Außenwirtschaftsförderung: Zuschüsse, Bürgschaften, Förderdarlehen

Hinter dem etwas sperrigen Begriff Außenwirtschaftsförderung verbergen sich eine ganze Reihe interessanter Förderprogramme, die auch für Sie infrage kommen könnte. Das Thema Außenwirtschaft interessiert kleine und kleinste Unternehmen häufig überhaupt nicht, denn sie fühlen sich schlicht nicht angesprochen. Auch erscheinen die Hindernisse, die sich in Sachen Import/Export zeigen, unüberwindlich. Das will die Bundesregierung ändern, denn Außenwirtschaftsaktivitäten zu stärken bedeutet, Deutschlands wirtschaftliche Position in der Welt zu manifestieren.
Förderprogramme helfen, Hürden zu überwinden
Haben Sie schon einmal daran gedacht, Waren zu exportieren oder Ihre Dienstleistung jenseits der deutschen Grenze anzubieten? Dann wissen Sie vermutlich, dass nicht nur sprachliche Schwierigkeiten bestehen, sondern vor allem interkulturelle Kompetenzen.
Falls nicht bereits Erfahrung besteht, ist es gar nicht so einfach, die ersten Kontakte auf einem möglichen neuen Absatzmarkt zu knüpfen. Natürlich ist es verständlich, dass Sie vor dem Risiko vergeudeter Zeit und falsch investierten Geldes zurückschrecken. Bereits hier setzen die Außenwirtschaftsförderungsprogramme an. Sie haben es sich zum Ziel gemacht, Unternehmen wirtschaftlich relevante Informationen bereitzustellen, damit sie sich besser im Ausland zurechtfinden. Auch, wenn es um politische Risiken oder um landestypische Gepflogenheiten geht, will die Bundesregierung den deutschen Unternehmen gute Startmöglichkeiten im Ausland schaffen. Hier bewahrheitet sich die Weisheit „Wissen ist Macht“. Wenn Sie wissen, wie die wirtschaftlichen Chancen, Gepflogenheiten und Herausforderungen in einem anderen Land gelagert sind, steigen Ihre Erfolgsaussichten enorm. Das gilt insbesondere dann, wenn es um Aktivitäten in Schwellenländern und sogenannten Entwicklungsländern geht.
In welchen Ländern sind Außenwirtschaftsaktivitäten förderfähig?
In der Regel wird die sogenannte OECD DAC Länderliste zugrunde gelegt, wenn es um die Einstufung förderfähiger Länder geht. Neben zahlreichen Ländern aus dem afrikanischen Raum gehören auch europäische, asiatische, ozeanische sowie nord- und mittelamerikanische Regionen dazu. Für den Zeitraum 2018 bis 2020 stehen diese europäischen Länder auf die Liste:
Albanien
Belarus
Bosnien und Herzegowina
Kosovo
Moldau
Montenegro
Nord Mazedonien
Serbien
Türkei
Ukraine
Aktuelle politische Entwicklungen können die Liste verändern. Falls sich ein Staat neu gegründet oder es Zusammenschlüsse von Staaten gibt, werden diese Ereignisse kurzfristig berücksichtigt und in der Richtlinie verarbeitet. Deshalb ist es grundsätzlich erforderlich, dass Sie sich zuerst über die Liste der förderfähigen Länder aktuell informieren.
Achtung: Prüfen Sie im jeweiligen Förderprogramm, auf welche Liste sich bezogen wird. Im Zweifel nehmen Sie direkt Kontakt zur Förderstelle auf.
Was will Deutschland mit der Außenwirtschaftsförderung erreichen?
Im Fokus steht, Deutschland in Sachen Außenwirtschaft stark aufzustellen. Auch vor diesem Hintergrund haben Förderprogramme aus dem Bereich Außenwirtschaft kleinste und kleine Unternehmen im Fokus, weil sie immerhin mehr als 90 Prozent aller Unternehmen in Deutschland stellen.
Besonders bekannt und häufig genutzt ist die Kombination aus Finanzierung und Garantie, die die ersten wirtschaftlichen Schritte in Entwicklungsländern vereinfachen soll.
Der zweite Schwerpunkt bildet den Ausbau der Geschäftsbeziehungen zu wirtschaftsstarken Staaten. Hier stehen vor allem die Kommunikation und Kontaktanbahnung von Auslandsgeschäften im Vordergrund. Dies geschieht unter anderem über das Auslandsmesseprogramm, welches Sie im Beitrag über Messen und Ausstellungen finden.
Die dritte Säule der Außenwirtschaftsförderung ist die Erschließung neuer Absatzmärkte. Ein Beispiel soll erklären, wie eine Förderung aus Programmen zum Thema Außenwirtschaft aussehen kann
.
Beispiel:
Ein Formteilehersteller hat auf einem Außenwirtschaftskongress Kontakte zu einem möglichen Geschäftspartner in Kenia geschlossen. Aus dem Gespräch haben sich für ihn attraktive Projektansätze ergeben und er will sich mit Kenia als neuen Absatzmarkt auseinandersetzen.
Förderansatz 1: Um dieses Vorhaben zielorientiert durchzuführen, braucht der deutsche Hersteller professioneller Unterstützung zur Gesprächsvorbereitung sowie in Sachen interkulturelle Kompetenz.
Förderansatz 2: Gut vorbereitet vereinbart der Unternehmer Termine mit kenianischen Firmen. Dabei sammelt er Bestellungen im Wert von 3 Millionen Euro ein.
Über das Markterschließungsprogramm KMU wird das deutsche Unternehmen in folgenden Punkten unterstützt:
Sammlung marktrelevanter Fakten
Bewertung der Risiken eines Exports
Vertiefung neuer Geschäftskontakte in Kenia
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle kommt seinen Zielen nach, in dem es Einkäufer- und Informationsreisen anbietet, Geschäftsanbahnungsreisen organisiert, Informationsveranstaltungen, Leistungsschauen und Markterkundungsreisen initiiert. In erster Linie geht es darum, die Unternehmen so gut auf die anstehenden Aufgaben im Ausland vorzubereiten, dass sie ihre Geschäftsvorhaben erfolgreich umsetzen können.
Kommt es später nach erfolgreicher Geschäftsanbahnung zu einem Auftrag, können sich deutsche Firmen über die sogenannte Hermes Deckung (= Exportkreditgarantie) absichern. Die Absicherung bezieht sich auf einen Zahlungsausfall des Kunden aus Kenia. Zwar bekommen Unternehmen keine Zuschüsse oder werden subventioniert, aber gegen die Zahlung einer risikoorientierten Prämie sind sie gegen einen wirtschaftlich oder politisch begründeten Zahlungsausfall abgesichert. Der Bund tritt ein und erleichtert deutschen Unternehmen so die Durchführung ihres Geschäftsvorhabens im Ausland.
Tipp: Falls eine Exportkreditgarantie für Sie als Fördermittel in Betracht kommt, sollten Sie dennoch eine betriebliche Versicherung zu Exportgeschäften bei einer Versicherungsgesellschaft realisieren. Der Grund ist, dass die öffentliche Garantie nur da eintritt, wo eine klassische Ausfallversicherung nicht mehr haftet.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, sich frühzeitig um Förderprogramme im Rahmen der Außenwirtschaft zu kümmern. Nur so haben sie die Möglichkeit, sich über die angebotenen Veranstaltungen in Deutschland und mittels persönlicher Beratung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle über die Einzelheiten zu informieren.
Zuschüsse für Aktivitäten im Bereich der Außenwirtschaft
Geht es um reine Zuschüsse, wie sie für die meisten Unternehmen in erster Linie von Bedeutung sind, bieten Bundesländer und EU mehr als drei Dutzend Programme an. Die folgende Auflistung stellt in kurzen Stichworten die Inhalte von 8 bundesweit nutzbaren Programmen vor.
Auslandsmesseprogramm
Das Programm fördert Unternehmen, die sich auf eine Auslandsmesse präsentieren wollen. Förderfähig sind
Informationsstände
Firmengemeinschaftsausstellungen
Informationszentren
Sonderschauen
Branchenleistungsschauen
Sonderveranstaltung der Exportinitiative Energie
Die Förderung besteht darin, dass zum Beispiel Messestellflächen kostenreduziert oder kostenfrei zur Verfügung gestellt werden oder, dass organisatorische Aufgaben übernommen werden. Ansprechpartner ist der Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA).
BEML-Exportförderprogramm
Angesprochen sind Unternehmen aus dem Sektor Agrar- und Ernährungswirtschaft. Ziel ist, bestehende und neue Kontakte im Ausland zu pflegen, um neue Märkte zu erschließen. In erster Linie geht es darum, langfristig Arbeitsplätze im ländlichen Raum zu sichern oder einzurichten. Dazu stellt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung unter anderem relevante Marktinformationen zur Verfügung, schult die Firmen Inhaber und Mitarbeiter und unterstützt dabei, Datenbanken und Internetportale anzupassen oder neu zu errichten.
Der Zuschuss zu den Aktivitäten beträgt 50 Prozent, wobei dem Unternehmen Kosten in Höhe von 10.000 Euro Minimum entstehen müssen. Wer weniger ausgibt, bekommt keinen Zuschuss.
Finanzierung von Machbarkeitsstudien
Sollen neue Technologien oder Verfahren in einem Entwicklungs- oder Schwellenland eingeführt werden, sind die dazugehörigen Machbarkeitsstudien förderfähig. Der Bund übernimmt 50 Prozent der Kosten, maximal 200.000 Euro. Voraussetzung ist allerdings, dass nach positivem Abschluss der Machbarkeitsstudie eine spezifische Investitionsabsicht besteht. Die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH (DEG) ist Ansprechpartner.
Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft (develoPPP.de)
Mit diesem Programm werden Aktivitäten gefördert, die privatwirtschaftliches Engagement unterstützen, die unternehmerisch attraktive Chancen sowie entwicklungspolitische Ziele unter einen Hut bringen. Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen in einem Entwicklungs- oder Schwellenland tätig werden wollen, können Sie mit finanzieller Unterstützung rechnen und auch fachlichen Rat beanspruchen. Allerdings verbleiben 50 Prozent der Kosten bei Ihnen, die andere Hälfte übernimmt der Staat. In erster Linie werden folgende Maßnahmen im Ausland unterstützt:
Berufsausbildung, Weiterbildung und Qualifizierung
Umweltschutz im städtischen Raum
Ländliche Entwicklung
Ressourcenschutz und Klimaschutz
innovative Ideen
Die Hürde liegt im Jahresumsatz, der mindestens 800.000 Euro betragen muss, wenn Sie zu dem Kreis der Antragsberechtigten gehören wollen. Außerdem ist es Voraussetzung, dass Sie mindestens acht Mitarbeiter beschäftigen und seit zwei Jahren operativ tätig sind. Auch hier ist die DEG – Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft Ansprechpartner.
Exportinitiative Energie
Kommen Sie aus der Energiebranche? Dann ist dieses Programm wie gemacht für Sie. Falls Sie neue Lösungen hinsichtlich erneuerbare Energien, Energieeffizienz oder neuer Speichermedien oder Energienetze vertreiben und strategisch über Deutschlands Grenzen hinaus verkaufen wollen, können Sie mit Unterstützung vom Staat rechnen. Allerdings fließt kein bares Geld, sondern Sie erhalten Unterstützung in Form von kostenfreien Veranstaltungen und Zugang zu relevanten Informationen. Die Geschäftsstelle Exportinitiative Energie bietet Informationsveranstaltungen an, lädt zu Fachveranstaltungen ein und informiert mittels Webinaren und ihrer Website über konkrete Marktchancen und aktuelle Entwicklungen im Ausland.
Exportinitiative Sicherheitstechnologien und Sicherheitsdienstleistungen
Dieses Programm gehört zum Markterschließungsprogramm, das im obigen Beispiel schon einmal angeführt wurde. Im Rahmen des Programmes können Antragsberechtigte an Schulungsveranstaltungen teilnehmen, Geschäftsanbahnungsreisen nutzen sowie Informationsreisen durchführen. Voraussetzung ist, dass Sie weniger als 500 Beschäftigte haben und unter 50 Millionen Euro Jahresumsatz machen. Der Ansprechpartner sitzt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Geschäftsstelle Bonn.
Förderung des Exports grüner und nachhaltiger (Umwelt-) Infrastruktur – Exportinitiative für Umwelttechnologie
Die Bundesregierung möchte mit dem Programm dazu beitragen, dass Umwelttechnologien ins Ausland exportiert werden, damit auf globaler Ebene ein einheitlicher Standard installiert werden kann. Förderfähig sind Projekte wie Durchführbarkeitsstudien, Pilotvorhaben, Modellvorhaben und Initialprojekte. Anträge dürfen nicht nur Unternehmen stellen. Auch Vereine und Verbände, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sind antragsberechtigt. Die Höhe des Zuschusses ist nicht beziffert bzw. es ist jeweils eine Einzelfallentscheidung. Generell ist es erforderlich, dass Sie einen angemessenen Anteil selbst finanzieren. Bitte bedenken Sie, dass das Antragsverfahren zeitintensiv ist. Im ersten Schritt müssen Sie eine Projektskizze einreichen. Das erfolgt spätestens zum 1. März eines Jahres. Falls Sie diese Frist versäumen, muss das nicht unbedingt das Aus bedeuten. Allerdings ist es durchaus möglich, dass das Projekt nicht mehr berücksichtigt wird, weil das Auswahlverfahren schon zu weit fortgeschritten ist. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Nuklearwaffen nuklearer Sicherheit (BMU) ist Ansprechpartner für dieses Programm.
Klima Partnerschaft mit der Wirtschaft
Wollen sie klimafreundliche Technologien im Ausland einführen, bewährte Technologien zur CO2-Reduzierung im Ausland verkaufen oder demonstrieren oder neue Strukturen schaffen, um klimafreundliche Energien nutzbar zu machen, fällt das alles in dieses Zuschussprogramm. Um zum Kreis der Antragsberechtigen zu gehören muss das antragstellende Unternehmen mindestens 1 Millionen Euro Jahresumsatz erreichen und zehn Mitarbeiter oder mehr haben. Gefördert werden Projekte mit einer Laufzeit von maximal zweieinhalb Jahren. Die Förderquote beträgt 50 Prozent, wobei maximal 200.000 Euro gezahlt werden. Neben dem finanziellen Zuschuss können Unternehmen von der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) konzeptionelle Unterstützung durch Beratungsleistungen beanspruchen.
Fazit: Erst informieren, dann Geschäfte machen
Generell ist es bei außenwirtschaftlichen Aktivitäten von Nöten, sich über die Gegebenheiten vor Ort intensiv zu informieren. Das erhöht die Chancen auf einen positiven Geschäftsabschluss enorm – so sieht es die Bundesregierung und macht dafür Geld locker. In einigen Förderprogrammen ist eine Mindestmaß an Geschäftserfahrung gefordert. Das bedeutet, dass Sie nachweisen müssen, dass Sie bereits einen gewissen Erfolg erreicht haben. Nur dann haben Sie die Möglichkeit, Ihre Geschäftsaktivitäten mit staatlicher Hilfestellung auszuweiten. Wir wünschen Ihnen bei Ihren Auslandsgeschäften viel Erfolg!
Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung, wenn ich selbstständig bin?
Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr ohne weiteres in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Sie müssen sich dort nun auf Antrag befreien lassen. Die künftige Beitragshöhe richtet sich hier nach Ihrem Einkommen. Die Kosten für Selbstständige betragen in 2023 zwischen ...