Gründungszuschuss Anspruch prüfen (Online-Check 2026)

Zuletzt aktualisiert: 30.04.2026

Sie überlegen, aus dem ALG-I-Bezug heraus zu gründen? Der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit kann Ihnen mit bis zu 15 Monaten Förderung den Start in die Selbstständigkeit erleichtern – vorausgesetzt, Sie erfüllen die Voraussetzungen. Allerdings handelt es sich um eine Ermessensleistung, die in der Praxis häufig abgelehnt wird, wenn Anträge nicht sorgfältig vorbereitet sind.

Mit unserem kostenlosen Online-Check erhalten Sie in wenigen Minuten einen ersten unverbindlichen Hinweis, ob die Grundvoraussetzungen in Ihrer Situation erfüllt sein könnten und wie hoch die Förderung in Phase 1 in etwa ausfallen könnte. Berücksichtigt werden alle relevanten Kriterien – von der 150-Tage-Restanspruchsregel über Sperrzeiten bis zum Vermittlungsvorrang.

Hinweis: Dieser Check ersetzt keine Sozialberatung. Die endgültige Entscheidung trifft allein die Agentur für Arbeit.

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Gründungszuschuss-Check 2026

Hätten Sie Anspruch auf den Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit kann ALG-I-Empfänger beim Schritt in die Selbstständigkeit unterstützen – mit bis zu 15 Monaten Förderung. Allerdings handelt es sich um eine Ermessensleistung mit strengen Voraussetzungen, und in der Praxis wird der Antrag häufiger abgelehnt als bewilligt. Dieser Online-Check kann Ihnen einen ersten unverbindlichen Hinweis geben, ob die Grundvoraussetzungen erfüllt sein könnten und wie hoch eine etwaige Förderung in Phase 1 in etwa ausfallen könnte.

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Der Gründungszuschuss ist nur eine von vielen Förderungen. Je nach Vorhaben kommen KfW-Kredite, Mikrokredit-Programme, Beratungszuschüsse oder regionale Förderungen in Frage. Mit dem kostenlosen Fördermittelcheck erhalten Sie eine erste Übersicht über die Programme, die zu Ihrer Situation passen könnten.

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Wichtiger Hinweis: Dieser Online-Check stellt ausdrücklich keine Rechts- oder Sozialberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar und ersetzt eine solche nicht. Beim Gründungszuschuss handelt es sich um eine Ermessensleistung der Bundesagentur für Arbeit (§ 93 SGB III) – auch bei Erfüllung aller Grundvoraussetzungen besteht kein Rechtsanspruch. Die endgültige Entscheidung über Bewilligung und Höhe trifft allein die zuständige Agentur für Arbeit anhand Ihres individuellen Antrags und Businessplans. Phase 2 erfordert einen separaten Antrag und eine erneute Ermessensentscheidung. Die hier gezeigte Förderhöhe ist eine vereinfachte Schätzung und kann von der tatsächlichen Bewilligung abweichen. Wir empfehlen, sich frühzeitig persönlich bei Ihrer Arbeitsagentur zu informieren und ggf. eine Existenzgründungsberatung in Anspruch zu nehmen. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

 

Was ist der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss ist eine Förderung der Bundesagentur für Arbeit nach § 93 SGB III, die Empfänger von Arbeitslosengeld I (ALG I) beim Aufbau einer hauptberuflichen Selbstständigkeit unterstützt. Im Gegensatz zu einem Kredit muss der Zuschuss nicht zurückgezahlt werden. Er wird in zwei Phasen gewährt – die zweite Phase erfordert allerdings einen separaten Antrag und eine erneute Ermessensentscheidung.

 

Förderhöhe in zwei Phasen

PhaseDauerHöhe pro Monat
Phase 1 (regulär)6 MonateIhr bisheriges ALG I + 300 € Sozialpauschale
Phase 2 (auf Antrag)9 Monate300 € Sozialpauschale
Gesamtdauerbis zu 15 Monatebei durchschnittlichem ALG I rund 13.000–14.000 €

Der Gründungszuschuss ist gemäß § 3 Nr. 2 EStG steuerfrei. Der ALG-I-Anteil unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt – die 300-Euro-Pauschale ist sowohl steuerfrei als auch progressionsfrei.
 

Voraussetzungen für den Gründungszuschuss

Damit ein Antrag überhaupt Aussicht auf Bewilligung hat, müssen mehrere Grundvoraussetzungen erfüllt sein:

  • ALG-I-Bezug: Sie beziehen Arbeitslosengeld I oder haben Anspruch darauf. Bürgergeld-Bezieher können stattdessen das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II beim Jobcenter beantragen.
  • Mindestens 150 Tage Restanspruch: Am Tag der geplanten Gründung müssen noch mindestens 150 Tage ALG-I-Anspruch bestehen.
  • Hauptberufliche Selbstständigkeit: Mindestens 15 Stunden pro Woche, die die Arbeitslosigkeit beendet.
  • Tragfähigkeit: Ein Businessplan und eine fachkundige Stellungnahme (z. B. von IHK, HWK, Steuerberater oder akkreditierten Beratern) sind erforderlich.
  • Keine vorherige Förderung: In den letzten 24 Monaten darf kein Gründungszuschuss bezogen worden sein.
  • Unter Regelaltersgrenze: Die Förderung endet mit Erreichen der Altersrente.
  • Antrag VOR der Gründung: Eine rückwirkende Beantragung ist nicht möglich.

 

Die 150-Tage-Regel: Häufiger Stolperstein

Die 150-Tage-Regel ist eines der wichtigsten K.-o.-Kriterien beim Gründungszuschuss – und wird in der Praxis oft falsch berechnet. Entscheidend ist nicht der Restanspruch zum Zeitpunkt der Antragstellung, sondern der Restanspruch am Tag der Gründung.

Da die Bearbeitungszeit typischerweise 4 bis 12 Wochen beträgt und während dieser Zeit weiter ALG I bezogen wird, sinkt der Restanspruch kontinuierlich. Wer heute 200 Tage Restanspruch hat und 8 Wochen auf die Bearbeitung wartet, verfügt am Stichtag nur noch über etwa 144 Tage – damit unter der Mindestgrenze.

Praxis-Tipp: Rechnen Sie immer rückwärts. Bestimmen Sie zuerst den spätestmöglichen Gründungstag, an dem noch 150 Tage Restanspruch verbleiben würden. Davon ziehen Sie 6 bis 12 Wochen Bearbeitungszeit ab – das ist Ihr spätester Antragstermin.
 

Sperrzeit bei Eigenkündigung

Wer das Arbeitsverhältnis ohne wichtigen Grund selbst kündigt oder einem Aufhebungsvertrag zustimmt, erhält in der Regel eine Sperrzeit von 12 Wochen. In dieser Zeit ruht der ALG-I-Anspruch – kein Gründungszuschuss möglich. Zusätzlich verkürzt sich die Anspruchsdauer um mindestens ein Viertel der Gesamtdauer (bei 12 Monaten Anspruch entspricht das 3 verlorenen Monaten).

Ob ein „wichtiger Grund" anerkannt wird, entscheidet allein die Agentur für Arbeit. Klassische Anerkennungsgründe sind nachgewiesenes Mobbing (mit ärztlichem Attest), gesundheitliche Gründe (mit amtsärztlichem Gutachten) oder ein Umzug zum Ehepartner. Vor einer Eigenkündigung lohnt sich in jedem Fall eine Beratung durch einen Fachanwalt für Sozialrecht.
 

Vermittlungsvorrang: Der unterschätzte Ablehnungsgrund

Auch bei Erfüllung aller formalen Voraussetzungen kann der Antrag abgelehnt werden – häufig wegen des sogenannten Vermittlungsvorrangs. Die Agentur prüft grundsätzlich, ob eine Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt möglich wäre. In Berufen mit hoher Nachfrage (IT, Pflege, Handwerk) wird die Selbstständigkeit oft als nachrangig eingestuft.

Strategie für gut vermittelbare Antragsteller: Argumentieren Sie im Businessplan und im Gespräch aktiv, warum die Selbstständigkeit für Sie der bessere Weg ist. Spezialisierungen, regionale Marktlücken, gesundheitliche Einschränkungen oder dokumentierte erfolglose Bewerbungen können hilfreich sein.
 

AVGS-Gutschein: Kostenlose Beratung nutzen

Als ALG-I-Bezieher haben Sie Anspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS). Damit können Sie kostenlos eine Gründungsberatung in Anspruch nehmen – inklusive der für den Antrag zwingend erforderlichen fachkundigen Stellungnahme. Diese würde Sie sonst typischerweise 100 bis 300 € (IHK) oder mehr (private Berater) kosten.

Auch der AVGS ist eine Ermessensleistung. Fragen Sie Ihren Arbeitsvermittler aktiv danach und zeigen Sie Engagement für Ihre Gründung. Tipp: Sprechen Sie zuerst mit einem akkreditierten Gründungsberater, der oft konkrete Hinweise zur AVGS-Beantragung gibt.

 

Häufig gestellte Fragen (FAQ)


Habe ich Anspruch auf den Gründungszuschuss, wenn ich selbst gekündigt habe?

Bei einer Eigenkündigung ohne wichtigen Grund verhängt die Agentur in der Regel eine 12-wöchige Sperrzeit. Nach Ablauf der Sperrzeit ist eine Förderung grundsätzlich möglich – sofern dann noch mindestens 150 Tage Restanspruch bestehen. Achten Sie darauf, dass die Sperrzeit zusätzlich die Gesamtanspruchsdauer um ein Viertel verkürzt.
 

Wie hoch ist der Gründungszuschuss?

In Phase 1 erhalten Sie 6 Monate lang Ihr bisheriges ALG I plus 300 € Sozialpauschale monatlich. In Phase 2 können Sie auf separaten Antrag weitere 9 Monate à 300 € erhalten. Die Gesamtsumme liegt bei durchschnittlichem ALG I bei etwa 13.000 bis 14.000 €.
 

Muss ich den Gründungszuschuss zurückzahlen?

Nein, der Gründungszuschuss ist ein echter Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden. Er ist gemäß § 3 Nr. 2 EStG steuerfrei, der ALG-I-Anteil unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.
 

Kann ich den Gründungszuschuss bei Bürgergeld-Bezug bekommen?

Nein. Der Gründungszuschuss richtet sich ausschließlich an ALG-I-Empfänger. Bürgergeld-Bezieher können stattdessen das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II beim Jobcenter beantragen.
 

Wann muss ich den Gründungszuschuss beantragen?

Der Antrag muss zwingend vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit gestellt werden. Eine rückwirkende Beantragung ist in der Regel ausgeschlossen. Planen Sie 4 bis 12 Wochen Bearbeitungszeit ein – während dieser Zeit verbrauchen Sie weiter ALG I.
 

Was ist eine fachkundige Stellungnahme?

Die fachkundige Stellungnahme ist eine schriftliche Bestätigung der Tragfähigkeit Ihres Gründungsvorhabens. Sie kann von IHK, HWK, Steuerberatern, Banken, Wirtschaftsförderungen oder akkreditierten Gründungsberatern erstellt werden. Mit AVGS-Gutschein kann die Stellungnahme oft kostenfrei sein.
 

Ist der Gründungszuschuss garantiert, wenn ich alle Voraussetzungen erfülle?

Nein. Es handelt sich um eine Ermessensleistung – auch bei Erfüllung aller formalen Voraussetzungen besteht kein Rechtsanspruch. Die Agentur entscheidet im Einzelfall, häufig auch nach Vermittlungsvorrang und Tragfähigkeit des Businessplans.
 

Tools, die bei Ihrer Gründung helfen

Der Schritt aus dem ALG-I-Bezug in die Selbstständigkeit wirft viele weitere Fragen auf, die Sie frühzeitig klären sollten:

  • Was passiert mit meiner Krankenversicherung?: Bei der Gründung aus ALG I fällt die Pflichtversicherung weg – Sie müssen aktiv zwischen GKV und PKV entscheiden.
  • Gewerbe oder Freiberuf?: Erste Einschätzung, ob Ihre Tätigkeit als freiberuflich oder gewerblich einzustufen sein könnte – mit Konsequenzen für Steuern, IHK und Buchführung.
  • Rechtsform-Finder: Welche Rechtsform passt zu Ihrer Gründung – Einzelunternehmen, GbR, UG oder GmbH?
  • Brutto-Netto-Rechner: Was bleibt von Ihrem geplanten Gewinn als Selbstständiger netto übrig?

 

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