Höheres Risiko zur Scheinselbstständigkeit bei Berufseinsteigern

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Aus einer aktuelle Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufslehrforschung (IAB) geht hervor, dass die Gruppen der Geringqualifizierten und Berufseinsteiger sich deutlich öfter in einem scheinselbstständigen Arbeitsverhältnis befinden. Auf diesem Portal ist schon öfter auf die Problematik der Scheinselbstständigkeit eingegangen worden: Maßgeblich ist das Kriterium der Weisungsgebundenheit bzw. der Integration in vorhandene betriebliche Strukturen und Prozesse. Ist dies der Fall, so ist von einer Scheinselbstständigkeit auszugehen. Diese hat unmittelbare finanzielle Nachteile, da der Scheinselbstständige alle Sozialversicherungsbeiträge in vollem Umfang alleine zu tragen hat. De facto müsste sich der Arbeitgeber zur Hälfte daran beteiligen. Arbeitsmarktexperten gehen davon aus, dass etwa 20 % aller Selbstständigen in Wirklichkeit scheinselbstständig sind.
 

Hintergründe: Welche Gruppe ist besonders von der Scheinselbstständigkeit betroffen?

Das Risiko ist bei unter 25-jährigen um 6 % höher als bei der Vergleichsgruppe mit 35- bis 44-jährigen. Das Risiko zur Scheinselbstständigkeit wird gemäß der Studie um 3 % erhöht, sofern kein Berufsabschluss vorhanden ist. Auch eine vorherige Phase der Arbeitslosigkeit spielt eine Rolle. Mit zunehmender Dauer ohne Beschäftigung steigt das Risiko zur Scheinselbstständigkeit, und zwar um 1 % je Jahr gemäß den Studienergebnissen. Personen, die einen Migrationshintergrund haben, weisen ein um 2 % höheres Risiko auf, einer scheinselbständigen Tätigkeit nachzugehen. Dasselbe zusätzliche Risiko weisen im Übrigen Frauen gegenüber Männern auf.
 

Auswirkungen auf das erzielte Einkommen

Die hier angesprochene Studie belegt, dass Scheinselbstständige deutlich niedrigere Einkommen erzielen. Im Vergleich zu Selbstständigen oder aber abhängig Beschäftigten beträgt die Einkommensdifferenz in etwa 20 %. Weitere finanzielle Nachteile und Unsicherheiten ergeben sich durch die ungerechtfertigten Belastungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen und die Nichtanerkennung eigentlich zustehender Urlaubstage. In der Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufslehrforschung wird davon ausgegangen, dass im Geschäftsjahr 2014 ca. 235.000 hauptberuflich Selbstständige potenziell als scheinselbstständig einzustufen sind. Diese Einschätzung fußt auf einem Modell des Bundesarbeitsgerichtes, das sich an der aktuellen Rechtsprechung auf der Ebene von Ländern und Bund orientiert.
 

Im Zweifelsfall: Wer kann für Klarheit bzw. Rechtssicherheit sorgen?

Problematisch ist, dass viele Selbstständige gar nicht wissen, dass sie de facto scheinselbstständig sind und somit gravierende finanzielle Nachteile unbewusst in Kauf nehmen. Eine konkrete Handlungsmöglichkeit bietet die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung. Ein dortiges Statusfeststellungsverfahren überprüft verbindlich, auf welcher Basis ein Arbeitsverhältnis besteht. Die Option der Überprüfung kann von beiden Seiten genutzt werden, denn auch Arbeitgeber riskieren hohe Nachzahlungen und Strafen, wenn sie die Scheinselbstständigkeit in irgendeiner Weise dulden.

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