Coaching und Beratung für Gründer – so bekommen Sie den Zuschuss

Was einstmals Gründercoaching hieß und viele Jahre mit Erfolg Gründer in den ersten Jahren der Selbständigkeit begleitet hat, wird seit dem 01.01.2016 durch das ESF-Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ ersetzt. Was dahintersteckt und wie Gründer in den Genuss eines Coachings oder einer professionellen Beratung kommen, ist Thema in diesem Beitrag.
Wozu ist ein Coaching gut?
Die Richtlinien geben darüber Auskunft, wozu ein Coaching für Gründer und junge Unternehmer infrage kommt. Im Prinzip geht es um
„…allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.“ (Quelle: www.bafa.de)
Klingt komplizierte, ist es aber nicht. In der Praxis bedeutet das, dass Selbstständige sich Unterstützung holen können, um zum Beispiel einem Businessplan aufzustellen, ein tragfähiges Marketingkonzept zu erarbeiten oder um die formale Buchhaltung inklusive Büroorganisation einzurichten. Auch, wenn es um die Einstellung von Mitarbeitern geht oder einer Personalstruktur individuell passend konzipiert werden muss, sind Zuschüsse aus dem ESF-Programm zu haben.
Neben den allgemeinen Beratungen sind überdies Leistungen zuschussfähig, die sich auf die Beratung von Unternehmen richten, die
- von Personen mit Migrationshintergrund und/oder von Frauen geführt werden,
- von Personen mit Behinderung geführt werden,
- die Personen mit Migrationshintergrund ins Unternehmen integrieren wollen,
- Fachkräfte für die Firma gewinnen wollen,
- Arbeitsplätze altersgerecht konzipieren wollen,
- ihren Mitarbeitern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf besser ermöglichen möchten oder
- Nachhaltigkeit und Umweltschutz im Unternehmen dauerhaft verankern wollen.
Sie sehen, das ist eine recht breite Range, die zahlreiche Themen abdeckt, die in vielen neu gegründeten Unternehmen eine tragende Rolle spielen. Es empfiehlt sich, sich unverbindlich von einem akkreditierten Gründercoach über die Möglichkeiten und coachingfähigen Inhalte beraten zu lassen.
Doch bevor Sie den Telefonhörer aufnehmen und den nächstbesten Coach anrufen, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, was sie wollen. Denn es geht nicht darum, irgendeinen Zuschuss für irgendeine Beratungsleistung abzugreifen – damit ist keinem geholfen - , sondern Unterstützung für ein erklärtes Ziel zu erhalten, dass ohnehin für Sie auf dem Zettel steht.
Antragsberechtigte Förderempfänger
Im Prinzip kommt jeder Unternehmer in den Genuss des Zuschusses, sogar dann, wenn der Fortbestand auf der Kippe steht. Als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ werden solche Betriebe definitionsgemäß bezeichnet. In Abhängigkeit davon sowie vom Firmenalter und Sitz variiert die Höhe des Zuschusses.
Ausgeschlossen sind Freiberufler und Unternehmen aus den Branchen der Unternehmens-, Wirtschafts- und Steuerberatung sowie Notare, Rechtsanwälte, Buchprüfer und Insolvenzverwalter. Denen traut die Bundesregierung zu, dass sie selber mit den aufgelisteten Herausforderungen zurechtkommen, ohne eine professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Das ist zwar aus Sicht vieler Betroffener an den Haaren herbeigezogen (Welcher Steuerberater versteht etwas vom Marketing, welcher Notar ist fit in Sachen Personalfragen?), doch so sind die Richtlinien. Darüber hinaus gelten noch einige Sonderregelungen hinsichtlich ausgeschlossener Unternehmen, die dort explizit erläutert werden.
Wie viel Geld können Gründer erhalten?
Da das Coaching für Gründer aus dem ESF-Topf für Unternehmensberatung finanziert wird, sind die Rahmenbedingungen identisch. Die Tabelle im Beitrag „Unternehmerzuschuss: Geld für professionelle Beratung“ wird an dieser Stelle noch einmal ausschnittsweise gezeigt und zwar bezogen auf die Gründungsphase von 2 Jahren, deren Fördersummen alleine "jungen" Unternehmen vorbehalten sind.
Unternehmensalter | Firmensitz | Fördersatz | Maximaler Zuschuss | Bemessungsgrundlage (Beratungskosten netto) |
2 Jahre | Neue Bundesländer außer Berlin und Region Leipzig | 80% | 3.200 € | 4.000 € |
Region Lüneburg | 60% | 2.400 € | ||
Restliche Regionen | 50% | 2.000 € |
(Stand: Mai 2017 – Angaben ohne Gewähr – Änderungen vorbehalten.)
Achtung: Erst Antrag stellen, dann Beratungsauftrag vergeben!
Wie fast immer gilt auch bei diesem Beratungszuschuss, dass Sie sich zuerst mit dem Antrag zur zuständigen Stelle begeben müssen und eine Zusage in Händen halten müssen, bevor der Beratungsvertrag geschlossen wird. Ansonsten versperren Sie sich den Weg zum Fördertopf. Zuständig ist in der Regel die IHK oder die Wirtschaftsförderung vor Ort. Checken Sie deren Internetseiten nach den Themen Beratungszuschuss oder Förderungen für Unternehmen, dann werden Sie sicherlich die individuellen Kontaktdaten finden. Und dann heißt es: unternehmen Sie etwas, werden Sie aktiv und holen sich den Zuschuss, der auf Sie wartet und Sie ein gutes Stück nach vorne bringen wird.
Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung,
wenn ich selbstständig bin?
Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr ohne weiteres in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Sie müssen sich dort nun auf Antrag befreien lassen. Die künftige Beitragshöhe richtet sich hier nach Ihrem Einkommen. Die Kosten für Selbstständige betragen in 2023 zwischen ...