Einkommensteuerrechner

Mit unserem Einkommensteuerrechner finden Sie in wenigen Klicks heraus, wie viel Einkommensteuer Sie 2026 zahlen müssen – ganz ohne komplizierte Formeln oder Steuerwissen. Speziell für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer, die einen schnellen Überblick über ihre Steuerlast suchen und auch Sonderausgaben wie Krankenversicherung und Altersvorsorge direkt mit einrechnen möchten.
Krankenkassen-Nachzahlungen vermeiden
Wie Selbstständige das Risiko hoher GKV-Nachforderungen reduzieren können.
Wichtige Eckdaten zur Einkommensteuer 2026
- Grundfreibetrag: 12.348 € (Ledige) / 24.696 € (Verheiratete)
- Eingangssteuersatz: 14 % (ab 12.349 €)
- Spitzensteuersatz 42 %: ab 69.879 € (Ledige) / 139.758 € (Verheiratete)
- Reichensteuer 45 %: ab 277.826 € (Ledige) / 555.652 € (Verheiratete)
- Kinderfreibetrag: 9.756 € pro Kind (Verheiratete) / 4.878 € (Ledige)
- Kindergeld: 259 € pro Kind und Monat
- Soli-Freigrenze: 20.350 € (Ledige) / 40.700 € (Verheiratete) Einkommensteuer
So nutzen Sie den Einkommensteuerrechner
Der Rechner ist speziell für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer entwickelt. Er berechnet Ihre Einkommensteuer für 2026 nach dem aktuellen Tarif gemäß § 32a EStG – inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Welche Angaben Sie eintragen
Im Standardfall genügt das zu versteuernde Einkommen (zvE). Das ist Ihr Einkommen nach Abzug aller Sonderausgaben und Werbungskosten – also der Betrag, auf den die Einkommensteuer berechnet wird.
Selbstständigen-Modus für die schnelle Schätzung
Wenn Sie Ihr zvE noch nicht kennen, aktivieren Sie einfach den Schalter "Ich bin selbstständig". Sie tragen dann Ihren Jahresgewinn vor Sonderausgaben ein und ergänzen Ihre Krankenversicherungs- und Altersvorsorgebeiträge. Der Rechner zieht diese automatisch ab und ermittelt das korrekte zvE.
Familiensituation und Kinderfreibetrag
Verheiratete profitieren vom Splittingtarif – das halbiert das Einkommen rechnerisch und führt meist zu deutlich niedrigerer Steuer. Den Kinderfreibetrag berücksichtigt der Rechner automatisch (er prüft intern die Günstigerprüfung mit dem Kindergeld nicht – diese erfolgt in der Regel im Steuerbescheid).
Außerordentliche Einkünfte und Lohnersatzleistungen
Abfindungen oder Veräußerungsgewinne werden nach der Fünftelregelung (§ 34 EStG) günstiger besteuert. Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Krankengeld sind selbst steuerfrei, erhöhen aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf das übrige Einkommen.
Was unser Rechner Ihnen anzeigt
- Voraussichtliche Steuerlast pro Jahr und Monat
- Aufschlüsselung in Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer
- Durchschnittssteuersatz und Grenzsteuersatz
- Erklärung Ihres zu versteuernden Einkommens
Alle Beträge sind ca.-Werte und dienen der unverbindlichen Orientierung.
Häufige Fragen zur Einkommensteuer für Selbstständige
Was ist das zu versteuernde Einkommen?
Das zu versteuernde Einkommen (zvE) ist die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer. Es ergibt sich aus Ihren Einkünften abzüglich aller Sonderausgaben (Krankenversicherung, Altersvorsorge), außergewöhnlichen Belastungen und Freibeträge. Bei Selbstständigen sind die Einkünfte gleich dem Gewinn (Einnahmen minus Betriebsausgaben).
Wie unterscheidet sich die Einkommensteuer für Selbstständige?
Der Steuertarif ist für alle gleich – ob angestellt oder selbstständig. Der Unterschied liegt in der Ermittlung des Einkommens: Selbstständige zahlen keine Lohnsteuer monatlich vom Arbeitgeber, sondern führen Vorauszahlungen direkt ans Finanzamt ab. Die endgültige Steuerlast wird mit dem Steuerbescheid festgesetzt.
Welche Sonderausgaben sind absetzbar?
Krankenversicherungsbeiträge sind als Vorsorgeaufwendungen voll absetzbar (bei der PKV nur der Anteil zur Basisabsicherung). Altersvorsorgebeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur Rürup-Rente oder zu berufsständischen Versorgungswerken sind seit 2025 zu 100 % absetzbar – bis zu einem Höchstbetrag von 30.825 € (Ledige) bzw. 61.651 € (Verheiratete) im Jahr 2026.
Wie hoch ist der Grenzsteuersatz?
Der Grenzsteuersatz gibt an, wie viel Steuer Sie für jeden zusätzlich verdienten Euro zahlen. In Deutschland steigt er progressiv: vom Eingangssatz 14 % beim Grundfreibetrag bis zum Spitzensatz 42 % ab 69.879 € (Ledige). Die "Reichensteuer" von 45 % greift ab 277.826 €. Den persönlichen Grenzsteuersatz zeigt der Rechner direkt an.
Wann fällt der Solidaritätszuschlag an?
Der Soli ist seit 2021 für etwa 90 % aller Steuerzahler entfallen. Er fällt nur noch an, wenn die Einkommensteuer 20.350 € (Ledige) bzw. 40.700 € (Verheiratete) übersteigt. In der Milderungszone wird er schrittweise eingeführt, oberhalb davon beträgt er 5,5 % der Einkommensteuer. Auf Kapitalerträge mit Abgeltungsteuer wird der Soli weiterhin in voller Höhe erhoben.
Wie kann ich meine Steuerlast senken?
Die wichtigsten Hebel für Selbstständige: konsequent alle Betriebsausgaben erfassen (gute Buchhaltungssoftware hilft), Sonderausgaben optimieren (z. B. Rürup-Rente nutzen) und ggf. die Krankenversicherung prüfen. Bei höherem Einkommen kann ein Wechsel zur PKV finanziell sinnvoll sein.
Wichtiger Hinweis
Die Einkommensteuer ist eine der komplexesten Materien im deutschen Steuerrecht. Der Rechner liefert eine zuverlässige Orientierung für Standardfälle. Sonderfälle (Verluste aus anderen Einkunftsarten, ausländische Einkünfte, Freibeträge bei Behinderung, Spendenabzug etc.) können nur in einer individuellen Steuererklärung oder durch einen Steuerberater korrekt erfasst werden. Für Ihre verbindliche Steuerplanung empfehlen wir die Beratung durch einen Steuerberater oder den Einsatz einer Buchhaltungssoftware mit Steueranbindung.
Selbstständig und gesetzlich versichert? So können Sie Nachzahlungen vermeiden
Viele Selbstständige kennen die Situation: Jedes Jahr kommt Post von der Krankenkasse. Die Beiträge werden zunächst auf Basis geschätzter Einkünfte festgesetzt. Fällt der Gewinn später höher aus, erfolgt eine rückwirkende Anpassung – Nachforderungen können die Folge sein.
Doch es gibt eine Möglichkeit, Beiträge unabhängig vom Einkommen kalkulieren zu lassen und langfristig mehr Planungssicherheit zu gewinnen.









