Vorstellungsgespräch führen

Der Schritt in die berufliche Selbstständigkeit ist getan und nun steht die erste, nicht ganz leichte Entscheidung an. Wie findet man unter vielen Bewerbungen den geeigneten Mitarbeiter.
Eine erste Vorauswahl wird in der Regel anhand der schriftlichen Bewerbungsunterlagen gesprochen. Meistens bleiben aber mehrere Personen übrig, die dem äußeren Anschein nach für die zu besetzende Stelle in Frage kommen. Das persönliche Vorstellungsgespräch soll nun die Entscheidung erleichtern.
Die Vorbereitung des Vorstellungsgespräches
Um sich wirklich einen passenden Eindruck vom Bewerber verschaffen zu können, sollte auch der zukünftige Arbeitgeber gewisse Regeln berücksichtigen. Während der Dauer des Gespräches sollte er dem Bewerber seine volle Aufmerksamkeit schenken. Daher ist es unerlässlich, Telefongespräche durch den Anrufbeantworter oder die Mobilbox des Handys entgegen nehmen zu lassen. Auch sollte der Raum, in dem das Vorstellungsgespräch stattfinden soll, nicht von anderen Personen frequentiert werden. Ablenkungen können dazu führen, dass die Aufmerksamkeit nachlässt und somit eine Fehlentscheidung getroffen wird. Weitere Informationen zur Vorbereitung eines Vorstellungsgespräches finden Sie in diesem Artikel.
Der erste Eindruck – wie wichtig ist er wirklich?
Es gibt ein Sprichwort, das besagt: „Du hast keine zweite Chance für einen ersten guten Eindruck“. Bei einem Vorstellungsgespräch gilt das für beide Seiten. Die Chemie zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer muss stimmen, sonst ist eine vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit nicht möglich. Beim Vorstellungsgespräch sollte der Arbeitgeber deshalb auf einige wichtige Dinge besonders achten. Von hoher Aussagekraft ist hier die Körpersprache des Bewerbers. Häufig sind Bewerber nervös, wenn sie ein Vorstellungsgespräch absolvieren. Diese – verständliche – Nervosität darf aber nicht dazu führen, dass er seinem Gegenüber nicht in die Augen sehen kann. Auch die Fähigkeit, zuzuhören und die endgültige Fragestellung abzuwarten, zeugt von der Bereitschaft, sich voll und ganz auf die neue Aufgabe einstellen zu können. Um herauszufinden, wie es mit der Ausdrucksfähigkeit des Bewerbers bestellt ist, sollte der Arbeitgeber sich darum bemühen, den Kandidaten zur freien Rede zu bewegen. Häufig erreicht man das am Besten, wenn man nach der Familie, der Schulbildung oder dem letzten Urlaub fragt.
Fragen – was ist erlaubt, was ist sinnvoll?
Über die Fragen, die der Arbeitgeber seinem zukünftigen Mitarbeiter stellen möchte, sollte er sich im Vorfeld bereits einige Gedanken machen. Zunächst einmal sollte er sich darüber klar sein, dass es Fragen gibt, die nicht erlaubt sind. So dürfen Frauen zum Beispiel nicht nach einer Schwangerschaft oder nach generellen Kinderwünschen gefragt werden. Auch Fragen nach der Religion oder politischen Gesinnung sollte man außer Acht lassen.
Sinnvoll ist es allerdings, Fragen zum persönlichen Umfeld des Bewerbers zu stellen. Seine Hobbys und sein Freizeitengagement können wichtige Hinweise auf die Einschätzung des Charakters geben.
Fragestellungen, die sich mit dem Unternehmen und dem Unternehmensziel befassen, sind natürlich immens wichtig. Der Arbeitgeber sollte auch darüber nachdenken, ob er gewisse Aufgabenstellungen, die zum Arbeitsalltag gehören werden, in den Fragekatalog mit einbaut. So ist für viele Geschäftsbereiche zum Beispiel ein gutes Zahlenverständnis und die Fähigkeit, zu rechnen, von besonderer Bedeutung.
Zeugnisnoten – was sagen sie aus?
Zu jeder kompletten Bewerbungsmappe gehören natürlich die Schulzeugnisse und – falls vorhanden – die Zeugnisse früherer Arbeitgeber. Aber wie relevant sind diese Zeugnisse wirklich bei der Auswahl eines geeigneten Bewerbers? Arbeitgeberzeugnisse sind nicht selten Genfälligkeitszeugnisse und nicht jeder ist in der Lage, die oft hinter bestimmten Formulierungen versteckten Bewertungen wirklich richtig zu deuten. Wer sich also nur auf diese Noten und Bewertungen verlässt, wird kaum in der Lage sein, den Bewerber vollständig und objektiv zu bewerten. Selbstverständlich ist es wichtig, dass die Kenntnisse in der Muttersprache, sowohl in Wort wie auch in Schrift, in ausreichendem Maß vorhanden sind. Bei kaufmännischen und technischen Berufen sollten auch die mathematischen bzw. naturwissenschaftlichen Noten mindestens im Rahmen des Durchschnitts liegen. Oft aber zeigt sich, dass gerade Bewerber mit schlechteren Noten in der praktischen Arbeit sehr viel besser sind. Ein probates Mittel, um herauszufinden, ob der Bewerber geeignet ist, könnte ein Probearbeitstag sein.
Das Vorstellungsgespräch – Wie beginne ich es und wie komme ich zum Schluss?
Nach der Begrüßung des Bewerbers sollte der Arbeitgeber zunächst herausfinden, ob sich der Bewerber überhaupt Gedanken über seine zukünftige Arbeitsstelle gemacht hat. Hat er sich bereits im Vorfeld über das Unternehmen und das Berufsbild informiert? Hat er Vorkenntnisse oder ist er gerade dabei, einen völlig neuen Weg zu beschreiten? Eine gute Information von Seiten des Bewerbers deutet darauf hin, dass er wirklich großes Interesse an einer Anstellung in diesem Unternehmen hat. Wer sich entschließt, beruflich neue Wege zu gehen, verfügt sicher auch über ein gewisses Maß an Flexibilität. Beides ist wichtig für den neuen Arbeitgeber.
Ein Vorstellungsgespräch sollte nicht endlos in die Länge gezogen werden. Das ist für beide Seiten eher unangenehm. In der Regel reicht eine Gesprächszeit von 30 bis 50 Minuten aus, um dem Arbeitgeber eine Vorstellung davon zu verschaffen, ob dieser Bewerber der Richtige ist. Die endgültige Entscheidung fällt häufig erst nach mehreren Gesprächen und einer Bedenkzeit. Deshalb sollte man den Bewerber auch nicht im Unklaren darüber lassen, dass man noch weitere Vorstellungsgespräche führen wird. Die Bitte, den Arbeitgeber darüber zu informieren, wenn der Bewerber eine anderweitige Anstellung annimmt, sollte selbstverständlich zum Abschluss des Gespräches dazu gehören. Außerdem sollte der Arbeitgeber dem Bewerber die Möglichkeit bieten, Fragen, die ihm während des Gespräches nicht eingefallen sind, auch später noch telefonisch stellen zu können. Es ist ein Gebot der Fairness, einem Bewerber, der nach dem Vorstellungsgespräch für die zu besetzende Position überhaupt nicht in Frage kommt, dies auch direkt am Ende des Gespräches mitzuteilen.
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