Einkommensteuerrechner

Zuletzt aktualisiert: 03.05.2026

Mit unserem Einkommensteuerrechner finden Sie in wenigen Klicks heraus, wie viel Einkommensteuer Sie 2026 zahlen müssen – ganz ohne komplizierte Formeln oder Steuerwissen. Speziell für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer, die einen schnellen Überblick über ihre Steuerlast suchen und auch Sonderausgaben wie Krankenversicherung und Altersvorsorge direkt mit einrechnen möchten.

Krankenkassen-Nachzahlungen vermeiden

Wie Selbstständige das Risiko hoher GKV-Nachforderungen reduzieren können.

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Wichtige Eckdaten zur Einkommensteuer 2026

- Grundfreibetrag: 12.348 € (Ledige) / 24.696 € (Verheiratete)
- Eingangssteuersatz: 14 % (ab 12.349 €)
- Spitzensteuersatz 42 %: ab 69.879 € (Ledige) / 139.758 € (Verheiratete)
- Reichensteuer 45 %: ab 277.826 € (Ledige) / 555.652 € (Verheiratete)
- Kinderfreibetrag: 9.756 € pro Kind (Verheiratete) / 4.878 € (Ledige)
- Kindergeld: 259 € pro Kind und Monat
- Soli-Freigrenze: 20.350 € (Ledige) / 40.700 € (Verheiratete) Einkommensteuer

Einkommensteuerrechner 2026

Wie hoch ist Ihre Einkommensteuer 2026?

Berechnen Sie Ihre voraussichtliche Einkommensteuer für 2026 inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Mit optionalem Selbstständigen-Modus, der Sonderausgaben (Krankenversicherung, Altersvorsorge) automatisch berücksichtigt – speziell für Selbstständige und Freiberufler.

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Ihr zu versteuerndes Einkommen

Die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer – nach Abzug aller Sonderausgaben und Werbungskosten.

Ich bin selbstständig Aktivieren, um Sonderausgaben (Krankenversicherung, Altersvorsorge) automatisch abziehen zu lassen.
Sonderausgaben für Selbstständige (€/Jahr)
Hinweis: Bei der GKV sind nahezu 100 % absetzbar. Bei der PKV nur der Anteil zur Basisabsicherung – Komfort-Bestandteile (Einbettzimmer, Chefarzt, hochwertige Zahnleistungen) sind nicht absetzbar. Den absetzbaren Anteil finden Sie in Ihrer Beitragsrechnung.

Familiensituation

Ehegattensplitting halbiert das Einkommen rechnerisch und führt meist zu deutlich niedrigerer Steuer.

Außerordentliche Einkünfte

Abfindungen, Veräußerungsgewinne oder Entschädigungen werden nach der Fünftelregelung (§ 34 EStG) günstiger besteuert. Lassen Sie das Feld leer, wenn nicht zutreffend.

Ihre Einkommensteuer 2026
Voraussichtliche Steuerlast
ca. 0
auf 0 € zu versteuerndes Einkommen
Pro Monat: ca. 0
Durchschnittssteuersatz
0 %
Grenzsteuersatz
0 %

Aufschlüsselung Ihrer Steuern

⚠ Wichtiger Haftungsausschluss Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine steuerliche Beratung. Alle Werte sind ca.-Angaben. Die Berechnung basiert auf den Einkommensteuer-Tarifen 2026 (§ 32a EStG, Grundfreibetrag 12.348 €) und den Soli-Freigrenzen 2026 (20.350 € Single / 40.700 € Verheiratet). Die Fünftelregelung wird vereinfacht angewendet. Sonderausgaben (Spenden, außergewöhnliche Belastungen), Werbungskosten und individuelle Freibeträge werden nur teilweise berücksichtigt. Bei der PKV ist nur der Basisanteil voll absetzbar. Für eine rechtsverbindliche Berechnung ist eine Abstimmung mit dem Steuerberater erforderlich. Selbststaendig.de übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Berechnung getroffen werden.

So nutzen Sie den Einkommensteuerrechner

Der Rechner ist speziell für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer entwickelt. Er berechnet Ihre Einkommensteuer für 2026 nach dem aktuellen Tarif gemäß § 32a EStG – inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Welche Angaben Sie eintragen

Im Standardfall genügt das zu versteuernde Einkommen (zvE). Das ist Ihr Einkommen nach Abzug aller Sonderausgaben und Werbungskosten – also der Betrag, auf den die Einkommensteuer berechnet wird.

Selbstständigen-Modus für die schnelle Schätzung

Wenn Sie Ihr zvE noch nicht kennen, aktivieren Sie einfach den Schalter "Ich bin selbstständig". Sie tragen dann Ihren Jahresgewinn vor Sonderausgaben ein und ergänzen Ihre Krankenversicherungs- und Altersvorsorgebeiträge. Der Rechner zieht diese automatisch ab und ermittelt das korrekte zvE.

Familiensituation und Kinderfreibetrag

Verheiratete profitieren vom Splittingtarif – das halbiert das Einkommen rechnerisch und führt meist zu deutlich niedrigerer Steuer. Den Kinderfreibetrag berücksichtigt der Rechner automatisch (er prüft intern die Günstigerprüfung mit dem Kindergeld nicht – diese erfolgt in der Regel im Steuerbescheid).

Außerordentliche Einkünfte und Lohnersatzleistungen

Abfindungen oder Veräußerungsgewinne werden nach der Fünftelregelung (§ 34 EStG) günstiger besteuert. Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Krankengeld sind selbst steuerfrei, erhöhen aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf das übrige Einkommen.

Was unser Rechner Ihnen anzeigt

  • Voraussichtliche Steuerlast pro Jahr und Monat
  • Aufschlüsselung in Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer
  • Durchschnittssteuersatz und Grenzsteuersatz
  • Erklärung Ihres zu versteuernden Einkommens

Alle Beträge sind ca.-Werte und dienen der unverbindlichen Orientierung.

Häufige Fragen zur Einkommensteuer für Selbstständige

Was ist das zu versteuernde Einkommen?

Das zu versteuernde Einkommen (zvE) ist die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer. Es ergibt sich aus Ihren Einkünften abzüglich aller Sonderausgaben (Krankenversicherung, Altersvorsorge), außergewöhnlichen Belastungen und Freibeträge. Bei Selbstständigen sind die Einkünfte gleich dem Gewinn (Einnahmen minus Betriebsausgaben).

Wie unterscheidet sich die Einkommensteuer für Selbstständige?

Der Steuertarif ist für alle gleich – ob angestellt oder selbstständig. Der Unterschied liegt in der Ermittlung des Einkommens: Selbstständige zahlen keine Lohnsteuer monatlich vom Arbeitgeber, sondern führen Vorauszahlungen direkt ans Finanzamt ab. Die endgültige Steuerlast wird mit dem Steuerbescheid festgesetzt.

Welche Sonderausgaben sind absetzbar?

Krankenversicherungsbeiträge sind als Vorsorgeaufwendungen voll absetzbar (bei der PKV nur der Anteil zur Basisabsicherung). Altersvorsorgebeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur Rürup-Rente oder zu berufsständischen Versorgungswerken sind seit 2025 zu 100 % absetzbar – bis zu einem Höchstbetrag von 30.825 € (Ledige) bzw. 61.651 € (Verheiratete) im Jahr 2026.

Wie hoch ist der Grenzsteuersatz?

Der Grenzsteuersatz gibt an, wie viel Steuer Sie für jeden zusätzlich verdienten Euro zahlen. In Deutschland steigt er progressiv: vom Eingangssatz 14 % beim Grundfreibetrag bis zum Spitzensatz 42 % ab 69.879 € (Ledige). Die "Reichensteuer" von 45 % greift ab 277.826 €. Den persönlichen Grenzsteuersatz zeigt der Rechner direkt an.

Wann fällt der Solidaritätszuschlag an?

Der Soli ist seit 2021 für etwa 90 % aller Steuerzahler entfallen. Er fällt nur noch an, wenn die Einkommensteuer 20.350 € (Ledige) bzw. 40.700 € (Verheiratete) übersteigt. In der Milderungszone wird er schrittweise eingeführt, oberhalb davon beträgt er 5,5 % der Einkommensteuer. Auf Kapitalerträge mit Abgeltungsteuer wird der Soli weiterhin in voller Höhe erhoben.

Wie kann ich meine Steuerlast senken?

Die wichtigsten Hebel für Selbstständige: konsequent alle Betriebsausgaben erfassen (gute Buchhaltungssoftware hilft), Sonderausgaben optimieren (z. B. Rürup-Rente nutzen) und ggf. die Krankenversicherung prüfen. Bei höherem Einkommen kann ein Wechsel zur PKV finanziell sinnvoll sein.

Wichtiger Hinweis

Die Einkommensteuer ist eine der komplexesten Materien im deutschen Steuerrecht. Der Rechner liefert eine zuverlässige Orientierung für Standardfälle. Sonderfälle (Verluste aus anderen Einkunftsarten, ausländische Einkünfte, Freibeträge bei Behinderung, Spendenabzug etc.) können nur in einer individuellen Steuererklärung oder durch einen Steuerberater korrekt erfasst werden. Für Ihre verbindliche Steuerplanung empfehlen wir die Beratung durch einen Steuerberater oder den Einsatz einer Buchhaltungssoftware mit Steueranbindung.

 

Selbstständig und gesetzlich versichert? So können Sie Nachzahlungen vermeiden

Viele Selbstständige kennen die Situation: Jedes Jahr kommt Post von der Krankenkasse. Die Beiträge werden zunächst auf Basis geschätzter Einkünfte festgesetzt. Fällt der Gewinn später höher aus, erfolgt eine rückwirkende Anpassung – Nachforderungen können die Folge sein.

Doch es gibt eine Möglichkeit, Beiträge unabhängig vom Einkommen kalkulieren zu lassen und langfristig mehr Planungssicherheit zu gewinnen. 

Jetzt prüfen, welche Alternative für Sie sinnvoll ist


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