Mehr Schein als Sein? Aktuelles über das Problem der Scheinselbstständigkeit

Selbstständige genießen vor allem durch ihr hohes Maß an Entscheidungsfreiheit eine Lebensqualität, die sie nur selten wieder aufgeben wollen. Doch wer im Grunde nicht sein eigener Chef und somit weisungsgebunden ist, gerät sehr schnell in die Scheinselbständigkeit. Die Wirtschaftsberatung Ernst & Young hat in einer aktuellen Untersuchung bemerkt, dass in Deutschland viele Selbstständige eigentlich sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden müssten. Dass es sich bei der Scheinselbstständigkeit um kein geringes Problem handelt, verdeutlicht die Zahl von potenziell 1,2 Millionen solcher rechtlich dubiosen Arbeitsverhältnisse. Immerhin hieße dies, dass fast jeder Vierte von der Scheinselbstständigkeit betroffen sein könnte. Nicht zu verachten ist, dass dadurch ein volkswirtschaftlicher Schaden mit Blick auf die sozialen Sicherungssysteme in Höhe von gut 3 Milliarden Euro entsteht. Auch für die Scheinselbständigen ergeben sich mitunter hohe finanzielle Einbußen, denn eigentlich würden Ihnen Urlaubstage und die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen zustehen.
Woran sich die Scheinselbstständigkeit erkennen lässt
Kritisch wird es aus rechtlicher Sicht immer dann, wenn Selbstständige in den Räumen des Auftraggebers arbeiten oder sogar in die betrieblichen Abläufe eingebunden sind. In diesem Fall sind sie meistens weisungsgebunden, was sich mit einer selbstständigen Tätigkeit aber nicht vereinbaren lässt. Dies Weisungsgebundenheit kann sich auch auf Arbeitsabläufe oder zu benutzende Instrumente beziehen. 10 % aller Selbstständigen arbeiten für nur einen Auftraggeber, wodurch sich auch der Verdacht einer Scheinselbstständigkeit ergeben könnte. Trotz mitunter gravierender Folgen für Unternehmen in Form von immensen Steuer- und Strafzahlungen, persönlicher Haftung und einem Reputationsverlust gehen über 80 % davon aus, dass das Risiko für mögliche Sanktionen eher gering ist. Nicht zu unterschätzen ist allerdings der mögliche Imageschaden, wenn ein Unternehmen durch unlautere Praktiken in die Schlagzeilen gerät.
Klare Verhältnisse von Beginn an: Selbstständige sollten Rechtssicherheit schaffen
Wer selbstständig arbeitet, trägt natürlich für sein wirtschaftliches Handeln selber Verantwortung. Unwissenheit darf also keine Ausrede für eine mögliche Scheinselbstständigkeit sein. Durch eine solche rechtswidrige Form der Zusammenarbeit verraten Selbstständige nicht nur ihren Wunsch nach größtmöglicher Selbstbestimmung und Freiheit, sie ‚verzichten‘ auch auf Zahlungen, die ihr Auftrag- bzw. besser gesagt Arbeitgeber eigentlich erbringen müssen. Wer auf eigene Rechnung handelt und selber alle Abläufe bestimmt (also nirgendwo in feste Strukturen eingebunden ist), sollte nicht in die Gefahr einer Scheinselbstständigkeit kommen. Natürlich können Selbstständige auch ihre Arbeitszeiten grundsätzlich frei wählen. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich immer, externen Fachbeistand aufzusuchen, um die Arbeitssituation ganzheitlich einschätzen zu lassen. Eine konkrete Option ist es, die in Frage kommende Tätigkeit bei der so genannten Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung überprüfen zu lassen. Eine solche Prüfung ist vor allem zu empfehlen, wenn Selbstständige über einen längeren Zeitraum für nur einen Auftraggeber tätig sind. Eine solche Prüfung kann Rechtssicherheit herbeiführen und spätere Unstimmigkeiten vermeiden.
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