Krankenkassenrechner für Selbstständige: GKV oder PKV einfach berechnen

Mit dem Krankenkassenrechner für Selbstständige und Freiberufler berechnen Sie schnell und einfach, wie hoch Ihre monatlichen Beiträge zur gesetzlichen (GKV) oder privaten Krankenversicherung (PKV) ausfallen. Gerade wer selbstständig tätig ist, muss die Wahl der richtigen Krankenversicherung gut abwägen – denn Beiträge, Leistungen und langfristige Kosten können sich stark unterscheiden. Unser Online-Rechner gibt Ihnen einen transparenten Überblick über die voraussichtlichen Beiträge und unterstützt Sie dabei, die passende Krankenversicherung für Ihre Selbstständigkeit zu finden.

Zuletzt aktualisiert: 14.04.2025

Warum ein Krankenversicherungsrechner für Selbstständige sinnvoll ist

Die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung richten sich nach dem Einkommen. Mit unserem Beitragsrechner zur GKV erfahren Sie mit wenigen Angaben, wie hoch Ihr monatlicher Krankenversicherungsbeitrag ausfällt – inklusive Pflegeversicherung und Zusatzbeitrag. Das bietet eine verlässliche Grundlage, um die individuellen Kosten mit einem PKV-Tarifvergleich für Selbstständige zu vergleichen.

Wer sich selbstständig macht oder bereits selbstständig tätig ist, muss oft eigenständig entscheiden, welche Versicherung wirtschaftlich und inhaltlich sinnvoll ist. Unsere Rechner schaffen hier Transparenz und helfen beim Kostenvergleich.

 

So funktioniert der Krankenkassenrechner für Selbstständige

Um Ihren voraussichtlichen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu berechnen, geben Sie zunächst Ihr monatliches beitragspflichtiges Einkommen ein. Dabei handelt es sich in der Regel um den durchschnittlichen monatlichen Gewinn. Falls Sie unsicher sind, wie dieser zu ermitteln ist, hilft Ihnen ein erklärender Hinweis direkt im Rechner weiter. 

Auf Basis Ihrer Eingaben berücksichtigt der Rechner automatisch: 

  • die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze (2025: voraussichtlich 62.100 € jährlich), 
  • den Zusatzbeitrag Ihrer gewählten Krankenkasse, 
  • die Pflegepflichtversicherung, inklusive Zuschlag für Kinderlose ab 23 Jahren, 
  • die gesetzlich festgelegte Mindestbemessungsgrundlage (ca. 1.178 €/Monat), 
  • sowie den eingegebenen Berechnungszeitraum (z. B. 2025).


Ein möglicher Gründungszuschuss wird dabei nicht gesondert abgefragt, fließt aber – sofern er Teil Ihres Einkommens ist – in die Berechnung über die Einkommensangabe mit ein. Zusätzlich werden auch Informationen zur Kinderanzahl abgefragt, da diese sich direkt auf den Beitrag zur Pflegeversicherung auswirken. Das Ergebnis zeigt Ihnen, wie hoch Ihr voraussichtlicher monatlicher GKV-Beitrag als Selbstständiger oder Freiberufler ausfällt – inklusive Kranken- und Pflegeversicherung.

 

 

Private oder gesetzliche Krankenversicherung – was lohnt sich für Selbstständige?

In der privaten Krankenversicherung (PKV) wird der Beitrag nicht nach Ihrem Einkommen berechnet, sondern anhand von Faktoren wie Eintrittsalter, Gesundheitszustand, Tarifwahl und Selbstbehalt. Dadurch kann die PKV für viele Selbstständige deutlich günstiger sein – bei gleichzeitig umfangreicheren Leistungen.
 

Vorteile der PKV für Selbstständige

  • Günstige, einkommensunabhängige Beiträge
  • Keine Nachzahlungen durch Einkommensschwankungen
  • Privatpatientenstatus beim Arzt oder im Krankenhaus
  • Schnellere Arzttermine und bessere medizinische Versorgung
  • Individuell wählbare Tarife mit hoher Leistungstiefe
  • Beitragsrückerstattungen bei Leistungsfreiheit (anbieterabhängig)
     

Tipp: Nutzen Sie jetzt den kostenlosen PKV-Tarifvergleich für Selbstständige und finden Sie den passenden Anbieter – unverbindlich und ohne Verpflichtung.

 

 

 

Häufige Fragen zur Krankenversicherung für Selbstständige

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige richten sich nach dem Einkommen. Auch bei niedrigem Verdienst gilt eine Mindestbemessungsgrundlage von 1.178,33 € pro Monat (Stand 2025). Daraus ergibt sich ein monatlicher Mindestbeitrag zur GKV inklusive Pflegeversicherung von etwa 210 bis 260 €, abhängig vom Zusatzbeitrag und Kinderstatus. Der Höchstbeitrag entsteht bei der Beitragsbemessungsgrenze von 5.175 € monatlich und liegt dann bei rund 890 bis über 950 €. Der tatsächliche Beitrag hängt somit stark vom Einkommen und der gewählten Krankenkasse ab. Die Pflegepflichtversicherung ist in der GKV enthalten und beträgt 3,4 % für Versicherte mit Kindern bzw. 4,0 % für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr.
Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) richten sich bei Selbstständigen nicht nach dem Einkommen, sondern nach individuellen Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand, Tarifumfang und gewähltem Selbstbehalt. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung können Selbstständige die Höhe ihrer Beiträge aktiv beeinflussen – etwa durch die Wahl eines Tarifs mit höherem Selbstbehalt oder reduzierten Leistungen. Für junge, gesunde Selbstständige beginnen die Beiträge oft bereits bei rund 180 bis 300 Euro im Monat, wenn ein hoher Selbstbehalt vereinbart wird. Wer umfassendere Leistungen wünscht, etwa ein Einzelzimmer im Krankenhaus, Zahnzusatzleistungen oder niedrige Eigenbeteiligung, muss mit höheren Kosten rechnen. In der Praxis liegen die monatlichen Beiträge für viele Selbstständige im Bereich zwischen 300 und 600 Euro – bei älteren Versicherten, umfangreichen Tarifen oder bestimmten Vorerkrankungen können die Beiträge jedoch auch deutlich höher ausfallen. Ein individueller Vergleich lohnt sich daher immer, um ein passendes Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden.
Ob die gesetzliche (GKV) oder private Krankenversicherung (PKV) besser geeignet ist, hängt von Ihrer persönlichen und finanziellen Situation ab. Für Selbstständige mit niedrigem oder schwankendem Einkommen kann die GKV aufgrund ihres einkommensabhängigen Beitrags und ohne Gesundheitsprüfung mehr Sicherheit bieten. Wer jedoch jung, gesund und einkommensstark ist, profitiert in der PKV oft doppelt: Einerseits durch deutlich günstigere Beiträge im Vergleich zur GKV, andererseits durch einen höheren medizinischen Leistungsstandard – etwa bei Arztwahl, Behandlungsumfang oder Wartezeiten. Gerade für Selbstständige, die flexibel planen und Leistungen individuell wählen möchten, ist die PKV häufig die attraktivere Lösung. Dennoch sollte die Entscheidung gut überlegt und idealerweise mit einem unabhängigen Tarifvergleich abgesichert werden.
Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist für Selbstständige nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich – zum Beispiel, wenn Sie Ihre Selbstständigkeit aufgeben und in ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis unterhalb der Versicherungspflichtgrenze wechseln. Auch ein längerer Auslandsaufenthalt mit anschließender Rückkehr oder eine Familienversicherung über den Ehepartner kann unter Umständen den Weg zurück in die GKV ermöglichen. Falls ein Wechsel nicht möglich oder nicht gewünscht ist, gibt es in der PKV den sogenannten Basistarif. Dieser orientiert sich in Leistungsumfang und Beitragshöhe an der gesetzlichen Krankenversicherung und steht jedem PKV-Versicherten offen – unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand.
Ja, der Gründungszuschuss zählt zum beitragspflichtigen Einkommen und wird bei der Berechnung des GKV-Beitrags durch die Krankenkasse berücksichtigt – auch wenn er im Rechner nicht direkt abgefragt wird.
Ja, Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) sind grundsätzlich steuerlich absetzbar – in Höhe des sogenannten Basistarifs (also der Leistungen, die auch in der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt wären). Dieser Anteil wird als Vorsorgeaufwand in der Steuererklärung berücksichtigt. Darüber hinausgehende Leistungen (z. B. Einzelzimmer, Chefarztbehandlung) sind nicht absetzbar.

 

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