Gewerbeamt Lippstadt

So melden Sie Ihr Gewerbe in Lippstadt an

In Lippstadt melden Sie Ihre gewerbliche Tätigkeit beim zuständigen Ordnungsamt an. Die Anzeige ist notwendig, bevor Sie Ihren Geschäftsbetrieb aufnehmen. Sie können dies direkt im Rathaus erledigen oder den dafür vorgesehenen Antrag über das Online-Serviceportal einreichen. Die Anzeigepflicht gilt für neue Gewerbe, Umzüge oder wenn sich der Gegenstand Ihres Gewerbes ändert. 

Für die Gewerbeanmeldung ist ein gültiges Ausweisdokument wie Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Je nachdem, welche Rechtsform Ihr Unternehmen hat, müssen Sie zusätzliche Unterlagen vorlegen, zum Beispiel einen Auszug aus dem Handelsregister oder Nachweise über besondere Erlaubnisse (etwa bei handwerklichen oder erlaubnispflichtigen Tätigkeiten). Bei mehreren gesetzlichen Vertretern sind gegebenenfalls weitere Formulare auszufüllen. 

Nach der Durchführung der Anmeldung kümmert sich die Stadtverwaltung um die Weitergabe Ihrer Daten an andere Behörden wie das Finanzamt oder die zuständige Kammer. Dadurch sind Sie formal korrekt gemeldet und können Ihr Gewerbe betreiben. 

Hinweis: Nutzen Sie ausschließlich die offiziellen Anmeldewege der Stadtverwaltung. Drittanbieter im Netz bieten oft kostenpflichtige Vermittlungsdienste an, die Ihre Anmeldung nicht direkt übernehmen. So vermeiden Sie unnötige Gebühren und Abwicklungswege.

Was passiert mit meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?

Neue Beitragsgrundlagen, mögliche Nachzahlungen – nach der Gewerbeanmeldung sollten Sie Ihre Krankenversicherung sofort überprüfen.

Jetzt erfahren, was Sie beachten müssen

Anschrift Gewerbeamt / Ordnungsamt
Ostwall 1
59555
Lippstadt
Nordrhein-Westfalen
Webseite
Formular Gewerbeanmeldung
Link zum Anmeldeformular des Gewerbeamtes (Download, PDF oder Online)
Öffnungszeiten Gewerbeamt

Terminvereinbarung unter der oben angegeben Rufnummer erforderlich

Kontakt
Telefon: 
+49 (0)29 41 980-0
Telefax: 
+49 (0)29 41 980-78535