Produkthaftung

Schadenersatz Schriftzug als Cloud

Ein Hersteller haftet für Personen- und Sachschäden, die entstehen, wenn ein Verbraucher durch sein fehlerhaftes Produkt einen Schaden erleidet. Dabei ist es unwichtig, ob Hersteller und Verbraucher einen Vertrag abgeschlossen haben. Die entsprechenden Regelungen stehen im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG). Diese Regelungen treten neben die Regelungen zur Haftung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Der Gesetzgeber hat dazu bestimmte Regelungsmechanismen entwickelt und Gesetze erlassen, weil er erkannt hat, dass es einem einzelnen Verbraucher schwerfallen wird, seine Schadenersatzansprüche gegen einen großen Hersteller durchzusetzen.

Das Produkthaftungsgesetz ist entstanden, weil die Richter festgestellt haben, dass es im BGB für diese Fälle von Schadenersatzansprüchen keine direkte gesetzliche Grundlage gab. Die ersten Fälle haben Richter auf der Grundlage des § 823 BGB (Schadenersatz) im Deliktsrecht entschieden. Darauf aufbauend haben sie das Recht weiterentwickelt und das Produkthaftungsgesetz ist entstanden. Wesentlich dabei ist, dass keine vertragliche Anspruchsgrundlage notwendig ist. Das Produkthaftungsrecht fällt unter das Recht der unerlaubten Handlungen – das Deliktsrecht. Produkthaftung fällt unter den Verbraucherschutz. Selbstständige sollten sie deshalb nicht als „unternehmerfeindliche Haltung“ ansehen, sondern als schützenden gesetzlichen Mantel für Privatpersonen.

Die gesetzliche Grundlage – was steht im Produkthaftungsgesetz?

In § 1 Abs. 1 ProdHaftG ist eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung begründet. Das heißt, Sie als Hersteller haften auch dann, wenn Sie weder fahrlässig noch vorsätzlich gehandelt haben und sogar bei sogenannten Ausreißern, also nicht vermeidbaren Fehlern bei Einzelstücken. Viele Hersteller bauen heute nicht mehr das komplette Endprodukt selbst, sondern die Endprodukte bestehen aus vielen Teilprodukten mehrerer Hersteller. Dadurch kommt häufig die Frage zur Verantwortlichkeit auf. Oft ist es möglich, mehrere Hersteller nebeneinander haftbar zu machen. In manchen Fällen erweitern Importeure und Händler noch die Haftungskette. Dabei haften alle nach § 5 ProdHaftG gesamtschuldnerisch. Der Geschädigte kann sich demzufolge den Finanzkräftigsten herausgreifen.

Folgende Punkte sind als Anspruchsvoraussetzung zu beachten:

  • Es muss ein fehlerbehaftetes Produkt vorhanden sein. In § 2 ProdHaftG ist definiert, was ein Produkt genau ist: jede bewegliche Sache, die auch Teil einer anderen Sache sein kann und Elektrizität. Jagd- und landwirtschaftliche Erzeugnisse gelten ebenfalls als Produkte. In § 3 ProdHaftG ist definiert, wann ein Fehler vorliegt: Das Produkt erfüllt die zu Recht bestehenden Erwartungen des Verbrauchers nicht.

  • Es muss eine Verletzungshandlung erfolgt sein, beispielsweise eine Tötung, Körper- oder Gesundheitsverletzung oder die Beschädigung einer anderen Sache.

  • Der Schaden muss auf einen Produktfehler zurückgehen.

  • Sowohl direkt wie indirekt Geschädigte können ihre Ansprüche geltend machen.

Gemäß § 1 Abs. 4 ProdHaftG muss der Geschädigte den Fehler, den entstandenen Schaden und den ursächlichen Zusammenhang zwischen beidem beweisen. Der Hersteller muss beweisen, dass es entlastende Umstände gibt. Sachverhalte gelten als bewiesen, wenn die Wahrscheinlichkeit eher dafür als dagegen spricht.
 

Was ist eine unerlaubte Handlung?

Eine unerlaubte ist dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den betroffenen Parteien kein Vertrag besteht. Weiterhin sind die folgenden Punkte nach Deliktsrecht § 823 BGB maßgeblich: Durch Ihre Handlung – ein fehlerhaftes Produkt in Verkehr zu bringen – entsteht ein Schaden bei einem Verbraucher. Es besteht Kausalität zwischen dem Fehler am Produkt und dem entstandenen Schaden. Sie als Unternehmen haben schuldhaft gehandelt.
 

Der Unterschied zur Mängelhaftung

Mängelgewährleistungsansprüche ergeben sich aus einem Vertrag oder einer Garantie. Der Schadenersatz beschränkt sich auf das mangelhafte Produkt. Bei der Mängelhaftung geht es darum, dass der Hersteller seinem Kunden ein mangelfreies Produkt zur Verfügung stellt. Bei der Produkthaftung geht es um den Schutz von absoluten Rechtsgüter, wie sie Leben, Gesundheit und Eigentum darstellen.
 

Wofür können Sie haftbar gemacht werden?

Beim Produkthaftungsgesetz geht es in erster Linie um den Schutz des Verbrauchers. Seine körperliche Integrität und der Schutz des persönlichen Eigentums sind dabei zentral. § 3 ProdHaftG zufolge haften Sie als Hersteller nur dann, wenn Ihre Produkte nicht den Sicherheitserwartungen eines vernünftig handelnden und verständigen Verbrauchers entsprechen. Das heißt, es geht hier nicht um die subjektiven Erwartungen einzelner Verbraucher, sondern um objektive Erwartungen von Verbrauchern. Mit anderen Worten: Die Meinung der Allgemeinheit ist hier maßgeblich. So kann beispielsweise der Hersteller von Zigaretten nicht dafür haftbar gemacht werden, wenn ein langjähriger Raucher an Krebs erkrankt. Denn in der Allgemeinheit ist bekannt, dass Rauchen die Gesundheit gefährdet und ein erhebliches Krebsrisiko birgt.

Sie unterliegen als Hersteller zahlreichen Verkehrssicherungspflichten für Ihre Produkte, die sich in unterschiedlichen Produktionsstadien zeigen. Kommt es in folgenden Bereichen zu einer Pflichtverletzung, kann das Haftungsansprüche nach sich ziehen:

  • Die betriebliche Organisation: Als Hersteller sind Sie verpflichtet, Ihr Unternehmen so zu organisieren, dass das Risiko für Produktfehler minimal ist. Dazu gehört beispielsweise Sorgfalt bei der Auswahl und Überwachung der Mitarbeiter oder auch die Ausstattung mit Arbeitsmitteln.

  • Fehler in der Konstruktion: Dadurch kann das fertige Produkt nach der Produktion unterhalb der Sicherheitsstandards liegen.

  • Fabrikationsfehler: Solche „Ausreißerfehler“ können schon während der Herstellung entstehen.

  • Fehler bei der Instruktion: Führen fehlerhafte oder unzureichende Bedienungsanleitungen Warnhinweise oder andere Hinweise zu einem Schaden, haften Sie. Ihre Pflicht ist es, Verbraucher vor jeder Gefahr zu warnen, die auftreten kann, wenn Verbraucher das Produkt bestimmungsgemäß verwenden.

  • Beobachtung Ihrer Produkte: Haben Sie ein Produkt in Verkehr gebracht, haben Sie als Hersteller die Pflicht, das Produkt zu beobachten. Taucht ein Fehler auf, müssen Sie handeln. Der Handlungsbedarf kann eine einfache nachträgliche Aufklärung sein oder eine Warnung zum Produkt bis hin zu einer groß angelegten Rückrufaktion.
     

Die Folgen für Unternehmen

Sie als Unternehmer können sich gegen Produkthaftungsansprüche nur durch Prävention schützen. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass keine fehlerbehafteten Produkte in den Verkehr kommen. Dazu sollten Sie ein Qualitätsmanagementsystem installieren. Das hilft allerdings nur bedingt. In den Unternehmen geht es in erster Linie um die Optimierung von Produktionsprozessen. In der Rechtsprechung geht es um Gerechtigkeit, wobei der Verbraucherschutz im Vordergrund steht. Qualitätsmanagementsysteme haben deshalb auch rechtlich keinerlei Bedeutung. Sie spielen nur zwischen Zulieferer und Produzent eine Rolle. Im Qualitätsmanagement spielen DIN- und ISO-Normen eine wichtige Rolle, die Forderungen der Rechtsprechung gehen allerdings weit darüber hinaus.

Folgende Aspekte müsste ein Produktlebenszyklus-Managementsystem abdecken:

  1. Wie ist die Produktion organisiert?

  2. Vollständige Dokumentation von Produktentwicklung und -konstruktion

  3. Dokumentation des Herstellungsprozesses von der Beschaffung bis zur Lagerung des fertigen Produkts

  4. Marketing unter Beachtung von Produkthaftungsgrundsätzen

  5. Instruktionen zum Produkt

  6. Passive Beobachtung des Produktes

  7. Aktive Beobachtung des Produktes

  8. Festlegung von Entscheidungskriterien für einen eventuellen Produktrückruf

  9. Produktentsorgung
     

Der Umfang der Haftungsansprüche

Nach § 10 ProdHaftG haften Sie bei Personenschäden bis zu einer Höhe von 85 Millionen Euro. In § 8 ProdHaftG steht dem Geschädigten außerdem ein Schmerzensgeld zu. Für Sachschäden müssen Sie nur aufkommen, wenn andere Sachen als Ihr Produkt beschädigt wurden. § 11 ProdHaftG verpflichtet den Geschädigten zu einer Beteiligung an den Schadensbeseitigungskosten in Höhe von 500 Euro. Eine Obergrenze für die Haftung bei Sachschäden existiert jedoch nicht.

Das ProdHaftG stellt zwingendes Recht dar. Gemäß § 14 ProdHaftG können Sie die Klauseln weder vertraglich ändern noch ausschließen. Zum Produkthaftungsgesetz kam im Mai 2004 noch das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG). Diese Vorschriften stellen weitergehende Anforderungen an die Produktsicherheit und die entsprechende Überwachung dar.
 

Wie Sie sich absichern können

Als Hersteller haben Sie die Möglichkeit sich entsprechend Ihrem Haftungsrisiko aus dem Produkthaftungsgesetz durch eine Versicherung abzusichern. In den meisten Fällen ist es sinnvoll, zur normalen Betriebshaftpflichtversicherung eine Produkthaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Betriebshaftpflicht deckt nicht alle Schäden, die durch die Produkthaftung entstehen können, ab. So sind beispielsweise Rückrufkosten oder Auslandsrisiken bei Exportgeschäften normalerweise nicht Bestandteil der Betriebshaftpflicht. Wenn Sie eine Produkthaftpflichtversicherung abschließen, sollten Sie darauf achten, eine ausreichend hohe Deckungssumme für Ihr individuelles Haftungsrisiko zu wählen. Dabei sollten Sie ebenfalls prüfen, inwieweit für die folgenden Schäden ein Versicherungsschutz erforderlich ist:

  • Für Personenschäden bei Dritten, bei Vertragspartnern oder in Ihrem Unternehmen

  • Für Sachschäden am Produkt selbst und für Folgeschäden, also Sachschäden an anderen Produkten

  • Für Vermögensschäden, wie beispielsweise Rückrufkosten oder die Kosten für Ein- und Ausbau schadhafter Teile

  • Für sonstige Schäden in Ihrem Unternehmen, wie beispielsweise die Kosten für eine Produktionsunterbrechung, Kosten für Sachverständige, Gerichtskosten oder das Insolvenzrisiko.
     

Fazit – so sehen die Entwicklungstendenzen für die Produkthaftung aus

Der Verbraucherschutz wird immer bedeutender, was zur Folge hat, dass sich hier ständig etwas verändert. Die Entwicklungen im Zusammenhang mit Produkthaftung sind für Sie als Unternehmer immer bedeutender. Auf EU-Ebene ist die Einführung der sogenannten Marktanteilshaftung im Gespräch. Beherrschen beispielsweise drei Produzenten wesentlich den Markt und ein Verbraucher erleidet einen Schaden durch ein identisches Produkt, haften die drei Marktteilnehmer nach ihren Marktanteilen. Voraussetzung dafür ist, dass sie nicht beweisen können, nicht der Produzent des fehlerbehafteten Produkts zu sein. Eine Entwicklung hin zu der Situation in den USA ist nicht zu befürchten. Jedoch ist mit einer Verschärfung der Gesetzgebung zu rechnen.

Allerdings gibt es in den USA Tendenzen, die großen Produkthaftungsfälle und Sammelklagen zu reduzieren, da sie die Wirtschaft stark belasten und dem Wettbewerb schaden. Dann gibt es das Vorbild USA bezüglich der Produkthaftung so nicht mehr.

Für weitere Informationen hat die IHK Schleswig-Holsteine eine Broschüre aufgelegt, die Sie unter https://www.ihk-schleswig-holstein.de/blueprint/printpdf/;jsessionid=D3A038F6D27A5F3C5801E4424D262F0F.deliveryWorker?stream=true&contentId=1369964 herunterladen können.

Weiterhin finden Sie Informationen unter:

https://dejure.org/gesetze/ProdHaftG

Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung, wenn ich selbstständig bin?


 

Passend zum Thema:

Mann reinigt Laptop mit Schwamm

Betriebshaftpflicht: Das sollten Sie beachten. Tipps und Hinweise

Als Selbstständiger gehen Sie jeden Tag hohe Risiken ein, auch wenn Ihnen das nicht immer auf den ersten Blick bewusst ist. Denn auch wenn Sie...
Haftung Text Lupe

Unternehmerhaftung

Die häufigste Rechtsform für Unternehmen in Deutschland ist das Einzelunternehmen. Das hängt damit zusammen, dass der ...

Recht und Haftung

Sich selbstständig zu machen, ist eine aufregende Reise. Allerdings ist der Weg in die Selbstständigkeit in Deutschland stark reglementiert. Es...
Widerspruch wird in Briefkasten geworfen

Etwas stimmt nicht? Vorlagen für Widersprüche nutzen!

Eine Existenzgründung bzw. der Weg in die berufliche Selbstständigkeit ist zwangsläufig mit der Beschäftigung mit Formalitäten verbunden. So kann...

Neue Kunden gewinnen mit nachhaltigen Produkten & Verpackungen

Nachhaltigkeit ist für Verbraucher und somit potenzielle Kunden ein immer wichtigeres Thema. Neben Regionalität legen viele...