Betriebsrentenstärkungsgesetz - die 13 wichtigsten Merkmale

Ordner mit Aufschrift Betriebsrente

Der Gesetzgeber ist der Auffassung, dass zu wenige Arbeitnehmer in eine betriebliche Altersversorgung einzahlen. In erster Linie stehen dabei kleinere und mittlere Unternehmen im Fokus. Diese nutzen die Vorteile einer Betriebsrente offenbar nicht optimal aus.

Aus diesem Grund wurde das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) verabschiedet. Ab 2018 wird es gültig sein. Im Kern stecken zwei große Punkte.

  • Zum einen werden die Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) generell verbessert. Diese Verbesserung bezieht sich auch auf bereits abgeschlossene Betriebsrentenverträge.
  • Der zweite Punkt ist die Einführung der „Nahles Rente“, auch Sozialpartnermodell genannt. Das Sozialpartnermodell wird ab 2018 die betriebliche Altersvorsorge ergänzen.
     

Die verbesserten Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersvorsorge

Interessant am BRSG ist für alle Arbeitgeber die Neuregelung in § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz. Dort geht es um den Dotierungsrahmen der betrieblichen Altersvorsorge. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz vereinfacht und korrigiert die komplizierten Regelungen. Und das sind die wichtigsten Änderungen, die gleichzeitig zu den wesentlichen Merkmalen des BRSG gehören:
 

1. Sozialversicherungsbeiträge verpflichtend als Arbeitgeber-Zuschuss

Spart der Arbeitgeber durch die Betriebsrente Sozialversicherungsbeiträge, so ist er zukünftig in der Pflicht, eine Quote von 15 % des umgewandelten Entgelts oben drauf zu legen.

Beispiel: Werden 200 € Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersvorsorge gesteckt, muss der Arbeitgeber 30 € dazu schießen.

Diese Regelung gilt für alle Verträge, die ab dem 1.1.2019 abgeschlossen werden. Bestandsverträge sind erst ab 1.1.2022 anzupassen. Diese Änderung betrifft die Durchführungswege Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherung.

Orientieren Sie sich in Ihrem Unternehmen bei der betrieblichen Altersvorsorge am neuen Sozialpartnermodell, ist der Pflichtzuschuss immer zu bezahlen. Einzige Ausnahme: Tarifverträge können etwas anderes regeln.
 

2. Beitragshöhe erweitert

Bislang konnten 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in die Betriebsrente eingezahlt werden. Die Beiträge waren sowohl steuerfrei, als auch sozialversicherungsfrei. In Euro ausgedrückt: Im Jahr 2017 war es möglich, maximal 3.048 € unter Ausnutzung der Steuer- und Sozialversicherungsbefreiung einzuzahlen. Zusätzlich dazu konnten Versicherte maximal 1.800 € jährlich steuerfrei in den Vertrag einzahlen, soweit ihre Bezüge nicht einer Pauschalversteuerung unterlagen.

Die neue Regelung ab dem 1.1.2018 verdoppelt den förderbaren Betrag auf 8 % bezogen auf die Beitragsbemessungsgrenze. Wie in der Vergangenheit auch, bleiben die ersten 4 % frei von Steuern und Sozialabgaben. Doch die zweiten 4 % werden mit Sozialabgaben belastet. Die Steuer entfällt. Bislang pauschal versteuerte Beiträge werden ebenfalls von der Steuer befreit.
 

3. Besserstellung von Geringverdienern

Zahlen Sie einem geringverdienenden Mitarbeiter einen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge, greift Ihnen wiederum der Staat unter die Arme. Sie dürfen Ihrem geringverdienenden Arbeitnehmer Zuschüsse zwischen 240 und 480 € pro Jahr bezahlen. Der Zuschuss, den der Staat Ihnen für ihren Beitrag zur Altersvorsorge gewährt liegt bei 30 %. Diese sind im Rahmen der abzuführen Lohnsteuer gelten zu machen.

An die Art des Altersvorsorgevertrags für Geringverdiener sind spezielle Bedingungen geknüpft: Die Vertriebskosten des Altersvorsorgevertrags müssen über die gesamte Laufzeit gleichmäßig verteilt werden.

Tipp: Als Geringverdiener bezeichnet das Gesetz Mitarbeiter mit einem Monatsbrutto von weniger als 2.200 €. Damit dürften auch Azubis und junge Mitarbeiter von der speziellen Förderung profitieren.
 

4. „Opting-out“: Entgeltumwandlung erfolgt automatisch

Der Gesetzgeber will dafür sorgen, dass Beschäftigte eine betriebliche Altersvorsorge abschließen. Mit dem Opting-out-Prinzip sorgt er dafür, dass jeder über eine automatische Entgeltumwandlung einzahlt, wenn er nicht aktiv widerspricht. Der definierte Zeitpunkt kann zum Beispiel das Ende der Probezeit sein.
 

5. Riester Förderung wird optimiert

Für Arbeitnehmer, die einen Riestervertrag als betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen haben, gilt ab 2018 folgendes: In der Rentenphase müssen keine Sozialversicherungsbeiträge mehr auf die Leistungen abgeführt werden. Diese Regelung gilt auch für bereits bestehende Riesterverträge. Eine weitere geringfügige Anpassung: Statt 154 € steigt die Zulage auf 175 €.
 

6. Erhöhung des Freibetrags bei der Grundsicherung

Es wird ein Freibetrag eingeführt, der Rentnern mit Grundsicherung mehr Geld beschert. Dieser Freibetrag, der aktuell bei 200 € monatlich liegt, wird nicht mehr voll auf die Grundsicherung angerechnet. Somit bleibt den Senioren mehr Geld aus dem Vorsorgevertrag zur Verfügung.
 

7. Vervielfältigungsregelung

Auch vor Einführung des neuen Gesetzes konnten Arbeitnehmer zusätzlich steuerfreie Beiträge in einen betrieblichen Altersvorsorgevertrag einzahlen, falls sie bei einem Unternehmen ausgeschieden waren. Allerdings waren die Regelungen dazu verhältnismäßig umständlich und werden jetzt vereinfacht. Ab 2018 ist es möglich, 4 % der Beitragsbemessungsgrenze pro Beschäftigungsjahr steuerfrei in betriebliche Altersvorsorgeverträge zu stecken. Die gedeckelte Obergrenze liegt bei zehn Beschäftigungsjahren.
 

8. Nachzahlungsregelung

In der Vergangenheit war es so, dass bei einem ruhenden Arbeitsverhältnis (beispielsweise Elternzeit oder Auslandsaufenthalt) keine Beiträge in die betriebliche Altersvorsorge geleistet wurden. Mit dem BRSG wird das anders. Eine Nachzahlung in maximaler Höhe von 10 × 8 % der BBG ist ab dem 1. Januar 2018 auch rückwirkend möglich.
 

„Nahles Rente“ im Blickpunkt der Öffentlichkeit

Die neu eingeführten Nahles Rente wird von den Medien intensiv beleuchtet. Das Sozialpartnermodell ist eine ganz neue Art der betrieblichen Altersvorsorge. Sie betrifft im Prinzip aber nur Arbeitgeber, die an Tarife gebunden sind. Das Sozialpartnermodell entlässt den Arbeitgeber aus der Haftung bezüglich des Leistungsniveaus. Was heißt das? Arbeitgeber stehen zukünftig nur noch für die vereinbarte Zielrente ein. Diese wird vertraglich im Vorfeld fest definiert und entsprechend mit Beiträgen bedient. Mit der Rendite allerdings haben Arbeitgeber in diesem neuen Modell nichts mehr zu tun. Diese Merkmale kennzeichnen die Nahles Rente:

9. Arbeitgeber übernehmen eine reine Beitragszusage. Die Leistungszusage ist hinfällig.

10. Die Folge aus einer reinen Beitragszusage ist, dass keine Garantieleistungen vereinbart werden.

11. Spart der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge, muss er 15 % des umgewandelten Entgelts drauflegen.

12. Die Versicherten erhalten aus den Verträgen Rentenzahlungen. Kapitalzahlungen sind ausgeschlossen.

13. Wechselt ein Mitarbeiter den Arbeitgeber, kann er das Deckungskapital mitnehmen und in ein anderes Sozialpartnermodell übertragen lassen.

 

Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung, wenn ich selbstständig bin?

Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr ohne weiteres in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Sie müssen sich dort nun auf Antrag befreien lassen. Die künftige Beitragshöhe richtet sich hier nach Ihrem Einkommen. Die Kosten für Selbstständige betragen in 2023 zwischen ...

weitere Informationen