Gewerbe anmelden: Die häufigsten Fragen und Antworten

Frau am PC bei Gewerbeanmeldung

Im Vorfeld der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ist ein Gewerbe anzumelden. Die rechtliche Grundlage findet sich in §14 der Gewerbeordnung (GewO). Es ist hierbei unerheblich, ob das Gewerbe im Haupt- oder Nebenberuf ausgeübt wird. Wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten, müssen Sie dies beim ortsansässigen Gewerbeamt veranlassen. Viele Gewerbeämter bieten hier bereits die Möglichkeit der Online-Anmeldung an. Die Kosten für den Gewerbeschein variieren zwischen 20 und 60 Euro. Letztendlich entscheidet Ihr Status, ob eine Gewerbeanmeldung zwingend erforderlich ist. Denn Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden, sondern lediglich eine Steuernummer beim Finanzamt beantragen.
 

Führen Sie ein Gewerbe oder sind Sie freiberuflich tätig?

Falls sie den Unterschied nicht kennen, sind Sie in bester Gesellschaft. Doch es handelt sich nicht um Haarspalterei, sondern es ist von zentraler Bedeutung, die richtige Einordnung bereits vor der Anmeldung Ihres Gewerbes vorzunehmen. Denn Freiberufler müssen kein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden, sondern einfach eine Steuernummer beim Finanzamt beantragen.

Die Abgrenzung zwischen Gewerbe und Freiberuflichkeit ist deshalb so wichtig, weil Gewerbetreibende zum Beispiel gewerbesteuerpflichtig sind. Wer als Freiberufler eingestuft wird, der muss im Gegensatz dazu keine Gewerbesteuer bezahlen. Das Finanzamt prüft ganz genau, um welche Art von Tätigkeit es sich handelt und Sie sollten sehr genau darauf achten, wie Sie sich beim Finanzamt anmelden. Im Zweifel rufen Sie vor Einreichung Ihres steuerlichen Erfassungsbogens beim zuständigen Finanzamt an und fragen nach.

Wichtig: Das ändert sich bei Ihrer Krankenversicherung

Mit der Anmeldung Ihres Gewerbes ändert sich der Status in Ihrer Krankenversicherung. Auch die Beitragserhebung erfolgt nun nach anderen Kriterien. 

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Heißt Selbstständigkeit, dass ich freiberuflich tätig bin?

Die klare Antwort auf diese oft gestellte Frage lautet NEIN. Wichtig: Der Begriff „Selbstständigkeit“ gibt keine Auskunft darüber, ob Sie gewerblich oder freiberuflich tätig sind. Für Existenzgründer wie für alle anderen gilt: Unter den Begriff „Selbstständigkeit“ fallen beide Einkunftsarten.


1. Welche Berufe werden als freiberuflich eingestuft?

Ob Sie eine freiberufliche oder eine gewerbliche Tätigkeit ausüben hängt maßgeblich davon ab, was Sie im Rahmen Ihrer Selbstständigkeit tun. Eine freiberufliche Selbstständigkeit ist zum Beispiel bei Architekten, Autoren und Musikern gegeben. Diese Berufsgruppen einen die typischen Kennzeichen einer freiberuflichen Tätigkeit:

  • Sie nutzen schöpferische Begabung zur Erbringung ihrer Leistungen.
  • Sie erbringen die Dienstleistung persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig.


Das Steuerrecht hat zur näheren Bestimmung einer freiberuflichen Tätigkeit konkrete Hinweise in § 18 Einkommensteuergesetz aufgenommen. Wer wissen will, ob die eigene Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich einzustufen ist, der sollte folgende Fragen allesamt mit NEIN beantworten:

  1. Üben Sie eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische oder erzieherische Tätigkeit aus?
  2. Sind Sie Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt?
  3. Wollen Sie sich als Anwalt, Notar, Ingenieur, Architekt, Steuer- oder Wirtschaftsberater selbstständig machen?
  4. Sind Sie Journalist, Fotograf, Dolmetscher oder Übersetzer?


Haben Sie eine dieser Fragen mit JA beantwortet, dann sind Sie Freiberufler und sollten sich zum einen § 18 Einkommensteuergesetz in Ruhe ansehen und zum anderen einen Termin bei einem Steuerberater vereinbaren, um die daraus resultierenden steuerlichen Konsequenzen zu besprechen.

Die oben stehende Liste ist nicht vollständig, es gibt noch weitere Berufsgruppen, die unter die Freiberufler fallen, so zum Beispiel Lotsen, selbstständige Vollstreckungsbeamten oder Vermögensverwalter.

Unterschied Gewerbe und Freiberufler? Ab wann bin ich Freiberufler?
 

2. Welche selbstständigen Tätigkeiten sind gewerblich?

Viele selbstständige Tätigkeiten, die Sie mit der Absicht ausüben, regelmäßig Geld zu verdienen, sind – steuerlich betrachtet – ein Gewerbe. Das Einkommensteuergesetz gibt in § 15 Auskunft darüber, was eine gewerbliche Tätigkeit überhaupt ist:

§ 15 Einkünfte aus Gewerbebetrieb

(2) Eine selbstständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbstständige Arbeit anzusehen ist.


Haben Sie den Paragraphen aufmerksam gelesen? Dann werden Sie im letzten Halbsatz den Hinweis wahrgenommen haben, dass jede Tätigkeit gewerblich ist, solange sie nicht als Ausübung eines freien Berufs anzusehen ist. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Kriterien zu kennen, die eine Tätigkeit als freiberuflich markieren.


Noch einmal in aller Deutlichkeit: Alles, was nicht freiberuflich und nicht in den Bereich der Land- und Forstwirtschaft einzuordnen ist, ist eine gewerbliche Tätigkeit. Konkret gehören dazu zum Beispiel die folgenden Sparten:

  • Händler
  • Gastronomiebetriebe
  • Handwerker aller Art
  • Hersteller und Produzenten

Wenn Sie zu der großen Gruppe der Gewerbetreibenden gehören, sollten Sie einiges beachten, wenn sie ihr Gewerbe anmelden wollen. Die folgende Checkliste hilft dabei, die nächsten Schritte sicher zu gehen.
 

Gewerbe anmelden: Checkliste zur Vorbereitung

  1. Bevor Sie ein Gewerbe beantragen, nehmen Sie Kontakt zur Industrie- und Handelskammer auf. Dort bringen Sie in Erfahrung, ob Sie für das Gewerbe eine spezielle Erlaubnis oder Genehmigung beantragen müssen. Manchmal sind auch Fachkundeprüfungen obligatorisch.
  2. Falls Ihr Gewerbe im Bereich Handwerk angesiedelt ist, steht ein weiterer Behördengang an: handwerkliche und handwerksähnliche Tätigkeiten sind in der Handwerksrolle zu verzeichnen. Auskünfte erteilt die zuständige Handwerkskammer.
     

Spezielle Erlaubnisse und Genehmigungen für die Gewerbeanmeldung

Der Bereich spezieller Erlaubnisse und Genehmigungen ist breit gefächert. Im Prinzip sollten Sie die Fachkenntnis besitzen, ob Sie für die Ausübung Ihres Gewerbes eine spezielle Erlaubnis oder eine andere, gesetzlich vorgeschriebene Genehmigung benötigen. Machen Sie sich unbedingt kundig, bevor Sie die Anmeldung vornehmen wollen, denn das Gewerbeamt wird Ihnen den Gewerbeschein erst dann ausstellen, wenn alle Unterlagen vorliegen.

Falls Sie sich nicht sicher sind, ob der Punkt der speziellen Erlaubnisse und Genehmigungen auf Sie zutrifft, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Setzen Sie sich mit der zuständigen IHK oder Handwerkskammer in Verbindung und lassen sich beraten.
  • Informieren Sie sich bei Ihrer Berufsgenossenschaft.
  • Rufen Sie beim zuständigen Gewerbeamt an und fragen konkret nach.
  • Sprechen Sie mit anderen Unternehmern oder Ihrem Mentor.
  • Nehmen Sie Kontakt zum Ihrem Unternehmens- oder Existenzgründungsberater auf, um den Sachverhalt mit seiner Unterstützung zu klären.


Beispiele für spezielle Erlaubnisse und Genehmigungen

Es gibt zahlreiche Gewerbebetriebe, die besondere, genehmigungspflichtige Tätigkeiten ausüben. Wollen Sie sich in einem dieser Berufsgruppen selbstständig machen, brauchen Sie einen entsprechenden Nachweis. Viele IHKs verfügen über Listen genehmigungspflichtiger Tätigkeiten, die auch online verfügbar sind. Im Folgenden listen wir Ihnen einige Beispiele auf:

  • Einzelhandel: Für den Handel mit Hackfleisch, Arzneimitteln, Wirbeltieren, Schusswaffen und Monition brauchen Sie eine entsprechende Erlaubnis. Die IHK schult angehende Gewerbetreibende in Sachen Hygiene beim Umgang mit Lebensmitteln. Im Volksmund nennt sich die Teilnahmebescheinigung auch „Bouletten-Schein“, weil sie auf der Grundlage der „Verordnung über Hackfleisch, Schabefleisch und anderes zerkleinerts rohes Fleisch“, kurz Hackfleischverordnung, durchgeführt wird.

  • Finanzdienstleistungen: Falls Sie sich im Bereich Finanzdienstleistungen selbstständig machen, brauchen Sie eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

  • Personenbeförderung: Machen Sie sich als Taxifahrer selbstständig? Dann benötigen Sie den Personenbeförderungsschein.

  • Betrieb einer Spielhalle: Hier benötigen Sie eine Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten.


Sich mit einem Gewerbe selbstständig zu machen ist in der Tat mit viel Papierkram verbunden, doch das sollte Sie nicht abschrecken. Anfangs haben Sie mit einer wahren Flut von Papieren zu tun, doch das ändert sich im Laufe der Zeit. Im eingespielten Geschäftsalltag verringert sich der Aufwand, auch wenn er niemals ganz verschwindet. Dennoch: Die Gründungsphase ist besonders stressig und erfordert Ihre ganze Aufmerksamkeit.

Genehmigungspflichtige Gewerbe Was ist eine Berufsgenossenschaft?
 

Wie melde ich mein Gewerbe an und welche Behörden werden informiert?

Haben Sie die genannten Unterlagen zusammen, vereinbaren Sie ein Termin beim zuständigen Gewerbeamt. Zuständig ist die Stadt, in der Sie Ihr Gewerbe eröffnen möchten. Mit Ihrer Anmeldung beim Gewerbeamt setzen Sie mehrere Prozesse in Gang. Vom Gewerbeamt gehen Informationen über Ihre Anmeldung an das Finanzamt, die zuständige Berufsgenossenschaft und gegebenenfalls an das Amtsgericht, z. B. wenn Sie in der Rechtsformder GmbH gründen. Von all diesen Stellen erhalten Sie Post und werden aufgefordert, bestimmte Unterlagen einzureichen oder Angaben zu machen. Wer die Prozesse beschleunigen will, nimmt mit der vorhandenen Gewerbeanmeldung direkt Kontakt zu den Ämtern auf. Machen Sie sich auf längere Wartezeiten gefasst. Manchmal dauert es beim Amtsgericht monatelang, bis eine Handelsregisternummer vergeben wird und das Unternehmen offiziell gegründet ist. Berücksichtigen Sie das in Ihrer Zeitplanung.

Übrigens: Gewerbebetriebe müssen eine Pflichtmitgliedschaft bei der IHK bzw. HWK eingehen. Das ist auch mit regelmäßigen Beitragszahlungen verbunden. Klären Sie, wer für Sie zuständig ist. Die Höhe der Beiträge orientiert sich am Jahresumsatz sowie der Rechtsform und variiert in Abhängigkeit vom Standort. Beispiel: In Münster zahlen Personengesellschaften mit einem Gewerbeertrag in Höhe von 100.000 € knapp 175 € jährlich, Kleingewerbetreibende lediglich rund 105 € (Stand Juni 2017)

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Die Anmeldung beim Gewerbeamt und Kosten der Gewerbeanmeldung

Um die Gewerbeanmeldung ordnungsgemäß vorzunehmen, nehmen Sie die oben beschriebenen Unterlagen sowie etwas Geld mit. Je nach Stadt variieren die Anmeldegebühren. Sie liegen derzeit (Juli 2018) in der Regel bei maximal 70 €, in manchen kleinen Gemeinden und den ländlichen Gebieten sind sie oftmals günstiger. Die Kosten können Sie bereits im Vorfeld auf der Internetseite des zuständigen Gewerbeamts erfragen. Die folgende Checkliste gibt einen Überblick über alle denkbaren Unterlagen, die in Abhängigkeit vom beabsichtigten Gewerbe, beim Gewerbeamt vorzulegen sind. Mittlerweile bieten viele Kommunen die Gewerbeanmeldung auch online an. Informieren Sie sich einfach direkt auf der Webseite Ihres wohnortsansässigen Gewerbeamtes. In der Regel sind die Formulare für eine einfache Gewerbeanmeldung gleich, sodass Sie auch unser Formular zur Gewerbeanmeldung (PDF) nutzen können.
 

Lässt sich ein Gewerbe auch rückwirkend anmelden?

Ja, Sie können Ihr Gewerbe rückwirkend anmelden. Viele Gewerbeämter zeigen sich kulant, wenn der rückwirkende Termin nicht zu weit in der Vergangenheit liegt. Ist das der Fall, droht ein Bußgeld wegen ordnungswidrigem Verhalten. In der Praxis zeigt sich, dass eine ein- bis zweimonatig verspätete Anmeldung ohne Konsequenzen bleibt, vorausgesetzt, der Gründer selbst geht auf die zuständige Behörde zu. Tipp: Rufen Sie beim Gewerbeamt an und fragen Sie nach. So sind Sie auf der sicheren Seite.

Checkliste Gewerbeamt

  1. Gültige Ausweispapiere
  2. alle erforderlichen Erlaubnisse bzw. Genehmigungen
  3. Handwerkskarte, falls sie einen eigenen Handwerksbetrieb eröffnen wollen
  4. Gewerbekarte, falls es sich um einen handwerksähnlichen Betrieb handelt
  5. Handelsregisterauszug, falls das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist
  6. Führungszeugnis/Auskunft des Gewerbezentralregisters
  7. für Gründer, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft innehaben: 
  8. Aufenthaltsgenehmigung inklusive Bestätigung, dass die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit erlaubt ist


Kann man auch online ein Gewerbe anmelden?

Ja, in vielen Gewerbeämtern ist eine digitale Anmeldung möglich. Je nach technischem Stand der Behörde kann die Anmeldung vollständig online erfolgen oder es erforderlich machen, dass Sie zusätzlich die Originalanmeldung oder diverse Belege auf dem Postweg einreichen müssen. Informieren Sie sich vorab auf der Website des zuständigen Amtes darüber, welche Belege Sie bereithalten müssen. Üblicherweise gehören diese dazu:

  • Personalausweis
  • ggf. Handelsregisterauszug
  • Zustimmungserklärung der Gesellschafter
  • Beiblatt über Vertretungsberechtigungen
  • ggf. Meisterbrief oder andere Nachweise zur beruflichen Qualifikation
  • behördliche Nachweise wie Gewerbeerlaubnis, polizeiliches Führungszeugnis, Gesundheitszeugnis


Die Vorteile der Online-Anmeldung sind eindeutig die Zeitersparnis und der jederzeitige Zugang. Das bedeutet für Sie, dass Sie weder auf dem Amt lange Wartezeiten in Kauf nehmen müssen und, dass Sie auch am Wochenende oder abends eine Anmeldung vornehmen können. Nachteilig ist, dass keine direkte Hilfe zu auftretenden Fragen beansprucht werden kann. Wenn Sie online einen Antrag stellen, müssen Sie sich selbst helfen und im Zweifel durch gezielte Recherche mit den nötigen Informationen versorgen. Das kann mehr Zeit kosten, als die Anmeldung persönlich vorzunehmen.


Gewerbe anmelden - Namensgebung: Regeln beachten

Zusätzlich zu den genannten Punkten sollten Sie sich darüber informieren, welche Bezeichnung Ihr Unternehmen tragen darf. Die Rechtsform gibt vor, welche Namensgebung zulässig ist. Hierbei gilt: Wer im Handelsregister eingetragen wird, muss eine Bezeichnung wählen, die die Rechtsform zu erkennen gibt, zum Beispiel GmbH, OHG oder AG. Vor der Rechtsform darf im Prinzip alles stehen, solange keine andere Firma bereits denselben Namen für sich beansprucht.

Unternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen werden, unterliegen diesen Zwängen nicht. Im Prinzip dürfen sie sich einen Fantasienamen ausdenken. Allerdings gibt es Empfehlungen seitens der IHK, die es Gründern nahelegt, den vollständigen Namen zu benutzen, statt irgendeinen kreativen Kunstnamen. Zwar gibt es nirgendwo eine gesetzliche Verpflichtung dazu, doch alleine aufgrund des alltäglichen Geschäftsverkehrs bietet es sich an. Denn egal, wie Sie Ihren Betrieb nennen: auf dem Briefpapier, auf Rechnungen, im Impressum und an allen anderen Stellen, die rechtsverbindlich sind, müssen Ihr vollständiger Name inklusive ladungsfähige Anschrift abgedruckt werden. Dasselbe gilt übrigens auch beim Handel im Internet.

Ebenfalls wichtig: Falls Sie einen Fantasienamen wählen, dürfen Sie Verbraucher auf keinen Fall mit falschen Informationen in die Irre führen. So darf sich eine kleine Manufaktur zum Beispiel nicht Fabrik nennen, ein einzelner Künstler nicht Agentur. Wer sich unsicher bezüglich der Namensgebung ist, klärt diese Frage rechtzeitig vor der Anmeldung, zum Beispiel bei einem kostenfreien Beratungsgespräch bei der zuständigen IHK oder Wirtschaftsförderung.

Wollen Sie sich auf eigene Faust informieren? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beantwortet hier typische Fragen rund um das Thema Unternehmensname.

Welche Rechtsform soll ich wählen? Firmenname: "Fantasiename" zulässig?
 

Was ist zu beachten, wenn man mehrere Gewerbe angemeldet hat?

Wer mehr als ein Gewerbe angemeldet hat, muss in der Steuererklärung entsprechende Angaben machen. Arbeiten Sie als Einzelunternehmer, erhalten Sie später vom Finanzamt den jährlichen Einkommensteuerbescheid. Dieser ist ausschlaggebend für die Berechnung Ihres Beitrags zur Krankenversicherung, wenn Sie freiwillig gesetzlich versichert sind. Dann sind Sie verpflichtet, der Krankenkasse den Bescheid zuzuschicken. Diese setzt den Beitrag fest. Mit Wirkung vom 01.01.2018 geschieht dies rückwirkend zum 01.01. eines Jahres. Deshalb kann es sein, dass Sie eine Nachzahlung leisten müssen oder zu viel gezahlte Beiträge zurückerhalten.

Sind Sie privat krankenversichert, erfolgt die Beitragseinstufung unabhängig von Ihrem Einkommen. Die private Krankenversicherung ist deshalb über Mehrfachtätigkeiten nicht grundsätzlich zu informieren. Prüfen Sie Ihren Vertrag oder rufen Sie zur Klärung der Frage bei Ihrer privaten Krankenversicherung an.

Viele Selbstständige sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, es gibt aber Ausnahmen. Beispielsweise sind Hebammen, selbstständige Lehrer, Handwerker oder viele Künstler per Gesetz pflichtversichert. Falls Sie mehrere selbstständige Tätigkeiten ausüben, könnten Sie zu einer Mehrfachversicherung verpflichtet werden: Arbeiten Sie zum Beispiel als selbstständiger Skilehrer und betreiben außerdem eine Schreinerei, dann müssen Sie für beide Tätigkeiten separat bezahlen. Die Obergrenze liegt bei der jährlich angepassten Beitragsbemessungsgrenze.
 

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung – nach der Gewerbeanmeldung kommt das Finanzamt

Wie weiter oben erwähnt, informiert das Gewerbeamt das Finanzamt über die Anmeldung Ihres Gewerbes. Das Finanzamt schickt Ihnen daraufhin automatisch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu. Da es in Ballungsgebieten einige Wochen dauern kann, bis der Bogen verschickt und die Steuernummer erteilt wird, ist es empfehlenswert, das gesamte Procedere aktiv zu beschleunigen.

Surfen Sie zur Webseite des zuständigen Finanzamts oder nutzen sie die Formularsammlung der Bundesfinanzverwaltung unter www.formulare-bfinv.de. Alternativ können Sie bei der Neuaufnahmestelle des Finanzamts anrufen oder persönlich vorsprechen, um den Fragebogen schnellstmöglich zu erhalten.

Der Fragebogen ruft alle relevanten Informationen ab, die das Finanzamt benötigt, um die Tätigkeit steuerlich korrekt einzuordnen. Deshalb ist es von großer Bedeutung, dass der Fragebogen vollständig und richtig ausgefüllt ist. Tun Sie das nicht, dann drohen zeitraubende oder ärgerliche Konsequenzen, und Zeit ist ja bekanntlich Geld:

  • Das Finanzamt meldet sich zur Betriebsbesichtigung an, um die Rückfragen vor Ort zu klären
  • Die Steuernummer wird nicht erteilt bzw. so lange zurückgehalten, bis alle Fragen beantwortet sind
  • Die Einkommensteuer Vorauszahlungen werden falsch angesetzt. Sind die Vorauszahlungen zu niedrig, drohen ihnen unverhofft hohe Nachzahlungen und die schwächen Ihre Liquidität.


Sie müssen in den Fragebogen bereits eintragen, ob Sie eine Gewinnermittlung oder eine Bilanz einreichen und welche umsatzsteuerliche Behandlung Sie wählen. Klingt das wie Fach-Chinesisch für Sie? Dann sollten Sie Nägel mit Köpfen machen und den Fragebogen gemeinsam mit dem Steuerberater Ihres Vertrauens ausfüllen. Der kennt relevante Freibeträge, überblickt die Höhe eventueller Vorauszahlungen und kann Ihnen dabei helfen, die Weichen von Beginn an korrekt zu stellen.

Klar, ein Steuerberater kostet erst einmal Geld. Doch wenn Sie aufgrund falscher Eintragungen Probleme mit dem Finanzamt bekommen und zudem noch viel Zeit investieren müssen, die Probleme zu lösen, dann wird der daraus resultierende Umsatzausfall mit hoher Wahrscheinlichkeit teurer werden, als das Honorar für die Beratungsstunde. Es muss ja nicht die teuerste Kanzlei am Platz sein. Entscheiden Sie sich für eine junge Praxis, zum Beispiel ebenfalls von einem Existenzgründer, sehen die Preise meist moderater aus.

Tipps oder Checklisten, wie Sie den Fragebogen „richtig“ ausfüllen, sind an dieser Stelle nicht sinnvoll, denn die Eintragungen sind sehr individuell und haben besonders in (einkommens-) steuerlicher Hinsicht weitreichende Auswirkungen. Das gilt auch dann, wenn Sie im Nebenerwerb gründen.

Welche Steuerklasse für Selbstständige? Steuerberater ab wann? Gewerbesteuer berechnen
 

Tipp: So vermeiden Sie Vorauszahlungen am Anfang

Mit Einreichung des steuerlichen Fragebogens lösen Sie möglicherweise Einkommensteuer-Vorauszahlungen aus. Diese orientieren sich an der Höhe des angegebenen Gewinns. Tragen Sie an der relevanten Stelle im Formular eine Null ein, werden keine Einkommensteuer-Vorauszahlungen fällig. Allerdings kann Sie das spätestens mit Einreichung des Jahresabschlusses bzw. der Gewinnermittlung empfindlich treffen. Denn das ist die Grundlage, auf der das Finanzamt die fällige Einkommensteuer festsetzt. Haben Sie keinerlei Vorauszahlungen geleistet, kann es richtig teuer werden. Um die Überraschung einer hohen Nachzahlung zu vermeiden ist es ratsam, regelmäßig die eingehenden Belege zu buchen und den vorläufigen Gewinn zu ermitteln. Auf den Gewinn wenden Sie Ihren persönlichen Steuersatz an. Diesen Betrag legen Sie zur Seite, damit er Ihnen später zur Verfügung steht.


Tipps für die Organisation zur Vorbereitung der Bilanz oder Gewinnermittlung

Ganz egal, ob Sie eine Bilanz oder eine Gewinnermittlung beim Finanzamt einreichen müssen, Sie sollten vom ersten Federstrich an Ordnung in Ihre Papier bringen. Das erleichtert die Abschlusserstellung erheblich. Die folgende Checkliste zeigt, welche Ordner Sie digital und analog führen sollten.
 

Gewerbe anmelden: Checkliste administrative Organisation

  • Kassenbuch - Hier sammeln Sie Barbelege und tragen die täglichen Einnahmen und Ausgaben ein.
  • Bank – Richten Sie einen extra Ordner für alle Banken ein. Sie sollten für Ihr Unternehmen ohnehin ein eigenes Konto eröffnen, um die Vermischung von privat und geschäftlich konsequent zu vermeiden.
  • Eingangsrechnungen - Gesammelt werden Rechnungen von Lieferanten.
  • Ausgangsrechnungen - Hier gehören Ihre selbst geschriebene Rechnungen hinein.
  • Stammakte – In die Stammakte gehören alle Dauer-Dokument wie z.B. der Bescheid über die Steuernummer, der Bescheid über die USt-ID, Miet- und Pachtverträge, Kooperationsvereinbarungen, Versicherungsverträge etc.
  • Steuern – Unterteilen Sie nach allen anfallenden Steuerarten. Typischerweise sind das Einkommensteuer / Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer.
  • Anlagevermögen – Sammeln Sie separat alle Rechnungen, die zu den Anlagegütern gehören. Diese werden in der Buchhaltung ggf. speziell behandelt.
     

Ist eine digitale Ablagestruktur sinnvoll?

Ja. Existenzgründer, die aktuell den Schritt in die Selbstständigkeit gehen, sollten sich unbedingt mit dem Thema Digitalisierung befassen. Die Entwicklung ist rasant und es gibt immer mehr Tools, Programme und Dienstleistungen, die auf rein digitaler Basis angeboten werden. Die Finanzbehörden verlangen sogar, dass die Belege in der Form archiviert werden, in der sie dem Unternehmen zugestellt worden sind. Das viele Firmen inzwischen Rechnungen per Mail verschicken, sind sie ohnehin gezwungen, eine digitale Akte anzulegen. Beachten Sie bei der Auswahl der Anbieter, dass diese mitunter finanzamtskonforme Prozesse garantieren müssen. Das gilt zum Beispiel bei der Buchhaltung, deren Inhalte Sie bei einer Buchprüfung bereitstellen müssen. Setzen Sie nicht auf kleine, kostenlose Lösungen ohne Haftung für die genutzten Leistungen, sondern sorgen Sie dafür, dass Sie von Beginn an mit seriösen Bausteinen arbeiten, die Ihnen Planungssicherheit und entsprechenden Schutz bieten.
 

Umsichtig und vorausschauend das Gewerbe anmelden und gründen

Wenn Sie Ihren Weg in die Selbständigkeit als Gewerbetreibender so sorgfältig vorbereiten und mit offenen Augen gehen, sollten Ihnen eine ganze Reihe von Schwierigkeiten erspart bleiben. Noch ein letzter Tipp zum Thema: Planen Sie Ihre Zeit großzügig, denn der Behördenlauf kostet Sie mehrere Wochen, mitunter sogar Monate.

Am sensibelsten ist das Steuer-Thema, denn in Deutschland kennt das Finanzamt kein Pardon. Hier verursachen Fehler ganz schnell Kosten, die Sie durch die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater vermeiden können. Abgesehen davon: Stimmt das Verhältnis zu Ihrem Sachbearbeiter beim Finanzamt nicht, können die jährlichen Steuererklärungen zu einer Wut- oder Mutprobe werden, die Geld kostet, wertvolle Zeit stiehlt und noch wertvollere Energie schluckt.

Muss ich weiter in die Rentenkasse einzahlen?

Das ändert sich bei Ihrer Krankenversicherung, wenn Sie selbstständig sind

Als Selbstständige/r oder Freiberufler/in sind Sie nicht mehr automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) pflichtversichert. Sie müssen sich nun aktiv für eine Form der Krankenversicherung entscheiden. Die Beitragshöhe in der GKV orientiert sich am Einkommen. Die Kosten für Selbstständige betragen in diesem Jahr zwischen ...

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