Wenn Mitarbeiter krankfeiern: Wie kann man „Blaumacher“ überführen?

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Wer selbstständig ein Unternehmen führt, braucht zuverlässige Mitarbeiter. Melden sich einige jedoch verdächtig häufig krank, kann das für die eigene Firma negative Konsequenzen haben. Bleibt beispielsweise die Arbeit liegen, entsteht ein wirtschaftlicher Schaden. Daher kann es für Unternehmer sinnvoll sein, „Blaumachern“ schnell auf die Schliche zu kommen.
 

Warum machen Mitarbeiter „blau“?

Für Unternehmer ist es oftmals schwierig zu unterscheiden, ob sich ihre Angestellten krankheitsbedingt krankmelden oder sich durch eine Krankschreibung zusätzlichen Urlaub ergaunern. Jedoch kann es Anhaltspunkte geben, die auf „Blaumacher“ hinweisen. Meldet sich ein Mitarbeiter beispielsweise regelmäßig an Freitagen oder Montagen krank, könnte sich der Verdacht erhärten, dass dieser sein Wochenende verlängern möchte. Auch bei häufigen Krankmeldungen vor oder nach dem Urlaub werden viele Chefs hellhörig.

Zwar möchte kein Unternehmer seinen Mitarbeitern Betrug unterstellen, doch das sogenannte „Krankfeiern“ ist in Deutschland keine Seltenheit. Bereits im Jahr 2015 fand das Markt- und Meinungsforschungsinstitut YouGov in einer Umfrage heraus, dass jeder Sechste der Befragten sich schon einmal krankstellte.

Die Gründe für das „Blaumachen“ können unterschiedlich sein. Beispielsweise fehlt den Mitarbeitern der Spaß an ihrem Job, sie fühlen sich gestresst oder ungerecht behandelt. Andere ziehen das eigene Vergnügen dem harten Arbeitsalltag vor.

Unabhängig der Gründe für falsche Krankmeldungen, stellen diese für ein Unternehmen einen finanziellen Schaden dar. Obgleich ihnen die Arbeitskraft fehlt, müssen sie Lohn oder Gehalt weiterhin zahlen. Das volle Gehalt erhalten Angestellte in den ersten sechs Wochen ihrer vermeintlichen Krankheit. Allerdings bleiben die meisten der Arbeit nur ein bis drei Tage fern.

TIPP: Die Meldepflicht besagt, dass sich Mitarbeiter im Fall einer Arbeitsunfähigkeit unverzüglich bei ihrem Arbeitgeber abmelden müssen. Wann genau die Krankmeldung stattzufinden hat und ab wann eine Attestpflicht besteht, wird im Arbeitsvertrag festgehalten.

 

Herausfinden, ob Mitarbeiter „krankmachen“ – geht das?

Oftmals fällt es schwer, einen Mitarbeiter, der seine Krankheit nur simuliert, zu überführen. In vielen Unternehmen brauchen die Angestellten erst ab drei aufeinanderfolgenden Krankheitstagen ein ärztliches Attest. Melden sie sich nur einen Tag krank, entfällt in dem Fall der Arztbesuch und eine echte Erkrankung lässt sich nicht nachweisen. Zusätzlich darf der Arbeitgeber zwar nach dem Grund für die Krankmeldung fragen – für den Mitarbeiter besteht jedoch keine Pflicht, darauf eine Antwort zu geben. Hier greift der Schutz der Privatsphäre.

Erhärtet sich der Verdacht, dass ein Angestellter seine Krankheit vortäuscht, können ihn selbstständige Unternehmer dennoch überführen. Mehrere Möglichkeiten stehen zur Auswahl:

 

1. Einen Detektiv einschalten

Besteht ein dokumentierter Anfangsverdacht, dass ein Mitarbeiter sich durch das „Blaumachen“ eine Entgeltfortzahlung erschleicht, kann der Arbeitgeber einen Detektiv einschalten. Beispielsweise gehört der Lohnfortzahlungsbetrug zu den Haupteinsatzgebieten der Detektei in Frankfurt. Für Unternehmer ist wichtig zu wissen, dass der eingeschaltete Detektiv nicht massiv in die Privatsphäre der Angestellten eintauchen darf. Jedoch könnte er krankgemeldete Mitarbeiter, die sich andernorts etwas dazuverdienen, überführen.

TIPP: Wer trotz einer Krankmeldung arbeitet, verhält sich genesungswidrig und kann sich des Betrugs am Arbeitsgeber schuldig machen. Neben einer fristlosen Kündigung können weitere strafrechtliche Konsequenzen wie eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr auf die Betroffenen zukommen.


2. Die Recherche auf eigene Faust starten

Verdächtigt ein Unternehmer einen Mitarbeiter, sich durch eine Krankmeldung zusätzliche freie Tage zu erschleichen, kann er diesem „nachspionieren“. Besteht ein berechtigter Verdacht und wurde dieser ordnungsgemäß dokumentiert, kann man als Arbeitgeber eigene Nachforschungen anstellen. Beispielsweise schauen sich die Unternehmer die Social-Media-Profile des Angestellten an.

Wie beim Einschalten einer Detektei ist wichtig, dass nicht in dessen Privatsphäre eingegriffen wird. Dementsprechend taugen zu Recherchezwecken nur öffentliche Profile oder Accounts, bei denen der Mitarbeiter den Arbeitgeber als Kontakt akzeptiert hat.

Alternativ besteht für den Arbeitgeber die Möglichkeit, Hinweisen anderer Kollegen oder von Bekannten nachzugehen. Teilen diese ihm beispielsweise mit, dass der krankgemeldete Mitarbeiter woanders weiterarbeitet, kann der Unternehmer dort vorbeischauen und den Betroffenen zur Rede stellen.

TIPP: Geht der Mitarbeiter trotz Krankheit seinen Freizeitaktivitäten nach, handelt es sich nicht zwingend ums „Krankfeiern“. Abhängig von der Krankheit, können bestimmte Aktivitäten genesungsfördernd sein.

 

3. Betriebsärzte oder medizinischen Dienst der Krankenkasse hinzuziehen

Meldet sich ein Mitarbeiter immer wieder krank und gibt es Zweifel an seiner Ehrlichkeit, können Unternehmer ihn zum Betriebsarzt schicken. Allerdings besteht für den Angestellten keine Verpflichtung, sich tatsächlich von diesem untersuchen zu lassen.

Eine weitere Möglichkeit besteht im medizinischen Dienst der Krankenkasse. Sofern ein begründeter Verdacht existiert, können Krankenkassen ein Gutachten über den betroffenen Mitarbeiter erstellen. Dafür wird dieser in einem Gespräch oder anhand einer Checkliste befragt, um die Arbeitsfähigkeit zu überprüfen. Jedoch fällt es geschickten „Blaumachern“ nicht schwer, bei diesen Befragungen die Antworten zu geben, die für eine zugestandene Arbeitsunfähigkeit nötig sind.

Dementsprechend kosten entsprechende Dienste die Unternehmen zwar Geld, erbringen aber keine befriedigenden Ergebnisse.

 

Was tun, wenn der Verdacht des „Krankfeierns“ besteht?

Glauben Arbeitgeber, dass ein Mitarbeiter sich zu Unrecht krankmeldet, können sie nach dessen vermeintlicher Genesung ein Gespräch mit diesem vereinbaren. Zwar ist es fraglich, ob „Blaumacher“ dabei ehrlich zugeben, eine Krankheit nur vorgetäuscht zu haben. Jedoch kann es hilfreich sein, mit dem Betroffenen über dessen allgemeine Arbeitssituation zu sprechen. Dabei lässt sich beispielsweise herausfinden, ob er sich im Unternehmen wohlfühlt oder ob ihm Arbeitsanreize fehlen.

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