Krankengeld für Selbstständige

Für viele Selbstständige ist es der erklärte Fauxpas: der krankheitsbedingte Arbeitsausfall. Für einige bedeutet das, dass sich die Einnahmen auf Null belaufen – und dass, obgleich die Ausgaben weiter abgebucht werden. Grundsätzlich haben Selbstständige drei Optionen sich vor diesem Fauxpas zu schützen: (1) die Wahlerklärung, (2) den Wahltarif Krankengeld und (3) eine private Zusatzversicherung. Was sich dahinter im Detail verbirgt und, wie sie an das Krankengeld für Selbstständige kommen, verrät dieser Ratgeber.
Option 1: die Wahlerklärung
Die Wahlerklärung sichert das Krankengeld für Selbstständige und dockt an die reguläre Krankenversicherung an. Bezahlt werden – nach Unterschrift der sogenannten Wahlerklärung – 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag anstatt dem reduzierten Satz (14 Prozent). So haben Selbstständige ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf Krankengeld.
Der Haken an der Geschichte ist mindestens ebenso so schnell erklärt: Die Wahlerklärung gilt für drei Jahre. Der Krankenversicherung treu bleiben müssen die Selbstständigen dabei allerdings nur 18 Monate. Danach darf gekündigt und gewechselt werden. Das Sonderkündigungsrecht gilt nur dann, wenn Beiträge erhöht werden. Die Höhe des Krankengelds richtet sich bei dieser Variante nach dem tatsächlichen Einkommen.
Option 2: der Wahltarif „Krankengeld“
Verrechnet wird bei dieser Variante der reduzierte Satz von 14 Prozent. Allerdings kommt dann die Prämie für den ausgewählten Wahltarif on top. Eben diese Wahltarife sind allerdings bei Weitem nicht gleichlaufend, so dass es eines detaillierten Vergleichs bedarf, um auch wirklich den Wahltarif zu finden, der das beste Preis-Leistungsverhältnis offeriert.
So muss jeder Selbstständige selbst mit Details jonglieren,
- wie beispielsweise einer Absicherung vor der siebten Krankheitswoche (zum Beispiel schon ab Tag 15 oder 22 statt ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit)
- oder ob ein höheres Krankengeld zur unternehmerischen und auch privaten Situation passt.
Der Vorteil: Anders als private Krankenversicherungen (vgl. Option 3) sind Wahltarife nicht etwa von Alter, Gesundheitsstaus und Geschlecht abhängig. Der Nachteil: Auch hier gilt die Dreijahres-Klausel, die Selbstständige für 36 Monate an die Krankenkasse bindet – und das auch dann, wenn die Beiträge erhöht werden.
Option 3: die private Krankentagegeldversicherung
Eine private Krankentagegeldversicherung – auch in Kombination zu einer bestehenden Vollversicherung – abzuschließen, ist eine meist gewählte Option vieler Selbstständiger. Die Höhe des Krankentagegeldes kann flexibel dem Einkommen angepasst werden. Jedoch ist hier wie in der privaten Krankenversicherung die Beantwortung von Gesundheitsfragen unerlässlich. Dennoch ermöglicht das private Krankentagegeld eine bedarfsgerechte und lückenlose Absicherung im Krankheitsfall.
Tipp:
In Kombination mit einer "privaten Krankenversicherung" oftmals günstiger
Im Gegensatz zu Angestellten haben Selbstständige die Möglichkeit, uneingeschränkt in die private Krankenversicherung zu wechseln. Hiervon machen viele Selbstständige bereits gebrauch. Denn, anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, hängen die Beiträge nicht von Ihrem Einkommen ab. Durch flexible Tarifgestaltungen, optionale Selbstbehalte und Beitragsrüclgewähr sparen viele Selbstständige sogar noch viel Geld. Und das, obwohl die Leistungen als Privatpatient weitaus umfassender sind, als im gesetzlichen Pendant.
Das Krankentagegeld kann im Rahmen einer Vollversicherung sehr kostengünstig mit eingeschlossen werden. Über unseren kostenlosen Tarifvergleich können Sie mehrere Anbieter miteinander vergleichen lassen, und hierdurch noch einmal viel Geld sparen.
Schritt für Schritt zum Krankengeld für Selbstständige
Der Versicherungsmarkt ist groß. Umso wichtiger ist es, zunächst einmal alle Angebote und Optionen zu sichten, um dann die bestmögliche Entscheidung treffen zu können. Tipp: Es geht nicht nur darum, die Leistungen der eigenen Krankenversicherung zu überprüfen, sondern auch darum, die Angebote anderer Versicherer ganz gezielt einzuholen.
Wer auf Option 1 baut, der bekommt – ähnlicher wie im Angestelltenverhältnis – eine Krankschreibung vom Arzt und erhält dafür ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit das vereinbarte Krankengeld. In diesem Fall beläuft sich das Krankengeld auf 70 Prozent des regelmäßigen Arbeitseinkommens. Berücksichtigt wird bei der Berechnung der Betrag, auf dessen Basis die Krankenkassenbeiträge berechnet werden. Das heißt auch: Selbstständige, die rote Zahlen schreiben, haben keine Anspruch auf Krankengeld.
Wer auf Option 2 baut, könnte im Vergleich zu Variante 1 die Option haben, mehr Krankengeld zu erhalten, denn hierbei wird das bezahlt, was via Wahltarif festgelegt wurde.