Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung, wenn ich selbstständig bin?

Als Selbstständiger oder Freiberufler sind Sie nicht mehr in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Sie müssen sich dort nun auf Antrag befreien lassen. Die künftige Beitragshöhe richtet sich nach Ihrem Einkommen. Die Kosten für Selbstständige betragen in 2023 bis zu 11.730 € jährlich (Höchstbeitrag inkl. Pflegepflichtversicherung).
Wichtig: Seit 2018 darf die gesetzliche Krankenversicherung Beiträge bei Selbstständigen rückwirkend nachfordern! (Vgl. §240 SGB 5). Bei gestiegenem Einkommen erhalten viele Selbstständige einen Nachzahlungsbescheid für das gesamte vergangene Jahr, und zusätzlich einen "korrigierten" Vorauszahlungsbescheid. Von einem Tag auf den anderen liegt bei vielen Versicherten dann plötzlich und unerwartet eine offene Forderung von mehreren tausend Euro im Briefkasten!
"Viele Selbstständige werden als Privatpatient beim Arzt bevorzugt und zahlen dennoch geringere Beiträge, als in der gesetzlichen Krankenkasse"
Nicht umsonst hat der Gesetzgeber Beamte und Selbstständige von der Versicherungspflicht befreit: Für viele Selbstständige ist die Private Krankenversicherung aufgrund des besseren Preis-/Leistungsverhältnis' die günstigere Alternative. Denn anders als in der GKV richten sich die Beiträge hier nicht nach Ihrem Einkommen. Ihr Risiko von unerwarteten Nach- und Vorauszahlungen entfällt somit. Vielmehr gewähren Ihnen viele Anbieter Beitragsrückerstattungen, wenn Sie die Versicherung nicht beanspruchen müssen. Als Versicherter in der PKV kommen Sie in den Genuss der besten medizinischen Versorgung. Privatversicherte benötigen kein "TSGV-Gesetz", um überhaupt einen Termin bei einem Facharzt zu bekommen! Schnelle Terminvergaben und kurze Wartezeiten beim Arzt sind gängige Praxis und ein Privileg vieler privatversicherten Selbstständigen.
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