Gewerbeamt Aachen: Gewerbe anmelden

Aachen, die westlichste Großstadt Deutschlands, ist ein bedeutender Wirtschaftsstandort mit einer reichen Geschichte und einer dynamischen Gegenwart. Die Stadt zeichnet sich durch ihre Nähe zu den Nachbarländern Belgien und Niederlande aus, was sie zu einem attraktiven Standort für Unternehmen mit internationaler Ausrichtung macht. Mit einer Einwohnerzahl von rund 243.336 Menschen (Stand 2023) und einer Fläche von 160,9 km² bietet Aachen ein vielfältiges Umfeld für Gründer und etablierte Unternehmen.
Der Gewerbesteuerhebesatz in Aachen beträgt aktuell 475 % (Stand 2024) und liegt damit über dem bundesweiten Durchschnitt von 437 % für Gemeinden ab 20.000 Einwohnern. DIHK Trotz dieses vergleichsweise hohen Hebesatzes bleibt Aachen aufgrund seiner strategischen Lage und der hervorragenden Infrastruktur ein attraktiver Standort für Unternehmen.
Die Gewerbemeldestelle in Aachen-Mitte ist die zentrale Anlaufstelle für Gewerbean-, -ab- und -ummeldungen.
Seit dem 1. März 2024 werden persönliche Vorsprachen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung durchgeführt, um den Service für Gewerbetreibende zu optimieren. Termine können telefonisch über die Hotline des Servicecenters (+49 241 432-1234) oder online vereinbart werden.
Die Stadt Aachen bietet die Möglichkeit, Gewerbemeldungen online über das Wirtschafts-Service-Portal NRW einzureichen. Dies erleichtert den Anmeldeprozess erheblich und spart Zeit.
Notwendige Unterlagen für die Gewerbeanmeldung in Aachen:
Für natürliche Personen:
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses mit letzter Meldebescheinigung (bei auswärtigen Antragstellern)
- Miet- oder Pachtvertrag der Betriebsstätte
Für juristische Personen:
- Zusätzlich: Kopie des Handelsregisterauszugs
- Bei GmbH & Co. KG: auch der Handelsregistereintrag der Komplementär-GmbH
Bei ausländischen Gewerbetreibenden:
- Zusätzlich: Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung
Bei Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben:
- Kopie der Handwerkskarte oder der Nebenrolleneintragung
Wichtig: Das ändert sich bei Ihrer Krankenversicherung, wenn Sie selbstständig sind
Als Selbstständige/r oder Freiberufler/in sind Sie nicht mehr automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) pflichtversichert. Sie müssen sich nun aktiv für eine Form der Krankenversicherung entscheiden. Die Beitragshöhe in der GKV orientiert sich am Einkommen. Die Kosten für Selbstständige betragen in diesem Jahr zwischen ...