Die Bewertungslöscher: Erfahrungen, Kosten und Ablauf im Überblick

Die Bewertungslöscher ist ein Angebot von JURAPORT.SH, einer Fachanwaltskanzlei für IT-Recht, die für Unternehmen rechtswidrige Online-Bewertungen entfernen lässt – keine Agentur, sondern eine echte Anwaltskanzlei. Mit über 25.000 gelöschten Bewertungen, kostenloser Erstberatung und Festpreisen ab 99 € pro Bewertung positioniert sie sich als Anlaufstelle für Selbstständige und kleine Unternehmen.
Wer ist Die Bewertungslöscher?
Wer als Selbstständiger oder Kleinunternehmer mit einer ungerechtfertigten Google-Bewertung konfrontiert ist, stößt im Netz auf zahlreiche Anbieter, die eine schnelle Löschung versprechen. Die Bewertungslöscher unterscheidet sich davon in einem entscheidenden Punkt: Es handelt sich um das Angebot einer Fachanwaltskanzlei für IT-Recht, nicht um eine Marketing- oder Reputationsagentur. Das ist rechtlich relevant, denn die Beantragung einer Bewertungslöschung gegenüber einem Portal wie Google, Jameda oder Kununu gilt nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) als Rechtsdienstleistung. Bereits die Einschätzung, ob eine Bewertung löschbar ist, erfordert eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls – und diese dürfen in Deutschland grundsätzlich nur Rechtsanwaltskanzleien anbieten.
Seit rund 15 Jahren ist die Kanzlei auf IT-Recht spezialisiert und bietet neben ihrem Kerngeschäft die Löschung von Bewertungen bei Google, Jameda, Kununu, Trustpilot, Yelp und 11880 an. Wer sich vor einer Beauftragung selbst ein Bild machen möchte, findet unter Erfahrungen mit Die Bewertungslöscher Einblicke in Ablauf, Pakete und die kostenlose Erstberatung, die als erster Schritt jeder Zusammenarbeit dient.
Ist Die Bewertungslöscher seriös?
Die Frage nach der Seriosität ist bei jedem Anbieter berechtigt, der Zugriff auf sensible Unternehmensdaten und Kundenbewertungen erhält. Bei Die Bewertungslöscher lässt sie sich mit konkreten Fakten beantworten. Dere Inhaber derKanzlei JURAPORT.SH, Philipp Gabrys, ist Mitglied im Deutschen AnwaltVerein (DAV) sowie in der davit, der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im DAV – beides Berufsverbände, in denen sich spezialisierte IT-Rechtsanwälte organisieren und fortbilden. Über 25.000 erfolgreich gelöschte Bewertungen dokumentieren die praktische Erfahrung im Umgang mit den Beschwerdeprozessen von Google und anderen Portalen.
Zusätzlich wurde die Kanzlei in überregionalen Medien wie t-online, n-tv, shz und Business Insider zum Thema Online-Bewertungen erwähnt. Solche Presseerwähnungen sind ein Indiz dafür, dass es sich um einen etablierten, in der Fachwelt wahrgenommenen Akteur handelt und nicht um eine anonyme Agentur ohne nachprüfbare Historie. Wer skeptisch ist, ob eine externe Stelle überhaupt rechtlich befugt ist, Bewertungen anfechten zu lassen, findet hier die Antwort: Weil es sich um eine zugelassene Rechtsanwaltskanzlei handelt, ist genau das ihre reguläre berufliche Tätigkeit.
Was kostet Die Bewertungslöscher?
Ein zentrales Argument für Die Bewertungslöscher ist die Kostentransparenz. Im Bereich der Löschung von Bewertungen arbeitet die Kanzlei mit Festpreisen pro Bewertung – Selbstständige und kleine Unternehmen wissen also von Anfang an, mit welchem Betrag sie kalkulieren müssen. Wichtig für die Budgetplanung: Kosten entstehen erst dann, wenn Sie die Kanzlei tatsächlich mit der Löschung beauftragen. Die vorgeschaltete Erstberatung, in der geprüft wird, ob eine Bewertung überhaupt angreifbar ist, bleibt kostenlos – auch dann, wenn sich herausstellt, dass eine Löschung nicht sinnvoll ist.
Der Preis pro Bewertung richtet sich nach der Anzahl der zu bearbeitenden Rezensionen: Je mehr Bewertungen im Paket enthalten sind, desto günstiger wird der Einzelpreis. Ein Sonderfall ist das Rechtsschutz-Paket – hier trägt die gewerbliche Rechtsschutzversicherung die Kosten, sofern sie den Fall abdeckt. Die folgende Übersicht zeigt die vier Pakete im Vergleich:
Paket | Umfang | Preis pro Bewertung* |
Solo | ab 1 Bewertung | 149 € |
Basic | ab 4 Bewertungen | 129 € |
Premium | ab 8 Bewertungen | 99 € |
Rechtsschutz | bei Kostenübernahme durch die Versicherung | kostenlos** |
Jeweils zzgl. 19 % MwSt. pro Bewertung. *Nur, wenn Ihre gewerbliche Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.
Alle Pakete beinhalten die kostenlose Erstberatung, die Bearbeitung durch die Fachanwaltskanzlei für IT-Recht sowie eine kostenlose Bewertungsüberwachung. Ob sich die Ausgaben für die Bewertungslöschung steuerlich als Betriebsausgabe berücksichtigen lassen, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab und sollte mit dem eigenen Steuerberater geklärt werden. Wer mehrere ungerechtfertigte Rezensionen abwehren will, kann die Kosten über ein günstigeres Paket mit gestaffelten Preisen spürbar senken.
Wie läuft die Zusammenarbeit ab?
Der Einstieg bei Die Bewertungslöscher ist bewusst niedrigschwellig gehalten: Am Anfang steht eine kostenlose Erstberatung, in der die Kanzlei die betroffene Bewertung juristisch einordnet. Dabei wird geprüft, ob Anhaltspunkte für eine Rechtswidrigkeit vorliegen – etwa weil kein tatsächlicher Kundenkontakt nachweisbar ist, Tatsachenbehauptungen falsch sind oder die Grenze zur Schmähkritik überschritten wurde. Erst nach dieser Prüfung entscheiden Sie, ob Sie die Kanzlei mit der Löschung beauftragen. Nach der Beauftragung folgt die eigentliche Bearbeitung: Die Bewertungslöscher stellt bei Google, Jameda, Kununu, Trustpilot, Yelp oder 11880 einen rechtlich begründeten Löschantrag beziehungsweise leitet, falls nötig, weitere Schritte ein. Die Bearbeitungsdauer liegt in der Regel zwischen einer und vier Wochen, abhängig vom jeweiligen Portal und Einzelfall. Über einen individuellen Tracking-Link lässt sich der Bearbeitungsstand jederzeit einsehen, sodass Sie nicht im Unklaren bleiben.
Wer vor der Erstberatung erst einmal eine grobe Einschätzung möchte, kann zusätzlich ein kostenloses Online-Tool nutzen – nach Angaben der Kanzlei der erste Anbieter dieser Art in Deutschland –, mit dem sich das Verbesserungspotenzial des eigenen Bewertungsprofils unverbindlich abschätzen lässt. Ein solches Tool hat reinen Prognose-Charakter und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall, gibt aber einen ersten Anhaltspunkt, bevor Sie sich für die kostenlose Erstberatung entscheiden.
Welche Bewertungen lässt die Kanzlei entfernen?
Nicht jede unangenehme Bewertung ist automatisch angreifbar – und genau hier unterscheidet sich eine seriöse Fachanwaltskanzlei von Anbietern, die pauschale Löschversprechen machen. Die Bewertungslöscher prüft im Einzelfall, ob eine Bewertung tatsächlich rechtswidrig ist. Dazu zählen typischerweise Bewertungen ohne nachweisbaren Kundenkontakt, falsche Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen, Schmähkritik ohne sachlichen Bezug sowie Verstöße gegen die Richtlinien des jeweiligen Portals, etwa bei erkennbaren Fake-Profilen oder Mehrfachbewertungen derselben Person. Berechtigte, wahrheitsgemäße Kritik an einer tatsächlich erbrachten Leistung bleibt dagegen bestehen – das ist rechtlich auch richtig so, denn echte Kundenmeinungen sind durch die Meinungsfreiheit geschützt. Die Kanzlei verspricht deshalb keine pauschale Erfolgsgarantie: Ob eine Löschung durchsetzbar ist, hängt immer vom konkreten Wortlaut und den Umständen der jeweiligen Bewertung ab. Diese Ehrlichkeit in der Kommunikation ist selbst ein Seriositätsmerkmal, weil sie im Gegensatz zu vollmundigen Garantieversprechen mancher Agenturen steht.
Fachanwaltskanzlei, Agentur oder selbst anfechten – was passt zu Ihnen?
Wer eine rechtswidrige Bewertung entfernen lassen möchte, hat grundsätzlich drei Optionen: eine spezialisierte IT-Recht-Kanzlei beauftragen, eine allgemeine Reputations- oder SEO-Agentur einschalten oder selbst beim Portal Widerspruch einlegen. Die folgende Übersicht ordnet die wichtigsten Unterschiede ein:
Kriterium | Spezialisierte IT-Recht-Kanzlei (Die Bewertungslöscher) | Reputations-/SEO-Agentur | Selbst anfechten |
Rechtliche Befugnis (RDG) | Gegeben – Rechtsdienstleistung ist reguläre Anwaltstätigkeit | Verboten, da Löschbeantragung als Rechtsdienstleistung gilt | Erlaubt, aber ohne rechtliche Durchsetzungskraft |
Erfolgsaussicht | Hoch bei rechtswidrigen Bewertungen durch juristisch fundierte Begründung | Uneinheitlich, oft ohne belastbare Rechtsargumentation | Meist gering, da Portale auf formlose Widersprüche selten reagieren |
Festpreis/Transparenz | Klarer Festpreis ab 99 € pro Bewertung, Kosten erst ab Beauftragung | Oft intransparente Pauschalpakete oder Erfolgshonorare | Kostenlos, aber ohne professionelle Unterstützung |
Tempo | Bearbeitung meist innerhalb von 1 bis 4 Wochen | Variiert stark, oft ohne klaren Zeitrahmen | Häufig sehr langsam oder ergebnislos |
In der Gesamtschau zeigt sich: Eine spezialisierte Fachanwaltskanzlei vereint rechtliche Befugnis, nachvollziehbare Erfolgsaussichten und Preistransparenz in einem Maß, das weder eine allgemeine Agentur noch der eigene, unbegleitete Widerspruch erreichen. Für Selbstständige, die keine Zeit für rechtliche Auseinandersetzungen mit Plattformen haben, ist das ein entscheidender Vorteil.
Für wen lohnt sich das besonders?
Am deutlichsten profitieren Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen, deren Neukundengewinnung unmittelbar von der Online-Reputation abhängt – etwa Handwerksbetriebe, Praxen, Kanzleien, Beratungen oder lokale Dienstleister, die stark auf Google-Bewertungen angewiesen sind. Wer nur eine einzelne Fake-Bewertung entfernen lassen möchte, findet mit dem Solo-Paket einen niedrigschwelligen Einstieg. Wer wiederholt mit koordinierten Falschbewertungen konfrontiert ist – etwa durch unzufriedene ehemalige Mitarbeitende oder Wettbewerber –, profitiert von den günstigeren Staffelpreisen der Basic- und Premium-Pakete. Auch Startups und junge Unternehmen mit wenigen, aber besonders sichtbaren Bewertungen können durch eine einzelne rechtswidrige Rezension überproportional Schaden nehmen; hier schafft die kostenlose Erstberatung frühzeitig Klarheit.
Fazit
Ob sich die Beauftragung einer spezialisierten Kanzlei lohnt, hängt stark von der eigenen Situation ab. Am meisten profitieren Selbstständige und kleine Unternehmen, bei denen ein einzelner Stern mehr oder weniger im Google-Profil spürbar über Anfragen entscheidet. Für einzelne Fälle bietet das Solo-Paket einen niedrigschwelligen Einstieg, während gestaffelte Basic- und Premium-Pakete bei mehreren Rezensionen wirtschaftlich attraktiver sind. Wichtig bleibt in allen Konstellationen die realistische Erwartung: Entfernt werden können nur rechtswidrige Bewertungen, während berechtigte, sachliche Kritik bestehen bleibt. Genau in dieser Ehrlichkeit liegt für viele Selbstständige der eigentliche Wert – sie erhalten eine juristisch fundierte Einschätzung statt eines pauschalen Löschversprechens.
Häufige Fragen zu Die Bewertungslöscher
Ist Die Bewertungslöscher seriös?
Ja. Es handelt sich um das Angebot von JURAPORT.SH, einer Fachanwaltskanzlei für IT-Recht. Deren Inhaber Philipp Gabrys ist die Mitglied im Deutschen AnwaltVerein und in der davit , seit rund 15 Jahren auf IT-Recht spezialisiert und hat in seiner Kanzlei über 25.000 Bewertungen erfolgreich gelöscht hat. Transparente Festpreise und eine kostenlose Erstberatung unterstreichen die Seriosität zusätzlich.
Was kostet die Löschung einer Bewertung?
Der Preis richtet sich nach dem gewählten Paket und liegt zwischen 99 € (Premium, ab 8 Bewertungen) und 149 € (Solo, ab 1 Bewertung) pro Bewertung zzgl. 19 % MwSt. Die Erstberatung ist kostenlos, und Kosten entstehen erst, wenn Sie die Kanzlei tatsächlich mit der Löschung beauftragen.
Wie läuft die Zusammenarbeit ab?
Am Anfang steht eine kostenlose Erstberatung, in der die Kanzlei die betroffene Bewertung juristisch prüft und einordnet, ob sie angreifbar ist. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie die Löschung beauftragen. Nach der Beauftragung stellt die Kanzlei den rechtlich begründeten Löschantrag beim jeweiligen Portal; die Löschung erfolgt in der Regel innerhalb von einer bis vier Wochen und lässt sich über einen individuellen Tracking-Link verfolgen.
Welche Bewertungen können überhaupt entfernt werden?
Entfernt werden können ausschließlich rechtswidrige Bewertungen – etwa Fake-Rezensionen ohne echten Kundenkontakt, falsche Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen, Schmähkritik oder Verstöße gegen die Portalrichtlinien. Wahrheitsgemäße, sachliche Kritik an einer tatsächlich erbrachten Leistung bleibt bestehen.
Gibt es eine Erfolgsgarantie?
Nein. Ob eine Löschung durchsetzbar ist, hängt vom konkreten Wortlaut und den Umständen der jeweiligen Bewertung ab. Die Kanzlei prüft jeden Fall individuell und verzichtet bewusst auf pauschale Erfolgsversprechen.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Bei bestehendem gewerblichem Rechtsschutz übernimmt die Versicherung die Kosten häufig, sodass die Bearbeitung für Sie dann kostenlos sein kann.
Für wen eignet sich der Dienst?
Der Dienst eignet sich besonders für Selbstständige, Freiberufler, kleine Unternehmen und Startups, deren Neukundengewinnung von der Online-Reputation abhängt und die von rechtswidrigen Bewertungen betroffen sind. Über die kostenlose Erstberatung erhalten sie zunächst eine unverbindliche Einschätzung, ob eine Löschung im konkreten Fall aussichtsreich ist.
Selbstständig und gesetzlich versichert? So können Sie Nachzahlungen vermeiden
Viele Selbstständige kennen die Situation: Jedes Jahr kommt Post von der Krankenkasse. Die Beiträge werden zunächst auf Basis geschätzter Einkünfte festgesetzt. Fällt der Gewinn später höher aus, erfolgt eine rückwirkende Anpassung – Nachforderungen können die Folge sein.
Doch es gibt eine Möglichkeit, Beiträge unabhängig vom Einkommen kalkulieren zu lassen und langfristig mehr Planungssicherheit zu gewinnen.