Auswirkungen des Mindestlohns auf Praktikumsplätze

Der nunmehr flächendeckend geltende gesetzliche Mindestlohn hatte keine gravierenden Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, wie es im Vorfeld der Einführung zum Teil befürchtet wurde. Nun belegt eine aktuelle Berechnung des IW Köln und des Stifterverbandes, dass etwa jedes 6. Unternehmen die Anzahl der angebotenen Praktikumsplätze infolge des gesetzlichen Mindestlohns reduziert hat. Obwohl die Zahl der Studierenden angestiegen ist, wurden 2015 im Vergleich zum Vorjahr etwa 50.000 Praktikumsplätze weniger angeboten. Praktika können für Existenzgründer eine strategisch kluge optisch sein, um flexibel und wenig kostenintensiv die Personalressourcen in Wachstumsphasen aufzustocken und um den ‚eigenen Nachwuchs‘ heranzuführen, bevor es in ein (un)befristetes Arbeitsverhältnis geht. Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns hat zu erweiterten Dokumentationspflichten geführt. Zu Beginn des Jahres 2017 ist der gesetzliche Mindestlohn übrigens pro Stunde auf 8,84 Euro angehoben worden (zuvor lag er bei 8,50 Euro pro Stunde).
Mehr Geld für Praktika, dafür aber weniger Plätze für Studenten bei großen Unternehmen
So lässt sich die Quintessenz der hier angeführten Untersuchung zusammenfassen. Der Rückgang bei den angebotenen Praktikumsplätzen erklärt sich vor allem mit der Tatsache, dass große Unternehmen in der Mehrheit der Fälle lange und somit mindestlohnpflichtige Praktika anbieten. Die Pflicht zum Mindestlohn auch für Praktika greift übrigens nicht für mittlere oder kleinere Unternehmen (weniger als 250 Mitarbeiter). Dementsprechend lässt sich in diesem Segment auch kein nennenswerter Rückgang feststellen. Generell lässt sich als Rahmenbedingung festhalten, dass die deutsche Wirtschaft im Zeitraum von 2012 bis 2015 die Investitionen in Praktikumsplätze um 50 % erhöht hat. Diese starke Zunahme erklärt sich aber vor allem mit höheren Praktikantenlöhnen, auf die aber nur eine kleine Zielgruppe einen Anspruch hat. Hier sind in erster Linie freiwillige Praktika zu nennen, die sich insgesamt über einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten erstrecken. Eine wesentliche Schlussfolgerung der hier kompakt zusammengefassten Untersuchung ist, dass der gesetzliche Mindestlohn für eine signifikante Erhöhung des Lohnniveaus im Bereich studentischer Praktika gesorgt hat.
Existenzgründer sehen sich in vielerlei Hinsicht mit dem komplexen Arbeitsrecht konfrontiert
Studentische Praktika sind im Rahmen einer Existenzgründung eine Chance, um sich abgesehen von reinen Personalressourcen auch relevantes Fachwissen mit an Bord zu holen. So können neue Impulse und Sichtweisen eingebracht werden, die sich gerade für erforderliche Kurskorrekturen in der Anfangsphase als sehr wertvoll erweisen. Insgesamt gestaltet sich die rechtliche Materie rund um die Vergütung von Praktika als recht komplex, denn neben dem Alter und der Dauer kommt es auch auf die Art des Praktikums an. Pflichtpraktika bleiben in der Regel ohne Vergütung, vor allem wenn sie nicht länger als 3 Monate dauern. Insofern sollte Rechtssicherheit in beidseitigem Interesse hergestellt werden. Unerfahrene Existenzgründer bzw. Selbstständige in ihrer neuen Rolle als Arbeitgeber sollten sich im Zweifelsfall rechtlichen Beistand einholen. Zur angesprochenen Rechtssicherheit gehört auch ein Praktikumsvertrag, der die Höhe einer etwaigen Vergütung verbindlich regelt. Für solche Praktikumsverträge lassen sich übrigens professionelle Vorlagen nutzen bzw. mit wenigen Angaben individualisieren.
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