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Betriebsübernahme

Eine zumeist gute Alternative zur Neugründung eines Unternehmens ist die Übernahme eines bestehenden Betriebes z.B. nach Ausscheiden eines Altinhabers nach Rentenbeginn. Ein bereits etabliertes Unternehmen hat für den neuen Inhaber wesentliche Vorteile, z.B. in Bezug auf einen bereits eingearbeiteten und funktionierenden Kunden- und Mitarbeiterstamm. Die Betriebsübernahme ist in einem Übernahmevertrag geregelt. Sie sollten jedoch gründlich prüfen, ob eine Betriebsübernahme im Einzelfall Sinn macht. Wichtige Kriterien hierfür sind unter anderem:

  • Entwicklung der Ertragslage des Unternehmens
  • Kaufpreis Produkt- und Leistungsangebot
  • Kunden / Lieferanten
  • Personal
  • Recht und Steuern
  • Standort
  • Marktsituation des Unternehmens
  • Ausstattung und Geschäftsräume

Die Ertragslage des Unternehmens ist der wichtigste Faktor zur Ermittlung des Übernahmepreises. Lassen Sie sich sämtliche Unterlagen zur finanziellen Situation und Entwicklung des Unternehmens aushändigen. Überprüfen Sie diese mit Ihrem Steuerberater oder Finanzberater. Auch die Verbindlichkeiten (Darlehen, Leasingverträge, Mietverträge, Finanzierungen, usw.) sollten genau überprüft werden. Oftmals wird der Wert des Unternehmens vom Altinhaber überschätzt - nicht zuletzt aufgrund einer emotionalen Bindung zum Unternehmen. Hier gilt, dass der Kaufpreis realistisch sein muss. Anzuraten ist auch die Wertermittlung durch einen unabhängige Berater, eine Kammer oder Verbände.

Ein weiterer wichtiger Punkt bei einer Betriebsübernahme ist es, so schnell wie möglich das Vetrauen der Altkunden zu gewinnen. Denn besonders in Familienbetrieben haben Kunden eine starke Bindung zum Altinhaber - nach einer Übernahme ist das Abwandern von Kunden gefährdet. Auch sollte die Marktsituation in Hinblick auf Kundenbedürfnisse und Wettbewerbsituation überprüft werden. Wichtig ist hierbei, wie die Konkurrenzsituation zum Zeitpunkt der Übernahme aussieht und ob es absehbar ist, dass sich diese verschlechtern (z.B. Wettbewerbsdruck) oder verbessern wird. Auch sollte der Standort überprüft werden, z.B. ob eine langfristige Anmietung gegeben ist, ob eine Veränderung der Wohnsituation eintreten könnte, alle Auflagen (z.B. Umweltschutzauflagen) erfüllt sind oder die technische Aussstattung einwandfrei ist. Auch die zukünftige Höhe des Mietpreises und die Gewährleistung, dass der Mietpreis konstant bleibt sollte geklärt sein.

Als Nachfolger treten Sie auch in alle Rechte und Pflichten aus den Arbeitsverhältnissen ein. Weil die Mitarbeiter für Sie aufgrund der z.T. langjährigen Erfahrung und Kundenbindung sehr wichtig sind, sollten Sie das Vertrauen gewinnen.

Zu klären ist auch, ob der Firmennamen / Firmenbezeichnung weitergeführt werden dürfen. Dies kann Sinn machen, weil der Name bereits am Markt etabliert und bekannt ist. Möchten Sie dennoch eine eigene Bezeichnung wählen, gehen Sie hiermit langsam vor. Am besten ist es, wenn Sie immer den alten Firmennamen mit dem neuen für eine gewisse Zeit zusammen nennen. Sichergestellt sollte zudem sein, dass der Altinhaber nicht in Konkurrenz zu Ihnen auftritt - stellen Sie dies über eine Wettbewerbsklausel vertraglich sicher.