auch der Markenschutz ist beim DPMA vorzunehmen: Ist eine Marke anerkannt und eingetragen, so darf das Logo oder auch ein Slogan nicht mehr von Dritten benutzt werden. Allerdings kann eine kostenpflichtige Markenlizenz erteilt werden, mit der auch Dritte ein Produkt vermarkten können. Alle angeführten Optionen verfolgen das Ziel, eigene Erfindungen zu schützen, um so ein betriebswirtschaftliches Alleinstellungsmerkmal vor Nachahmern zu bewahren.
 

Vorgehen in der Praxis: Wie melde ich ein Patent an?

Soll ein Verfahren oder ein Produkt durch ein Patent geschützt werden, so muss ein Antrag beim Patentamt eingereicht werden, der schließlich sorgfältig geprüft wird. Zu den einzureichenden Unterlagen zählen insbesondere die folgenden:

  • exakte technische Beschreibung des Verfahrens/Produktes
  • Umfang des Patents (Patentansprüche)
  • Zeichnungen/Dokumentationen zur Erfindung
  • eine kompakte Zusammenfassung der Geschäftsidee (max. 1500 Zeichen)
  • Erfinderbenennung der Idee

Zu beachten ist, dass das Patentamt klare und in sich stimmige Formulierungen verlangt. Die Inhalte und Ansprüche an das Patent müssen präzise formuliert werden, sodass auch der gewünschte Schutz möglichst effektiv werden kann.
 

Kriterien für den Patentschutz: Worauf besonders geachtet werden muss

Damit ein Patent als solches zugelassen wird, sind folgende Bedingungen zu erfüllen.

1. Die Neuheit unmissverständlich erklären: Geschützt werden können nur neue Erfindungen, die es in dieser Form noch nicht gibt. Zum Zeitpunkt der Anmeldung darf die Erfindung also nicht dem allgemeinen Stand der Technik entsprechen. Ein Patentschutz wird verhindert, wenn die Erfindung bereits benutzt oder ausgestellt wurde. Zum Stand der aktuellen Technik gehört eine Erfindung, wenn sie bereits beschrieben wurde (in Büchern oder sonstigen Veröffentlichungen).

2. Klare Definitionen schaffen: Um eine Erfindung handelt es sich, wenn auch der Fachmann aus dem aktuellen Stand der Technik nicht die Funktionsweise der Erfindung unmittelbar einsehen kann. Insofern kommt der Erklärung bzw. Definition der eigenen erfinderischen Arbeit eine Schlüsselrolle zu.

3. Die Erfindung muss gewerblich genutzt werden können: Das Kriterium der gewerblichen Anwendbarkeit muss gegeben sein, damit ein Patent erteilt wird. Die Erfindung muss also praktisch verwertbar sein bzw. einen betriebswirtschaftlichen Mehrwert erzeugen können. Es ist nicht möglich, eine Erfindung nur um ihrer selbst willen zu schützen. Ein Patent muss beim Antrag immer in Zusammenhang mit einer schlüssigen Geschäftsidee gesehen werden. Abgelehnt werden folglich Anträge von Erfindungen, die nicht funktionieren und somit eine Erzeugnisse für den Markt hervorbringen können.
 

Wo und wie muss ich ein Patent anmelden?

Hierzulande erfolgt die Anmeldung beim Patent- und Markenamt in den Dienststellen in Jena, Berlin oder München. Dort kann der Antrag zusammen mit den bereits angesprochenen Unterlagen auch persönlich eingereicht werden. Bei der Anmeldung entstehen Kosten für den Prüfungsauftrag in Höhe von 350 Euro. Da viele Gründer auch eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen, ist diesbezüglich mit weiteren Kosten zu rechnen. Ist das Patent erfolgreich angemeldet, so sind in der Folgezeit jährliche Gebühren zu entrichten, bis der Patentschutz nach typischerweise 20 Jahren ausläuft. Die Gebühren werden schrittweise Jahr für Jahr erhöht (in Jahr 6 sind es aktuell 130 Euro, im letzten Jahr 1.940 Euro). Diese Gebühren sind an das Patentamt abzuführen, ansonsten kann der gewünschte Schutz erlöschen. Ein Patent ist also nicht ganz billig, der Vorteil des Schutzes vor möglicher Billigkonkurrenz allerdings lässt die Kosten als eher gering erscheinen.
 

Auch eine elektronische Anmeldung ist möglich

Wer wenig Zeit hat und es nicht in eine Zweigstelle schafft, kann ein Patent auch online auf dem elektronischen Wege in beantragen. Hierfür jedoch wird eine spezielle Signaturkarte in Kombination mit einem Kartenleser benötigt. Bezogen werden können diese Hilfsmittel über die Bundesnetzagentur. Des Weiteren muss die Software DPMAdirekt für den Anmeldeprozess installiert werden. Mit der Hilfe der Software können die benötigten Dokumente erstellt werden. Auf der Homepage des Patentamtes kann die aktuelle Version der Software kostenlos heruntergeladen werden.
 

Zeitliche Fristen und Offenlegung

In der Regel handelt es sich bei der Patentanmeldung um einen langwierigen Prozess, der bis zu 3 Jahre andauern kann. Solche Zeiträume sollten Gründer also bewusst mit einkalkulieren. Die amtliche Patentprüfung nimmt in der Regel einen Zeitraum zwischen 8 und 24 Monaten ein. Nach der Anmeldung eines Patents bleibt es ohnehin für 18 Monate geheim, bevor es veröffentlicht wird. Hintergrund ist, dass sich die interessierte Öffentlichkeit hinsichtlich des aktuellen Standes der Technik informieren kann. Der Zeitraum der Geheimhaltung gibt dem Gründer die Chance, seine Idee weiter zu verfolgen oder aber sie noch vor der Offenlegung zu verwerfen.
 

Auch der internationale Schutz von Produkten beginnt beim Deutschen Patentamt

Für international agierende Unternehmen macht es Sinn, den Patentschutz auszuweiten, auch weil durch die globalisierten Märkte Neuheiten nicht wirklich abgeschottet werden können. Wer den Schutz erweitern möchte, kann dies ebenfalls mit einem Antrag beim Deutschen Patentamt bewerkstelligen. Noch vor wenigen Jahren mussten Patente in den entsprechenden Ländern angemeldet werden, was sehr teuer und zeitaufwändig war. Durch den Patent Cooperation Treaty (PCT) aber wurde die Internationalisierung von Schutzrechten deutlich vereinfacht und beschleunigt.
 

Fazit und Ausblicke: Patente verleihen eine gewisse unternehmerische Planungssicherheit

Es dürfte deutlich geworden sein, dass die Patentanmeldung ein recht komplexer Prozess ist, der u.U. eine fachliche Beratung erforderlich macht. Da die eingereichten Unterlagen keine formalen Fehler enthalten sollten, kann eine Fachberatung durch einen spezialisierten Patentanwalt für unerfahrene Gründer eine unabdingbare Option sein. Zudem handelt es sich um einen recht langwierigen und auch kostspieligen Weg, der sich aber lohnt, um seine ‚unternehmerische Einzigartigkeit‘ konsequent zu schützen. Patente sorgen auch für Schutz im internationalen Kontext, um sich etwa Billigkonkurrenz vom Hals zu schaffen. Eine vorherige Patentrecherche zum Stand der Technik zeigt Gründern, inwieweit die anvisierte Technik schon vorhanden ist. Auf diese Weise sollten teure und zeitraubende Doppelentwicklungen vermieden werden. Nichts wäre ärgerlicher, als nach monatelanger Entwicklungsarbeit feststellen zu müssen, dass das entscheidende Kriterium der Neuheit nicht gegeben ist. Auch die Anzahl der angemeldeten Patente ist für die Außenwirkung nicht zu unterschätzen, da sie ein Ausweis für die Innovationskraft eines Unternehmens ist.
 

Wie melde ich ein Patent an? Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte in der Übersicht

  • ein Patent ist ein wirksames Schutzrecht, das den exklusiven Gebrauch von Erfindungen regelt und sie so vor Missbrauch durch unbefugte Dritte schützt
  • ein Patent gilt üblicherweise für 20 Jahre, bevor es ausläuft
  • ein Geschmacks- oder Gebrauchsmuster sind mögliche Alternativen zum Patent
  • auch Slogans und Markennamen sollten geschützt werden
  • die Anmeldung hat beim Deutschen Patentamt zu erfolgen (grundsätzlich ist dies auch elektronisch möglich)
  • die Anmeldung sollte klar und kompakt formuliert werden
  • ein Patent muss eine klare Neuheit aufweisen und gewerblich genutzt werden können
  • auch der internationale Patentschutz beginnt auf Wunsch beim Deutschen Patentamt
  • Kosten: mit der Anmeldung entstehen Gebühren in Höhe von 350 Euro, danach ist jedes Jahr eine steigende Summe für das Patent zu entrichten (ansonsten entfällt der Schutz)
  • eine fundierten Beratung durch einen erfahrenen Patentanwalt kann Sinn machen, um alle rechtlichen Aspekte zu erfassen
  • mit einem Patent stärken Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit bzw. Alleinstellungsmerkmale, da die Errungenschaften nicht einfach kopiert werden können

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