Gewerbeamt Bergheim

Wenn Sie in Bergheim ein Gewerbe gründen möchten, müssen Sie dieses beim zuständigen Gewerbe- bzw. Ordnungsamt der Stadt Bergheim anmelden. Die Anmeldung erfolgt direkt beim Gewerbe- und Ordnungsamt der Kreisstadt Bergheim, Bethlehemer Str. 9 – 11, 50126 Bergheim. Sie können persönlich vorsprechen oder jemanden mit Vollmacht schicken.
Sie benötigen in der Regel: Ihren Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebescheinigung, falls außerhalb Bergheim gemeldet),
bei handwerklichen Tätigkeiten: Nachweis über die Eintragung in der Handwerkskammer,
bei ausländischen Staatsangehörigen: gültige Aufenthaltsgenehmigung, ggf. Mietvertrag, wenn Geschäftsräume angemietet sind.
Besondere Gewerbe mit Zulassungspflichten verlangen zusätzliche Nachweise.
Wichtig: Nehmen Sie vor der Gewerbeanmeldung selbst Kontakt zum Gewerbeamt auf. Kontaktdaten stehen unten. Es gibt viele Dienstleister, die bei der Anmeldung helfen wollen – diese verursachen häufig unnötige zusätzliche Kosten neben denen für die Gewerbeanmeldung.
Was passiert mit meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?
Neue Beitragsgrundlagen, mögliche Nachzahlungen – nach der Gewerbeanmeldung sollten Sie Ihre Krankenversicherung sofort überprüfen.