Gewerbeamt Braunschweig

In Braunschweig müssen Sie Ihr Gewerbe beim zuständigen Ordnungsamt anzeigen, wenn Sie eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen und diese dauerhaft mit Gewinnerzielungsabsicht ausüben möchten. Die Anzeige ist pflichtig, sobald Sie eine Firma, einen Handel, einen Laden oder eine andere selbstständige Geschäftstätigkeit beginnen.

Die Gewerbeanzeige können Sie persönlich vor Ort, schriftlich per Post oder E-Mail oder teilweise auch über Online-Dienste einreichen. Dafür steht das Formular „Gewerbeanmeldung“ zur Verfügung, das Sie ausfüllen müssen.

Zu den Unterlagen, die Sie in der Regel brauchen, gehören ein ausgefülltes Anmeldeformular und Ihr Personalausweis oder Reisepass. Je nach Art des Gewerbes können zusätzliche Nachweise erforderlich sein, etwa bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten.

Nach Eingang Ihrer Anmeldung wird diese an andere Stellen weitergegeben, etwa an das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer oder – bei Handwerkern – an die Handwerkskammer, wenn dies gesetzlich erforderlich ist.

Wichtig: Auch für Braunschweig bieten im Internet verschiedene private Dienste die Gewerbeanmeldung gegen Gebühr an. Diese geben Ihre Daten meist nur an das Gewerbeamt weiter und sind nicht nötig. Um unnötige Zusatzkosten zu vermeiden, sollten Sie Ihre Anmeldung direkt beim zuständigen Amt durchführen oder persönlich Kontakt aufnehmen.

Was passiert mit meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?

Neue Beitragsgrundlagen, mögliche Nachzahlungen – nach der Gewerbeanmeldung sollten Sie Ihre Krankenversicherung sofort überprüfen.

Jetzt erfahren, was Sie beachten müssen

Anschrift Gewerbeamt / Ordnungsamt
Richard-Wagner-Str. 1
38106
Braunschweig
Niedersachsen
Webseite
Formular Gewerbeanmeldung
Link zum Anmeldeformular des Gewerbeamtes (Download, PDF oder Online)
Öffnungszeiten Gewerbeamt

Montag: 14:00 Uhr – 18:00 Uhr

Dienstag – Freitag: 09:00 Uhr – 13:00 Uhr

Kontakt
Telefon: 
0531 470-1
Telefax: 
0531 470-5799