Zuschüsse für Coaching und Beratung VOR der Existenzgründung

Wie in diesem Beitrag bereits angesprochen, gehört es zu den unverzichtbaren Grundlagen, eine umfassende Marktanalyse zu betreiben. Doch den wenigsten Gründern wird Marketingwissen in die Gründer-Wiege gelegt, sondern sie müssen es sich hart erarbeiten. Einige Gründer bevorzugen dabei die Do-it-yourself-Methode und eignen sich Fachwissen aus Fachbüchern an. Andere scheitern bereits an der Zeit, die dieser Lernprozess erfordert und sie suchen nach Alternativen. Diese finden sie in externen Beratern, die ihr Handwerk verstehen und ihr geballtes Wissen für Sie in die Waagschale werfen. Allerdings gibt es ein Problem: Die Kosten für professionelle Berater sind hoch.
Der Staat weiß um diese Hemmschwelle. Und er weiß auch, dass fehlende Marketinganalysen zu den häufigsten Gründen gehören, die eine Selbständigkeit wieder zunichtemachen können. In einigen Bundesländern können Gründer deshalb auf eine Förderung zugreifen, die bereits vor dem offiziellen Gründungstermin für sie verfügbar ist. Andere Bundesländer hingegen bieten ausschließlich denjenigen Zuschüsse an, die bereits offiziell gegründet haben.
Bayern: Vorgründungscoaching
Mit dem Förderprogramm Vorgründungscoaching kommen bayerische Gründer in den Genuss von Zuschüssen, die sich bei einer Förderquote von 70% auf maximal 800 € pro Tag bei bis zu 10 Tagewerken belaufen. In Summe sind das bis zu 8.000 €, die ein einzelner Gründer abrufen kann. Ein Blick in die Richtlinien gezeigt, wofür das Geld zu verwenden ist:
„Gefördert werden Coachingmaßnahmen für Gründungsvorhaben oder geplante Betriebsübernahmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft sowie im Bereich der freien Berufe. Förderfähig sind Coachingmaßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen vor der geplanten Existenzgründung bzw. Betriebsübernahme.“
Zu den wirtschaftlichen Coachingmaßnahmen gehört auch die strategische Marketingberatung. Was in der Förderrichtlinie unter anderem explizit ausgeschlossen wird, ist die Erstellung einer Homepage und die Erstellung von Werbematerial. Dieser Punkt ist sehr wichtig, denn es geht nicht darum, Flyer zu drucken oder Werbung zu schalten! Diese Kosten sind originäre Kosten, die beim Gründer bleiben.
Damit gründungswillige Bayern oder Existenzgründer mit der Absicht nach Bayern zu gehen, den Zuschuss nutzen können, müssen sie einen geeigneten Berater beauftragen. Diese Eignung müssen Berater schriftlich nachweisen. Wie das im Einzelnen funktioniert, steht in der Förderrichtlinie. Alternativ ist es außerdem möglich, einen Berater zu beauftragen, der beim Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle gelistet ist. Diese Datenbank ermöglicht es Interessierten, einen Berater in der Nähe zu finden.
Berlin: Coachingleistungen in der Vorgründungsphase
In Berlin heißt das Zuschussprogramm „Coachingleistungen in der Vorgründungsphase“. Es ist komplett anders aufgebaut, als das bayerische Programm. Gründungsinteressierte werden in Berlin anhand eines 3-Schritte-Plans auf die Selbstständigkeit vorbereitet.
- Sie müssen zuerst ein Orientierungsgespräch wahrnehmen,
- gelangen dann in ein Assessment,
- um danach ein gezieltes Coaching zu erfahren.
Der Zuschuss besteht darin, 30 Stunden Coachingleistungen kostenlos zu erhalten. Von den Gründern wird eine Menge erwartet, denn im Rahmen des Assessment, das insgesamt vier Tage dauert, werden ihre Kenntnisse und ihre Fähigkeiten in Hinblick auf die angestrebte Existenzgründung bewertet. Nur, wenn eine positive Bewertung ausgesprochen wird, haben sie Zugriff auf die Coachingleistungen. Diese sind dann allerdings so speziell und gezielt, dass sie einen hohen Nutzen daraus ziehen können. Sie erhalten zwar kein Marketingkonzept, aber sie bekommen alle erforderlichen Instrumente an die Hand, um sich selbst zu helfen - und das bei professioneller Unterstützung durch fachlich versierte Experten.
NRW: Beratungsprogramm Wirtschaft (BPW)
In Nordrhein-Westfalen können Gründungswillige mit der Absicht, eine selbständige Vollexistenz zu schaffen, ebenfalls Zuschüsse beantragen. Maximal 50 % und höchstens 400 € pro Tag bei maximal 4 Beratungstagen gibt der Fördertopf her. Damit können Gründer in NRW bis zu 1.600 € erhalten. Das ist zwar nicht so viel, wie in Bayern, aber da auch dieses Programm ein Landesprogramm ist, hängt die Förderung vom NRW-Landeshaushalt ab. Und der ist dort aktuell desolater, als beispielsweise in Bayern.
Gegenstand des Förderprogramms sind Beratungen zur Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der Realisierung. Und zur Entwicklung eines Gründungskonzepts gehört auch in Nordrhein-Westfalen eine fundierte Marktanalyse. Gründer müssen zur Beantragung zu einer zugelassenen Anlaufstelle gehen und ein Erstgespräch führen. Welche Anlaufstelle zuständig ist, lässt sich einer Liste auf der Seite www.startercenter.nrw.de entnehmen. Die dort aufgeführten Ansprechpartner geben auch Auskunft über die Einzelheiten des Programms und unterstützen dabei, den geeigneten Berater zu finden.
Zuschüsse in der Vorgründungsphase nicht in allen Bundesländern verfügbar
Da Zuschüsse für eine Vorgründungsberatung generell im Ermessen der Bundesländer liegt, hält nicht jedes Bundesland einen Topf dafür bereit. Wer nicht aus NRW, Berlin oder Bayern kommt, sollte bei der örtlichen IHK, bei der Wirtschaftsförderung oder bei der Handwerkskammer nachfragen, ob eine bezuschusste Vorgründungsberatung regional überhaupt angeboten wird. In vielen Fällen wird die Antwort „Nein“ lauten.
Wenn es um eine Beratung von Gründern nach dem offiziellen Gründungstermin geht, dann sieht es in Deutschland anders aus. Das universell einsetzbare Förderinstrument des Gründercoachings ist das probate Mittel für alle Existenzgründer in ganz Deutschland. Wie das Gründercoaching funktioniert und was bei der Beantragung zu beachten ist, ist Thema in diesem Beitrag.
Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung,
wenn ich selbstständig bin?
Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr ohne weiteres in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Sie müssen sich dort nun auf Antrag befreien lassen. Die künftige Beitragshöhe richtet sich hier nach Ihrem Einkommen. Die Kosten für Selbstständige betragen in 2023 zwischen ...