Gewerbeamt Landshut

Fußgängerzone Landshut

Anschrift Gewerbeamt / Ordnungsamt
Luitpoldstraße 29a
84034
Landshut
Bayern
Webseite
Öffnungszeiten Gewerbeamt

Mo., Di., Mi. und Fr. von 8.00 - 12.00 Uhr

Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr

Kontakt
Telefon: 
0871 - 88 1323
Telefax: 
0871 - 88 200 1200

Wichtig: Das ändert sich bei Ihrer Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung!

Als Selbstständige/r oder Freiberufler/in sind Sie nicht mehr automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) pflichtversichert. Sie müssen sich nun aktiv für eine Form der Krankenversicherung entscheiden. Die Beitragshöhe in der GKV orientiert sich am Einkommen. Die Kosten für Selbstständige betragen in diesem Jahr zwischen...

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Gewerbe anmelden: An alles gedacht?

Im Vorfeld der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ist ein Gewerbe anzumelden. Die rechtliche Grundlage findet sich in §14 der Gewerbeordnung (GewO). Es ist hierbei unerheblich, ob das Gewerbe im Haupt- oder Nebenberuf ausgeübt wird. Wenn Sie ein Gewerbe anmelden ...

 

Muss ich weiter in die gesetzliche Rente einzahlen?

Bis auf wenige Ausnahmen sind Selbstständige nicht im gesetzlichen System pflichtversichert. Es besteht die Möglichkeit, freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen und so Ansprüche auf Leistungen aufrecht zu erhalten. Für einige Berufsgruppen (siehe unten) besteht die Pflicht, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. In diesem Kontext ist die Meldepflicht zu beachten...