Zuschüsse: Das müssen Sie wissen, wenn Sie einen Antrag stellen

Geldscheine Fördermittel

Die Förderlandschaft hält eine Vielzahl unterschiedlicher Zuschüsse bereit. Es gibt Zuschüsse für Existenzgründer, Zuschüsse für die Unternehmensfestigung und -finanzierung, Zuschüsse für Investitionen in die Infrastruktur, für innovative Entwicklungen oder für die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen. Es gibt Zuschüsse für Projekte im Bereich der Umwelt und Energie, für ein Engagement auf Messen, für Exportvorhaben, für Weiterbildungsmaßnahmen und vieles andere mehr. Doch so stark die einzelnen Bereiche auch voneinander differieren, Zuschüsse werden von ganz bestimmten Prinzipien gelenkt. Welche das sind, lesen Sie jetzt.
 

Prinzip 1: Zuschüsse fließen erst, nachdem Sie Geld ausgegeben haben

Das Prinzip ist einfach. Die überwältigende Mehrheit der Zuschüsse wird erst dann ausgereicht, wenn Sie Ihre Investitionen bereits gemacht haben. Sie bekommen erst das Geld, wenn sie in Vorleistung gegangen sind. Sie müssen diese Vorleistungen nachweisen. Das geschieht in der Regel durch die Vorlage von Kontoauszügen, Eingangsrechnungen und/oder Aufstellungen der Einzelpositionen in Tabellenform. Das sind die so genannten Verwendungsnachweise. Auf Basis der dort festgestellten Kosten - in der Fördersprache wird diese Summe „Bemessungsgrundlage genannt“- wird dann der vorher prozentual festgelegte Zuschusssatz ausgezahlt. Das kann mitunter Wochen oder Monate in Anspruch nehmen. Das führt dazu, dass sie bei großen Projekten manchmal eine Zwischenfinanzierung brauchen, um diese Bearbeitungszeit zu überbrücken.

Prinzip 2: Antragsstau zum Jahreswechsel

Bei vielen Förderprogrammen, bei denen EU-Gelder ausgereicht werden, gibt es am Ende des Jahres die sogenannte Evaluierungsphase. In dieser Zeit prüfen die Mitarbeiter der Förderstelle, wie viel Geld sie ins nächste Jahr übertragen können. Sie checken, welche Summen bereits ausgezahlt wurden und errechnen, wie hoch das gesamte Fördervolumen für das Folgejahr ist. Zudem treffen sie interne Vorentscheidungen über die Projekte, die im alten Jahr Förderanträge eingereicht haben und die im neuen Jahr Zuschüsse bekommen sollen. Über all diese Dinge müssen sie Meldungen an die EU-Kontrollbehörde machen und sich vor höchster Stelle für die vergangene und die geplante Verteilung der Gelder rechtfertigen.

Für Sie bedeutet das, dass sie ab Oktober/November mit verlängerten Bearbeitungszeiten für Ihre Anfragen und eingereichten Verwendungsnachweise rechnen müssen. Die Auszahlung der bereits genehmigten Zuschüsse kann sich dadurch im schlimmsten Fall dramatisch lang hinziehen. Die Mitarbeiter haben einfach sehr viel mehr zu tun, als in der restlichen Zeit des Jahres. Der Antragsstau zieht sich mitunter über das gesamte erste Quartal des neuen Jahres hin. Das ist nicht die Regel, kann aber vorkommen. Bedenken Sie das bei Ihrer Investitionsplanung und legen Sie den Projektstart nicht unbedingt in diesen Zeitraum.

Tipp: Wenn Sie sich von Beginn an mit Ihrer Sachbearbeitung gut stellen, können Sie gezielt nachfragen, ob es in den letzten Jahren bei der Förderstelle zu einem Antragsstau aufgrund der Evaluierungsphase oder aus anderen wiederkehrenden Gründen gekommen ist. Dann wissen Sie, ob Sie eine gewisse Zeit selbst überbrücken und auf welche Wartezeit Sie sich einrichten müssen.
 

Prinzip 3: Zuschüsse sind Ermessensleistungen

Die meisten Zuschüsse sind Ermessensleistungen. Wir sprechen an dieser Stelle nicht von gesetzlichen verankerten Zuschüssen wie z. B. Kindergeld oder andere Sozialleistungen, sondern von Zuschüssen aus staatlichen Förderprogrammen. Aus diesem Grund ist es fehl am Platz, mit einer Anspruchshaltung einen Zuschussantrag zu stellen. Sie haben nämlich keinen Anspruch auf öffentliche Zuschüsse, Sie gehören vielmehr zu einer Gruppe von Personen/Firmen, deren Projekte in einen förderfähigen Bereich fallen. Das ist ein großer Unterschied. Es liegt im freien Ermessen der Förderstelle, ob sie ihr Projekt fördert oder nicht. Es wird geprüft, ob Ihr Projekt im Vergleich zu anderen Projekten dem Grundgedanken des Förderprogramms entspricht und die Ziele der Förderrichtlinien erfüllt. Zudem fördern viele Stellen prinzipiell keine Projekte, die in ähnlicher Form bereits gefördert wurden oder zeitgleich gefördert werden. Beachten Sie das in der Kommunikation mit der Förderstelle.

Praxistipp: Zwar ist schon ganz viel automatisiert, Anträge werden digital eingereicht, Zusagen ebenfalls elektronisch gegeben – doch der Wert der persönlichen Beziehung zu einem Sachbearbeiter ist unschätzbar. Das ist so, gerade weil die Digitalisierung der Entfremdung untereinander Vorschub leistet. Freundliche Kommunikation und Höflichkeit sind althergebrachte Tugenden, die sich auszahlen.
 

Prinzip 4: Zuschüsse werden nicht bedingungslos gewährt

Fördergelder vom Staat sind an feste Bedingungen geknüpft. Im Grunde gibt es kein Zuschussprogramm, das Ihnen bedingungslos Geld auszahlt. Zwar bezeichnet man die Zuschüsse als „nicht rückzahlbar“, doch das ist nur die halbe Wahrheit. Es müsste heißen: „Die Zuschüsse sind nicht rückzahlbar, wenn … Sie die Bedingungen einhalten.“ Tun sie das nicht, hat die Förderstelle das Recht, das Geld von Ihnen zurückzufordern.

Die vier genannten Prinzipien gehören zu den wichtigsten, doch es gibt noch weitere Fallstricke, die Ihr Vorhaben scheitern lassen können. Im Buch „Praxishandbuch Fördermittel“ können Sie nachlesen, wie Sie einen Zuschuss erfolgreich beantragen.

Für weitere Informationen zu Zuschüssen und Fördermitteln lesen Sie hier weiter:

Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung, wenn ich selbstständig bin?


 

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