Einkommensteuerrechner

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Die Einkommenssteuer ist in Deutschland die wichtigste Einnahmequelle überhaupt, denn mehr als 40 Millionen Beschäftigte führen diese Steuer an das zuständige Finanzamt ab. Bei Angestellten wird sie anhand der persönlichen Steuermerkmale wie Steuerklasse und Freibeträge jeden Monat automatisch vom Lohn abgezogen, Selbstständige müssen das zu versteuernde Einkommen bei der jährlichen Steuererklärung offenlegen. Die Einkommenssteuer bezieht sich nur auf natürliche Personen. Grundsätzlich gilt: Je höher der Bruttoverdienst, desto höher ist die zu tragende Steuerlast. Generell ist in Deutschland ein Grundfreibetrag (derzeit etwas über 10.900 Euro) vorgesehen. Erst wenn diese Einkommensgrenze überschritten wird, sind Steuern zu zahlen.
 

Der Einkommenssteuerrechner sorgt für Durchblick in einer komplexen Materie

Die oft diskutierte kalte Progression sorgt dafür, dass die Steuerbelastung bzw. der persönliche Steuersatz mit steigendem Einkommen überproportional ansteigt. Auf dem jährlichen Steuerbescheid des Finanzamtes wird dieser individuelle Steuersatz ausgewiesen (meistens als Grenzsteuersatz). Insbesondere auch die Art der Steuerklasse sowie etwaige Freibeträge entscheiden maßgeblich über die Höhe der jährlichen Steuerlast. Die gesetzliche Grundlage für die Erhebung dieser Steuerart bildet das Einkommenssteuergesetz (EStG). Man spricht übrigens auch von einer Quellensteuer, da sie direkt am Entstehungsort abgezogen wird. Neben der Einkommenssteuer sorgen auch Sozialversicherungsbeiträge für die Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung dafür, dass deutliche Abzüge vom Bruttolohn hinzunehmen sind. Bei hohen Einkommen ist eine Gesamtsteuerbelastung von knapp 50 % keine Seltenheit, wobei der Solidaritätszuschlag hier ebenfalls immernoch zum Tragen kommt.

Welche Angaben sind nötig?

Mit dem hier kostenlos nutzbaren Einkommenssteuerrechner kann die zu erwartende Steuerlast schnell und einfach ermittelt werden: Zunächst die das gewünschte Steuerjahr auszuwählen, da sich durch ändernde Gesetze eine andere Berechnungsgrundlage ergeben kann. Dann ist das Bruttojahresgehalt anzugeben. Dies ist sowohl für Selbstständige als auch Angestellte möglich, da sich die Steuerlast im Wesentlichen nicht unterscheidet bzw. von den persönlichen Steuermerkmalen abhängt. Selbstständige haben allerdings bei der Steuererklärung die Möglichkeit, Geschäftsausgaben pauschal oder einzeln abzuziehen. Schließlich sind noch außerordentliche Einkünfte zu berücksichtigen, wozu z.B. Abfindungen oder Veräußerungsgewinne gehören. Schließlich sind noch etwaige Lohnersatzleistungen anzugeben, um die zu erwartende Steuerlast so exakt wie möglich bestimmen lassen zu können. In diesem Kontext ist etwa an Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Übergangsgeld zu denken. Zum Schluss ist noch anzugeben, ob und in welcher Höhe Kirchensteuer gezahlt wird. Hierbei kann es je nach Bundesland Unterschiede geben. Sind alle Eingaben getätigt, so folgt nach der Berechnung eine übersichtliche Darstellung, die die gesamte Steuerlast sowie die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag enthält. Am Ende findet sich der zu erwartende Nettolohn. Für Verheiratete ist auch die rechte Spalte der Darstellung sehr interessant, denn hier finden sich die angesprochenen Werte gemäß Splitting-Tarif. Ein Klick auf die 3 Grafiken unter den Werten sorgt für eine vergleichende Visualisierung der persönlichen Werte.


Welche Vorteile bietet die kostenlose Benutzung
des Einkommenssteuerrechners?

Kaum eine andere Materie ist derart kompliziert wie das deutsche Einkommenssteuerrecht. In keinem anderen Land der Welt gibt es derart viele Veröffentlichungen zum Steuerrecht. Die Komplexität wird zudem dadurch erschwert, dass jedes Jahr unzählige Neuerungen hinzukommen bzw. Freibeträge geändert werden. Daher kann es Sinn machen, sich einen übersichtlichen Vergleich einzuholen, zumal dieser Einkommenssteuerrechner keine Expertenkenntnisse voraussetzt. Mit ihm kann konkret überprüft werden, zu welcher steuerlichen Mehrbelastung ein steigendes Einkommen führt oder wie viel weniger Steuer durch den Austritt aus der Kirche gezahlt werden müssen. Sehr interessant sind auch die Angaben zum Splitting-Tarif, sodass sich Ehepaare sofort ein Bild über die mögliche finanzielle Vorteilhaftigkeit machen können. Durch die Berücksichtigung von Angaben zu außerordentlichen Einkünften und Lohnersatzzahlungen kann ein sehr exakter Wert erhalten werden, der eine verlässliche Orientierung vorgibt. Angestellte müssen vom so erhalten Nettolohn noch eine Pauschale von etwa 20 % für die Renten-, Pflege- und Krankenversicherung abziehen, sodass ersichtlich wird, wie viel am Jahres- bzw. Monatsende auf das Konto überwiesen wird. Übersichtliche Grafiken zu den persönlichen Werten runden das aussagekräftige Informationsangebot ab.
 

Der kostenlose Einkommenssteuerrechner zeigt mit wenigen Klicks…

  • wie groß der Anteil der Lohnsteuer im Jahr sein wird
  • wie hoch die Belastungen im Splitting-Tarif im Vergleich zum Grundtarif ausfallen
  • welchen steuerlichen Einfluss außerordentliche Einkünfte und Lohnersatzleistungen haben
  • in übersichtlichen Grafiken die Verteilung der individuellen Steuerlast

 

 


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So viel müssen Selbstständige aktuell zahlen:

Selbstständige sind von der Versicherungspflicht befreit, und können zwischen der Gesetzlichen und Privaten Krankenversicherung wählen. Die Beiträge werden in der GKV vom Einkommen erhoben und jährlich neu festgesetzt. In der PKV hingegen hängen die Beiträge unter anderem vom Alter und gewählten Tarif ab.

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