Gewerbeamt Celle

In Celle müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden, wenn Sie eine gewerbliche Tätigkeit selbstständig und dauerhaft ausüben – zum Beispiel ein Geschäft, ein Büro oder ein Handwerksbetrieb starten. Die Anmeldung ist verpflichtend und muss gleichzeitig mit dem Beginn der Tätigkeit erfolgen. Die Gewerbeanzeige können Sie persönlich, online, per Post oder per Fax einreichen. Dazu gibt es das Formular „Gewerbe-Anmeldung (GewA 1)”, das vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein muss. Nach Eingang erhalten Sie eine Empfangsbestätigung, wenn alles vollständig ist. Danach leitet die Stadt Ihre Angaben an andere Behörden wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Industrie- und Handelskammer oder das Registergericht weiter.
Für die Anmeldung brauchen Sie in der Regel: einen Personalausweis oder Reisepass, ggf. einen Handelsregisterauszug, einen Nachweis über eine Handwerkskammer-Eintragung oder Erlaubnisurkunden, falls Ihr Gewerbe besondere Genehmigungen verlangt.
Die Zuständigkeit liegt beim Ordnungs- oder Gewerbeamt der Stadt Celle. Sie können die Anmeldung auch über den Einheitlichen Ansprechpartner digital abwickeln, falls Sie dies bevorzugen.
Hinweis: Einige Online-Anbieter offerieren gegen Gebühr die Gewerbeanmeldung als Dienstleistung an, geben Ihre Angaben aber meist nur an die Stadt weiter. Um zusätzliche Kosten zu vermeiden, sollten Sie die Anmeldung direkt über das Amt oder das offizielle Online-Portal durchführen.
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