AGB erstellen: Muster nutzen oder Anwalt fragen?

PKV: Tarife vergleichen und Geld sparen

Anders als Angestellte sind Selbstständige von der Versicherungspflicht befreit und können zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen. Die PKV bietet nicht nur einen weitaus besseren Versicherungsschutz als die gesetzliche KV, sie ist in vielen Fällen auch die günstigere Alternative....

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AGB Würfel

Wer unternehmerisch tätig ist fragt sich, ob es eigentlich eine gesetzliche Vorschrift gibt, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu verfassen. Auch ist vielen unklar,

  • wann AGB eigentlich ihre Wirkung entfalten und
  • ob es nicht reicht, ein Muster im Netz zu ziehen oder
  • fertige AGB von einem ähnlichen Shop einfach zu kopieren.

Dieser Beitrag liefert Informationen zu den genannten Sachverhalten.

Gibt es Gesetzliche Vorschrift zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen?

In den umfangreichen deutschen Gesetzen ist nirgendwo geschrieben, dass ein Unternehmen gezwungen ist, AGB zu erstellen. Allerdings haben die Gerichte in den letzten Jahren im Wege der Rechtsprechung eine Hintertür zur Verpflichtung geöffnet, die AGB zwingend erforderlich machen:

Schließen private Verbraucher mit einem Unternehmen einen Vertrag ab, so müssen Unternehmen der gesetzlich vorgeschriebenen Informations- und Belehrungspflicht nachkommen. Das heißt im Klartext, wer im Internet Geschäfte macht und Privatpersonen als Kunden hat, braucht AGB – auch wenn es kein explizites Gesetz dazu gibt.

Die Praxis zeigt, dass auch im B2B Bereich, also bei Geschäften zwischen Unternehmen, AGB ratsam sind. Sie regeln viele gesetzlich verankerte Vorschriften individuell – und zugunsten desjenigen, der sie aufstellt.
 

Wann gelten AGB?

Die sorgfältig erarbeiteten AGB werden nicht einfach gültig, sondern sie müssen dem Kunden explizit überreicht werden. Die Vertragsschließung mit Hinweis auf die AGB reicht nicht aus. Es muss expliziter Vertragsbestandteil sein und ausdrücklich darauf hingewiesen werden. Gleichzeitig müssen Kunden der Geltung der AGB zustimmen. Das geschieht durch die Unterschrift im Vertrag oder den Klick auf den entsprechenden Button auf der Webseite.
 

AGB: Muster runterladen, selber machen oder Anwalt fragen?

Um es direkt vorwegzunehmen: Es gibt keine allgemein gültigen Muster-AGB, die für alle Betriebe anwendbar wären. Allerdings gibt es Vorlagen im Netz, die als Basis für jedes Geschäftsmodell nutzbar sind. Zu betonen ist, dass die Musterformulierungen individuell angepasst werden müssen. Zum Teil sind branchenspezifische Aspekte zu ergänzen oder auch Passagen aus den Muster AGB zu streichen.

Achtung: Wer einfach ein x-beliebiges Muster nimmt und es per Copy/Paste ungeprüft auf der eigenen Internetseite bereitstellt, wird unter Umständen ein böses Erwachen erleben.

Ein Beispiel aus der Praxis:

Ein Online-Shop handelt mit Bambusböden. Der Inhaber hat die AGB von einem anderen Online-Shop für Bambusböden kopiert und ungeprüft übernommen. Sein Konzept: Er importiert die Ware erst dann, wenn eine Mindestbestellmenge zusammengekommen ist. Seine Kunden gehen in Vorleistung, so ist der Wareneinkauf finanziert und er hat bereits mit der Bestellung das Geld auf seinem Konto. Erst, wenn die Bestellungen zusammen mindestens einen Schiffscontainer füllen, ordert er die Ware. Ein Container kostet im Schnitt um die 50.000 Euro.

Auf Kundenseite sieht es so aus: Auf der Webseite bestellen sie die Ware und erhalten dann eine Rechnung mit der Aufforderung, die AGBs zu bestätigen und den Betrag vertragsgemäß zu überweisen.

Eine Kundin bestellt Material für ihr neues Haus. Die Kosten für die Fußböden liegen bei 30.000 €. Im Kleingedruckten steht, dass Kunden 50 % des Kaufpreises bei Bestellung und 50 % bei Lieferung bezahlen müssen. Sie ruft den Händler an, um die Richtigkeit der Information bestätigen zu lassen, weil auf der Rechnung nichts dergleichen steht. Der Händler ist überrascht, muss ihr aber recht geben. Da er bei Bestellung des Bambusbodens in Asien in Vorleistung gehen muss, muss er nun eine Zwischenfinanzierung über 15.000 € auf die Beine stellen. Hätte er die „geklauten“ AGB des anderen Händlers geprüft, wäre das nicht passiert.

Merke: AGB nie ungeprüft übernehmen, sondern immer anpassen. Im Zweifel einen Anwalt fragen!

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