Unternehmensfinanzierung: Viele Zuschüsse verfügbar

Frau mit Taschenrechner

Im Rahmen der Unternehmensfinanzierung haben sie vielfältige Möglichkeiten, an Zuschüsse zu kommen. Zum einen gehören dazu eine Reihe der Programme, die im Bereich Existenzgründung bereits beschrieben wurden. Manche von ihnen unterliegen zeitlichen Einschränkungen und sind nur bis zu einem gewissen Unternehmensalter verfügbar. Doch andere sind für Unternehmen jeden Alters konzipiert. Richten wir einen Blick durch die betriebswirtschaftliche Brille auf das Thema Unternehmensfinanzierung. Hier gibt es zwei Bereiche, die für Sie von Bedeutung sind: die Innenfinanzierung und die Außenfinanzierung.
 

Innenfinanzierung: buchhalterische Vorgänge mit monetären Konsequenzen

Bei der Innenfinanzierung geht es um eine buchmäßige Gewinnminderung. Dieser Bereich hat mit Zuschüssen wie wir sie in diesem Beitrag beschreiben, nichts zu tun. Gleichwohl können Sie sich über Maßnahmen der Innenfinanzierung Liquiditätsvorteile verschaffen. Wie funktioniert das? Bei der Innenfinanzierung werden zum Beispiel in der Buchhaltung Rückstellungen oder Abschreibungen gebildet. Diese Buchungen mindern den Gewinn und somit mindern sie Ihre Steuerlast. Ihrem Betrieb steht somit mehr Geld zur Verfügung – das ist Ihr Liquiditätsvorteil.
 

Außenfinanzierung: das steckt dahinter

Wenn von der Außenfinanzierung die Rede ist, ist damit gemeint, dass Geld von außen in die Firma fließt. Ganz typisch für die Außenfinanzierung ist zum Beispiel, dass ein Anteilseigner oder ein Eigentümer Geld ins Unternehmen einlegt. Auch, wenn neue Eigentümer über ihre Beteiligung hinaus Geld in die Firma stecken, und dabei beispielsweise auf einen Teil der Zinsen verzichten, verbessert das die Liquidität.

Zuschüsse aus staatlichen Programmen sind ebenfalls Teil der Außenfinanzierung. Davon gibt es von den unterschiedlichen Fördergebern Bund, Land und EU Dutzende. Nicht jedes Programm ist für jedes Unternehmen nutzbar, weil beispielsweise nur bestimmte Branchen Interesse an einem Zuschuss haben. Wenn zum Beispiel Zuschüsse für Investitionen fließen, die für Energieeffizienzmaßnahmen im Rahmen einer Produktionsstraße bestimmt sind, spricht das logischerweise nur ganz bestimmte Betriebe an. Die folgenden Zuschüsse stellen eine Auswahl dar, weil die Vielfalt so groß ist, dass sich damit ganze Bücher füllen lassen.
 

  1. Sicherheit im Straßenverkehr für Nutzfahrzeuge

Sind sie beruflich auf den Einsatz von Nutzfahrzeugen wie Lkw oder Omnibusse angewiesen, die mehr als neun Sitzplätze umfassen, sind sie häufig im Straßenverkehr unterwegs. Der Staat möchte die Sicherheit auf deutschen Straßen verbessern und unterstützt deshalb die Ausstattung der Fahrzeuge mit Sicherheitstechnik Das Geld fließt an Unternehmen, die ein Nutzfahrzeug ab 3,5 t besitzen oder Leasingnehmer oder Mieter eines solchen Fahrzeugs sind.

Finanziert werden Systemkosten und die Einbaukosten für bestimmte Assistenzsysteme. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie ein gebrauchtes Fahrzeug nachrüsten oder das System in ein Neufahrzeug einbauen lassen. Maximal 1.500 Euro schießt der Staat zu.

Programm: Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit abbiege Assistenzsystemen

Ansprechpartner: Bundesamt für Güterverkehr (BAG)

 

  1. Zuschüsse für die Nachrüstung von gewerblich genutzten Handwerker- und Lieferfahrzeugen mit zu hoher Stickoxidbelastung

Dieser Zuschuss könnte für viele Handwerksbetriebe interessant sein, die in Städten unterwegs sind, in denen Umweltzonen eingerichtet wurden. Die Förderung richtet sich auf leichte Handwerker- und Lieferfahrzeuge der folgenden Schadstoffklassen:

  • Euro I

  • Euro II

  • Euro III

  • Euro IV

  • Euro V

  • EEV

  • Euro 3

  • Euro 4

  • Euro 5

Firmen mit einem Sitz in entsprechend belasteten Städten oder mit Sitz in einem der angrenzenden Gemeinden oder Landkreise sowie Firmen, die in entsprechend belasteten Städten viele Aufträge zu bewältigen haben, sind antragsberechtigt. Es muss sich um ein Fahrzeug handeln, das aus einer der folgenden Fahrzeugklassen stammt:

  • M1

  • M2

  • N1

  • N2

Der Einbau muss gewährleisten, dass die technischen Anforderungen, die beim Nachrüsten für die Minderungsleistung ausschlaggebend sind, eingehalten werden. Der Zuschuss liegt bei maximal 3.000 Euro pro Fahrzeug wird durch eine Förderquote von maximal 80 Prozent der System- und Einbaukosten festgelegt.

Programm: Nachrüsten von mit Selbstzündungsmotor angetriebenen gewerblichen oder kommunalen leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen mit Stickoxidminderungssystemen

Ansprechpartner: Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BABAV)

 

  1. Zuschüsse für Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen

In punkto Umweltschutz und Energie hat der Staat in der Vergangenheit viel Geld aufgewendet. Und das tut er immer noch. Es gibt eine ganze Reihe unterschiedlicher Möglichkeiten, von den öffentlichen Zuschüssen zu profitieren. Verbessern Sie die Energieeffizienz in einem industriellen oder gewerblichen Betrieb, in dem Sie bestimmte Technologien einsetzen, können Sie Zuschüsse erwarten. Auch wenn Sie Solarkollektoranlagen, eine Wärmepumpe oder eine Biomasseanlage nutzen, um Prozesswärme nicht verpuffen zu lassen, ist das dem Staat bares Geld wert. Für Investitionen in Mess- und Regeltechnik oder Sensorik in Zusammenhang mit dem Energiemanagement, für die Investition in Software und in die Schulung Ihrer Mitarbeiter gibt es ebenfalls Geld. Auch wenn Sie gezielt Optimierungen am Energieverbrauch vornehmen und damit bestimmte Mindestwerte erreichen, können Sie Zuschüsse nutzen. Damit das Geld fließt, sind relativ wenige Voraussetzungen zu erfüllen. Zum einen muss die Maßnahme oder Investition in Deutschland durchgeführt werden und zum anderen müssen Sie sich dazu verpflichten, geförderte Investitionsgüter für drei Jahre am geförderten Standort zu behalten. Damit soll vermieden werden, dass in Deutschland geförderte Anlagen ins Ausland verbracht werden. Es gibt einige Ausnahmen, was die Förderfähigkeit von Investitionen angeht.

Nicht förderfähig sind unter anderem folgende Vorhaben:

  • Alle Maßnahmen, die per Gesetz oder von Behörden vorgeschrieben sind

  • Vorhaben, die in die Gebäudesubstanz eingreifen

  • Die meisten Maßnahmen für landwirtschaftliche Produktion, außer, es geht um Prozesswärme

  • Die Anschaffung gebrauchter Maschinen und Geräte

  • Forschungsvorhaben, Entwicklungsvorhaben

  • Eigenleistungen in Form von Arbeit oder selbst hergestellten Produkten, Technologien oder Dienstleistungen

  • Energieeinsparungen, die sich allein dadurch ergeben, dass die Produktion heruntergefahren wird

  • Anschaffung neuer Anlagen zur Wärmegewinnung aus fossilen Brennstoffen

  • Investitionen in Pkw oder Lkw, die im öffentlichen Straßenverkehr zum Einsatz kommen

Die Zuschüsse liegen zwischen 10 und 45 Prozent, wobei Vorhaben von maximal 25 Millionen Euro gefördert werden.

Programm: Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit

Ansprechpartner: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA)

 

  1. Zuschüsse für innovative Investitionen und Kosten für innovative Vorhaben

Die Digitalisierung zieht weite Kreise und erfordert den Umbau von betrieblichen Strukturen. Damit Unternehmen mithalten können, greift der Staat tief in die Tasche. Zum einen unterstützt er dadurch, dass sich Betriebe von autorisierten Beratungsunternehmen in Sachen Innovation und Digitalisierung beraten lassen können. Zum anderen stellt er zinsgünstige Darlehen bereit, um die notwendigen Investitionen finanzierbar zu machen. Im Rahmen der zuschussfähigen Beratungsförderungen sind folgende Themen abgedeckt:

  • IT-Sicherheit: Hinter diesem Kürzel verbirgt sich die qualifizierte Beratung in Sachen Verbesserung des Sicherheitsniveaus. Es geht dabei in erster Linie darum, dass Geschäftsprozesse vertraulich, integer, verfügbar, authentisch und verbindlich gestaltet werden können. In diesem Zusammenhang müssen mögliche Schwachstellen aufgedeckt und Sicherheitsanalysen durchgeführt werden. In der Folge kann es dazu kommen, dass die digitalen Prozessabläufe verändert werden müssen. Bei der Initiierung und Optimierung der I.T.-Sicherheitsprozesse kann ein spezielles Sicherheitsmanagementsystem konzipiert werden. Diese Tätigkeiten sind allesamt förderfähig. Auch Maßnahmen rund um die Themen Cyberkriminalität lassen sich bezuschussen.

  • Digitale Markterschließung: Online-Marketing ist vielfältig und erfordert spezielles Fachwissen. Es geht um eine professionelle Internetpräsenz, einen eigenen Webshop sowie um gezielte Maßnahmen, um national und international konkurrenzfähig zu bleiben. Im Rahmen der digitalen Markterschließung können Sie einen Berater damit beauftragen, eine spezifische Marketingstrategie zu entwickeln. Dies umfasst auch die Errichtung einer professionellen Webseite, die Einbindung eines neuen Shops, die Nutzung von Social Media Tools und vieles mehr.

  • Digitalisierte Geschäftsprozesse: Elektronische Prozesse zu etablieren ist Inhalt dieses zuschussfähigen Beratungsbereichs. Gefördert werden Beratungsleistungen, die sich auf
    E-Business-Software-Lösungen beziehen. Im Fokus stehen dabei die reibungslose Abwicklung von Geschäftsprozessen innerhalb des Unternehmens sowie die Zusammenarbeit mit Kunden und Lieferanten. Sie müssen selbstverständlich nicht die komplette Unternehmensstruktur umbauen, um einen Zuschuss zu erhalten. Sie können auch Teilprozesse digitalisieren. Typischerweise sind das Versand und Retourenmanagement, Lagerhaltung oder Logistik.

Von dem Zuschuss profitieren Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme unterhalb von 20 Millionen Euro. Das betrifft die allermeisten Betriebe in Deutschland. Zuschussfähig sind bis zu 20 Beratertage mit maximal 1.100 Euro pro Tag. Damit beläuft sich der gesamte Förderzuschuss auf 22.000 Euro maximal. Die Förderquote liegt bei höchstens 50 Prozent.

Programm: Förderprogramm „go-digital“

Ansprechpartner: EuroNormGmbH (Projektträger des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie)


 

  1. Zuschüsse für die Schaffung von Arbeitsplätzen in strukturschwachen Gebieten

Eines der lukrativsten Zuschussprogramme überhaupt richtet sich auf die Schaffung von Arbeitsplätzen in strukturschwachen Gebieten. Der Staat greift auf EU-Mittel zurück, um wirtschaftsnahe Infrastruktur zu unterstützen. Voraussetzung ist, dass die Arbeitsplätze in einer Region geschaffen werden, die im Rahmen der sogenannten „Gemeinschaftsaufgabe“ explizit aufgezeigt sind. Grundsätzlich können Firmen der gewerblichen Wirtschaft und Betriebe aus dem Bereich Tourismus/Fremdenverkehr gefördert werden, wenn sie Investitionen in Vorhaben anstreben, die Arbeitsplätze schaffen. Ausgeschlossen sind dabei die Bereiche Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur und Fischerei, Eisen und Stahlindustrie, Bergbau, Sand-, Kies- und Tonabbau, Steinbrüche, Transport- und Lagergewerbe und einige mehr (siehe Programmrichtlinien Seite 23). Im Rahmen des Förderprogramms gibt es eine sogenannte Positivliste, die all die Bereiche benennt, die im Sinne der Förderrichtlinien förderfähig sind.

Gefördert werden Erstinvestitionen, Unternehmenserweiterungen und Gründungen. Bei Neugründungen wird geprüft, ob die Anteile nicht in Mehrheitsbesitz sind oder von einem selbstständigen Unternehmer in der Hauptsache gehalten werden. Das wäre ein K.-o.-Kriterium und würde dazu führen, dass eine Förderung versagt wird. Das Förderprogramm ist sehr weit verzweigt und umfangreich. Ein Beispiel soll verdeutlichen, in welcher Form ein Projekt aufgesetzt werden könnte, um von den Zuschüssen zu profitieren.

Beispiel zur Schaffung von Arbeitsplätzen in strukturschwachen Gebieten

Eine Möbelschreinerei mit Sitz in Krefeld plant die Erweiterung seiner Produktionsstätte. Es geht darum, eine Produktionsstraße für Standardmöbelserien in einer neu zu bauenden Lagerhalle zu errichten. Dabei werden zehn neue Arbeitsplätze geschaffen und die vorhandenen erhalten. Die Förderquote beträgt 20 Prozent bezogen auf die förderfähigen Kosten, die bei 5 Millionen Euro liegen. Der Zuschuss beträgt somit 1 Million Euro.

So einfach wie das Beispiel aussieht, ist es in der Praxis nicht. Im Vorfeld müssen Sie viele Aspekte berücksichtigen. Wenn alles gut vorbereitet und mit den Beteiligten besprochen ist, können die Antragsunterlagen vorbereitet werden. Diese umfassen unter anderem

  • eine Projektskizze,

  • die Aufstellung der Gesamtfinanzierung und

  • die Finanzierungsbestätigungen seitens der Bank.

Aus den Unterlagen muss ganz klar die Verwendung der Fördergelder hervorgehen. Eine besondere Schwierigkeit liegt darin, dass sich das Projekt auf der einen Seite auch ohne Zuschuss tragen muss, auf der anderen Seite aber nicht ohne den Zuschuss auskommen würde. Diesen Anforderungen müssen Sie gerecht werden, indem sie bei der Finanzierung zum Beispiel drei Szenarien durchrechnen: Worst Case, Real Case und Best Case. Stellen Sie anhand der Zahlen vor, dass sich das Vorhaben im Worst Case nicht ohne Zuschüsse tragen würde, könnte das hilfreich mit Blick auf eine Förderzusage sein.

Außerdem gilt wie bei den meisten Zuschüssen, dass Sie kein Anrecht darauf haben, sondern die Förderstelle nach eigenem Ermessen entscheidet. Deshalb ist es empfehlenswert, dass Sie die Kommunikation mit der Förderstelle besonders pflegen und sich nach den Vorgaben des zuständigen Sachbearbeiters richten. Im Zweifel sollten Sie einen erfahrenen Fördermittelberater mit ins Boot holen, der Ihnen viel Zeit und Ärger ersparen kann.

Die maximale Förderhöhe liegt bei 30 Prozent für sachkapitalbezogene und lohnkostenbezogene Zuschüsse.

Programm: Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)“

Ansprechpartner sind die Antrag annehmenden Stellen in den einzelnen Bundesländern, d. h. in der Regel die Landesbanken oder Landesförderinstitute.


 

  1. Zuschüsse für risikoreiche Investitionen

Sind Sie selbst Business Angel? Dann kennen Sie vielleicht bereits die Möglichkeit, sich einen Zuschuss für Ihr Wagniskapital zu holen. Im Rahmen des Förderprogramms INVEST ist genau das möglich. Der Zuschuss dient dazu, privaten Investoren die Investitionen in junge und innovative Unternehmen schmackhaft zu machen. Damit das Geld fließt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Unternehmen, das unterstützt werden soll, muss als Kapitalgesellschaft konzipiert und gegründet werden. Die Gründung darf nicht länger als sieben Jahre zurückliegen und der Hauptsitz muss innerhalb der EU liegen und mindestens eine Zweigniederlassung in Deutschland aufweisen.

  • Als innovativ gelten Firmen, die technische Textilien, chemische oder pharmazeutische Erzeugnisse, Gummi und Kunststoffwaren, Glas oder Keramik sowie Produkte aus Stein und Erde herstellen. Auch Branchen aus der Oberflächenveredelung und Wärmebehandlung und aus dem produzierenden Gewerbe, wie zum Beispiel Datenverarbeitungsgeräte, elektrische Ausrüstungen, Maschinenbau im weitesten Sinne sowie Kfz-Teile und viele andere mehr, gelten als innovativ.

  • Der Zuschussempfänger muss das empfangene Geld in Anteile investieren, und zwar auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung.

  • Das Geld muss nachweislich aus ökonomischen Gründen investiert werden, nicht etwa, weil man jemandem helfen will. Auch ist es ausgeschlossen, dass der Investor eine ihm nahestehende Person mit dem Geld unterstützt. Er darf auch nicht mit dem Unternehmen wirtschaftlich verbunden sein. Der Anteilserwerb muss sich auf Fakten und Zahlen beziehen, die in einem Businessplan niedergelegt und realistisch dargestellt sind.

  • Die Anteile müssen so ausgerichtet sein, dass der Inhaber an Chancen und Risiken gleichermaßen partizipiert.

  • Risikomindernde Nebenabsprachen zwischen dem Investor und dem Unternehmen sind verboten.

  • Nach der Investitionen muss der Investor die Anteile mindestens 36 Monate halten.

  • Die Investitionen muss eine Mindestwert von 10.000 Euro aufweisen.

Der Fördersatz beim Erwerb von Anteilen beträgt 20 Prozent. Jeder Investor kann in einem Kalenderjahr bis zu 100.000 Euro als Zuschuss beantragen. Daraus ergibt sich, dass Investitionen bis zu 500.000 Euro zuschussfähig sind.

Zusätzlich zum Erwerbszuschuss ist das Programm mit einem sogenannten Exitzuschuss ausgestattet. Der Zuschuss fließt also, wenn der Geldgeber seine Anteile wieder veräußert. Der Exitzuschuss liegt bei 25 Prozent bezogen auf den Gewinn, der beim Verkauf des Anteils anfällt. Die Bundesregierung hat den Exitzuschuss gedeckelt. Der Deckel liegt bei 80 Prozent des Ausgabepreises der geförderten Anteile.

Programm: Invest – Zuschuss für Wagniskapital

Ansprechpartner: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA)


 

  1. Weitere Zuschüsse zur Unternehmensfinanzierung: Landesmittel

Die Programme, die bis hierhin erwähnt wurden, sind bundesweit gültig. Das bedeutet, dass Betriebe sie beantragen können, die in einem beliebigen Bundesland ihren Sitz haben – soweit die weiteren Voraussetzungen eingehalten werden. Bei den Landesmitteln sieht es anders aus. Hier können nur Betriebe einen Antrag stellen, die im betreffenden Bundesland ihren Sitz haben. Gut 100 verschiedene Programme aus allen Unternehmensbereichen sind verfügbar. Allerdings vermittelt die Zahl eine größere Vielfalt, als eigentlich vorhanden ist. Denn oft ist ein Programm in 16 verschiedenen Länder-Varianten aufgelegt, sodass sich die Anzahl bezogen auf ein Bundesland deutlich reduziert. Die folgende Übersicht liefert einen Ausschnitt der Zuschuss-Möglichkeiten sortiert nach Bundesländern.

Sie finden lediglich die Bezeichnung der einzelnen Programme sowie die zuständigen Ansprechpartner. Wollen sie sich im Detail über die einzelnen Programme informieren, können sie die Programmbezeichnung und den Ansprechpartner in Google eingeben und werden die entsprechende Seiten sicherlich rasch finden. Auch können Sie direkt zur Internetseite der Ansprechpartner surfen und dort nach dem konkreten Programm suchen.


 

  1. Zuschüsse in Baden-Württemberg zur Unternehmensfinanzierung

Programm

Ansprechpartner

Beratungen für den Mittelstand

RKW Baden-Württemberg GmbH

Digitalisierungsprämie

L-Bank

Entwicklungsprogramm ländlicher Raum (ELR) – Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg

L-Bank

Filmförderung der MFG Baden-Württemberg

Medien-Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbH (MFG)

Förderprogramm Coaching für kleine und mittlere Unternehmen (ESF 2014-2020)

L-Bank

Holz Innovativ Programm (HIP 2014-2020)

L-Bank; Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Landeshilfen nach schweren Naturereignissen und Unglücksfällen

zuständiges Landratsamt


 

  1. Zuschüsse in Bayern zur Unternehmensfinanzierung

Programm

Ansprechpartner

Bayerische Film- und Fernsehen Förderung

LfA Förderbank Bayern; FilmFernsehFonds Bayern (FFF)

Digitalbonus/Digital Credit

Bezirksregierung Bayern, zuständige Stelle und LfA Förderbank Bayern

Europäische territoriale Zusammenarbeit (Interreg V) in Bayern

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Finanzhilfen bei Notständen durch Elementarereignisse (Härtefallrichtlinie – HFR)

zuständige Kreisverwaltungsbehörde

Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten

zuständige Bezirksregierung Bayern

Modernisierung von Gaststätten

zuständige Bezirksregierung Bayern

Sonderprogramm Energieeffizienz und erneuerbare Energien in Unternehmen

zuständige Bezirksregierung Bayern

Sonderprogramm PremiumOffensive-Tourismus

zuständige Bezirksregierung Bayern

Sonderprogramm Tourismusland Bayern – barrierefreie Gastlichkeit

zuständige Bezirksregierung Bayern

Sonderprogramm Tourismusland Bayern – Qualität und Gastlichkeit

zuständige Bezirksregierung Bayern


 

  1. Zuschüsse zur Unternehmensfinanzierung in Berlin

Programm

Ansprechpartner

Coaching Bonus

IBB Business Team GmbH

Förderung von Forschung, Innovation und Technologien (pro FGT) – Frühphasenfinanzierung von Technologieunternehmen

Investitionsbank Berlin (IBB)

Lärmschutzmaßnahmen für Berliner Clubs und Live-Musikspielstätten

Clubcommission Berlin e. V.

Potenzialberatung im verarbeitenden Gewerbe und im produktionsnahen Dienstleistungsgewerbe

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe; IG Metall – Verwaltungsstelle Berlin; Verband der Metall- und Elektroindustrie in Berlin und Brandenburg e. V.

Überbrückungshilfen für straßenbaugeschädigte Gewerbetreibende

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe


 


 

  1. Zuschüsse zur Unternehmensfinanzierung in Brandenburg

Programm

Ansprechpartner

Gründung innovativ

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB); Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB)

Kompetenzentwicklung in Unternehmen der Kultur und der Kreativwirtschaft

Agentur für Kultur und Kreativwirtschaft; Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Meistergründungsprämie Brandenburg

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)


 

  1. Zuschüsse zur Unternehmensfinanzierung in Bremen

Programm

Ansprechpartner

Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen

Starthaus Bremen

Beratungsförderungsprogramm zu Digitalisierung und Arbeit 4.0

WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH; BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH

Landesinvestitionsprogramm (LIP 2014)

BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH; Bremer Aufbau-Bank GmbH

Landesinvestitionsprogramm (LIP 2014) Beratungskosten Zuschüsse

BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH; Bremer Aufbau-Bank GmbH

Kulturwirtschaftliche Film- und Medienförderung der nordmedia GmbH

nordmedia Film- und Mediengesellschaft Niedersachsen/Bremen mbH


 


 

  1. Zuschüsse zur Unternehmensfinanzierung in Hamburg

Programm

Ansprechpartner

Energetische Modernisierung und Holzbau für Nichtwohngebäude

Hamburgische Investition und Förderbank (IFB Hamburg)

Filmförderung

Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein GmbH

InnoRampUp

IFB Innovationsstarter GmbH


 


 

Zuschüsse zur Unternehmensfinanzierung in Hessen

Programm

Ansprechpartner

Förderung der regionalen Entwicklung

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank); Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Förderung der regionalen Entwicklung – betriebliche Investitionen

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

Gründungs- und Mittelstandsförderung

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank); Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Gründungs- und Mittelstandsförderung – Existenzgründungsberatung, Unternehmensberatung, Coaching und Check-Ups

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

Gründung-Mittelstandsförderung – Zuschuss zu Digitalisierungsmaßnahmen

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

Staatliche Finanzhilfen bei Elementarschäden

Zuständiger Landkreis, zuständige kreisfreie Stadt


 

  1. Zuschüsse zur Unternehmensfinanzierung in Mecklenburg-Vorpommern

Programm

Ansprechpartner

Förderung von Beratungen bei gewerblichen Unternehmen

Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA)

Förderung von Beratungsleistungen für Handwerksunternehmen durch ihre Kammern und Fachverbände

Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA)

Förderung von Unternehmensgründungen und -entwicklungen von Kleinstunternehmen in ländlichen Raum

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Unternehmensinvestitionen für Neugründungen und Anpassungen im Bereich Digitalisierung (DigiTrans RL M-V)

Landesvater Institut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)

 

  1. Zuschüsse zur Unternehmensfinanzierung in Niedersachsen

Programm

Ansprechpartner

Kulturwirtschaftliche Film- und Medienförderung der nordmedia GmbH

Nordmedia Film-Mediengesellschaft Niedersachsen/Bremen mbH


 

  1. Zuschüsse zur Unternehmensfinanzierung in Nordrhein-Westfalen

Programm

Ansprechpartner

Beschäftigungstransfer (Förderung von Transfergesellschaften)

Zuständige Regionalagentur; Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH – G. I. B.

Hausärzte-Förderrichtlinien

Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen

Potenzialberatung

Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH – G. I. B.; Beratungsstellen für Potenzialberatung

PROFI-Handwerk NRW

Landes-Gewerbeförderungsstelle des Nordrhein-westfälischen Handwerks e. V. (LGH)

Soforthilfen bei durch Naturkatastrophen hervorgerufene Notständen (Soforthilferichtlinie – SHR)

Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen


 

  1. Zuschüsse zur Unternehmensfinanzierung in Rheinland-Pfalz

Programm

Ansprechpartner

Betriebsberatungen für kleine und mittlere Unternehmen (Mittelstands Beratungsprogramm)

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

Betriebsberatungen zur Erhöhung der Ressourceneffizienz

Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz

Mitarbeiterbeteiligungsprogramm BeratungRLPplus

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

Regionales Landesförderprogramm

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

Schaffung von Barrierefreiheit im gewerblichen touristischen Unternehmen

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

Staatliche Finanzhilfen bei Elementarschäden

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)

Zuwendungen an gewerbliche Unternehmen einschließlich Beherbergungsbetriebe im Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)


 

  1. Zuschüsse zur Unternehmensfinanzierung im Saarland

Programm

Ansprechpartner

Beratung von Existenzgründern sowie zur Unternehmensnachfolge (Beratungsprogramm Saarland)

Saarland.innovation&standort e. V. (saar.is)

Individuelle Glasfaseranschlüsse für Hochbedarfsträger (Gigabitprämie)

Staatskanzlei Saarland

Maßnahmen zur Digitalisierung für Kleinstunternehmen sowie für kleine und mittlere Unternehmen (DigitalStarter Saarland)

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr

Regionales Förderprogramm des Saarlandes für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr

Regionales Förderprogramm des Saarlands für kleine und mittlere Unternehmen des Tourismusgewerbes

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr


 

  1. Zuschüsse zur Unternehmensfinanzierung in Sachsen

Programm

Ansprechpartner

Clusterförderung

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Grenzübergreifende Zusammenarbeit Sachsen – Tschechien (2014-2020

Gemeinsames technisches Sekretariat

Mittelstandsförderung – B.I.2 – Kurzberatung

Mittelstandsförderung – B.I.3 – Betriebsberatung/Coaching

Mittelstandsförderung – B.II.3 – Digitalisierung von Geschäftsprozessen und Informationsschutz

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Regionales Wachstum – Investitionen kleiner Unternehmen in strukturschwachen Räumen

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)


 

  1. Zuschüsse zur Unternehmensfinanzierung in Sachsen-Anhalt

Programm

Ansprechpartner

Beratungshilfeprogramm für Unternehmen

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

Förderung von Digitalisierungsprozessen in Unternehmen (Richtlinien Digital Innovation)

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

Förderung von Netzwerken zur Verbesserung des Marktzugangs der Kreativwirtschaft (Richtlinie Cross Innovations)

Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Sachsen-Anhalt; Förderservice GmbH der Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Projekte zur Gestaltung des digitalen Wandels in Sachsen-Anhalt (Richtlinien Digital Creativity)

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)


 

  1. Zuschüsse zur Unternehmensfinanzierung in Schleswig-Holstein

Programm

Ansprechpartner

Einzelbetriebliche Investitionsförderung im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW)

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Landesprogramm Wirtschaft
 

– Förderung betrieblicher Prozess- und Organisationsinnovationen (POI-Richtlinie)

– Förderung der energetischen Optimierung in kleinen und mittleren Unternehmen

– Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer gewerblicher Beherbergungsbetriebe

– Unterstützung von Kooperationsnetzwerken und Clustermanagement

Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)


 

Zuschüsse zur Unternehmensfinanzierung in Thüringen

Programm

Ansprechpartner

Beratungsrichtlinie – Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer Beratung

Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GFAB)

Digitalbonus

Thüringer Aufbaubank (TAB)

Thüringen-Invest

Thüringer Aufbaubank (TAB)


 

  1. EU-Zuschüsse zur Unternehmensfinanzierung

Sicherlich haben Sie schon oft gelesen, dass Firmen Geld aus einem EU Fonds erhalten, um ihre betrieblichen Investitionen zu fördern. Manchmal lesen sich die Artikel so, als wäre es buchstäblich ein Hexenwerk, an die Gelder der EU heranzukommen. Doch dem ist nicht so. In der Regel fließen die EU Gelder nämlich in die oben bereits aufgeführten Programme.

In der Praxis handelt es sich bei den EU Programmen um Rahmenrichtlinien. Die einzelnen EU-Mitgliedsländer erhalten Gelder zu einem vorher festgelegten Schlüssel, um die Zwecke eines EU Programms im eigenen Land zu verwirklichen. Die EU-Mitgliedsländer sind befugt, die Richtlinien entsprechend der Gegebenheiten in ihrem Land zu detaillieren. Dies erfolgt in Absprache mit der EU. Nach Vergabe der Gelder an Firmen im eigenen Land müssen sie mehrfach Rechenschaft über die geförderten Projekte abgeben. Sie müssen zum Beispiel berichten, wie viele und welche Projekte gefördert werden, wie viel Geld bereits vergeben und wie viel noch verfügbar ist. Fertige Projekte werden ebenfalls begutachtet und daraufhin geprüft, ob sie richtlinienkonform umgesetzt wurden. Auch deshalb sind Projekte, die über EU-Mittel gefördert werden, besonderer Prüfungen ausgesetzt.
 

Beispiel

Anhand des europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) (2014-2020) soll erklärt werden, wie das in der Praxis läuft. Im Abschnitt „Zuschüsse für die Schaffung von Arbeitsplätzen in strukturschwachen Gebieten“ haben wir ihnen das Programm der „Gemeinschaftsaufgabe“ kurz vorgestellt. Es wird aus dem EFRE-Fonds gespeist. In den Richtlinien dieses EU Programms steht, dass die Schwerpunkte der Förderung unter anderem auf diese Aspekte gelegt werden müssen:

  • die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen

  • Investitionen in Aus- und Weiterbildung

  • Förderung der Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte

Neben diesen drei Punkten sind noch ein mehr Aspekte im Programm berücksichtigt, die drei oben genannten sind eine beispielhafte Auswahl.

Im Rückgriff auf unser obiges Beispiel (Stichwort Möbelschreinerei) zur Gemeinschaftsaufgabe über die Schaffung von 10 Arbeitsplätzen innerhalb einer neuen Produktionshalle für Möbel erkennen Sie den Bezug zu den EU-Vorgaben.

Zum Antragsverfahren schreiben die Richtlinien vor, dass die einzelnen Mitgliedstaaten Partnerschaftsvereinbarungen mit der Kommission schließen, um die betreffenden Gelder zu erhalten. Außerdem müssen regionale Agenturen vor Ort eingerichtet werden, damit interessierte Betriebe einen lokalen Ansprechpartner haben. Festgelegt ist auch, dass die Bundesprogramme bis zum 31.12.2020 laufen. Danach wird eine neue Förderrichtlinien konzipiert und die Töpfe werden neu gefüllt.

Fazit: EU-Mittel fließen (meist) in staatliche Programme, die dann ggf. von der deutschen Bundesregierung auf die Bundesländer aufgeteilt werden. Die Bundesländer passen die Richtlinien im nächsten Schritt nach den individuellen Maßgaben des Landes an. So erhalten Firmen Zugriff auf EU-Mittel. Die administrativen Anforderungen an EU-Programme sind hoch, weil Länder, Bund und EU prüfungsberechtigt sind und unterschiedliche Aspekte betrachten.

Bundesweit geltende Programme sind für Firmen in ganz Deutschland unabhängig vom Firmensitz verfügbar. Landesprogramme sind nur für Betriebe mit Sitz im jeweiligen Bundesland aufgelegt. Die Beantragung läuft in der Regel über regional ansässige Leitstellen wie IHK, HWK, Wirtschaftsförderung, Landesbanken oder Landesförderinstitute. Wenn Sie sich über Ihre Fördermöglichkeiten am Ort informieren wollen, sind deshalb die genannten Stellen Ihr erster Ansprechpartner, um sich einen Überblick zu verschaffen und (kostenfreie) Unterstützung zu bekommen.

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