Gewerbeamt Marl

So melden Sie Ihr Gewerbe in Marl an
Wenn Sie in Marl ein Gewerbe beginnen möchten, müssen Sie Ihre Tätigkeit beim zuständigen Gewerbeamt anzeigen. Das gilt immer dann, wenn Sie eine selbstständige, auf Dauer angelegte und auf Gewinn ausgerichtete Tätigkeit aufnehmen. Die Anmeldung sollte vor dem tatsächlichen Start erfolgen.
Zuständig ist das Ordnungsamt der Stadt Marl. Die Gewerbemeldung kann in der Regel persönlich vor Ort oder schriftlich eingereicht werden. Dafür nutzen Sie das Formular zur Gewerbeanmeldung (GewA 1).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Bei juristischen Personen oder Gesellschaften: entsprechende Nachweise (z. B. Handelsregisterauszug)
- Bei bestimmten Tätigkeiten: zusätzliche Erlaubnisse oder Nachweise
Nicht jede selbstständige Tätigkeit ist ein Gewerbe. Freie Berufe wie zum Beispiel Ärzte oder Rechtsanwälte müssen keine Gewerbeanmeldung vornehmen.
Achtung: Im Internet finden sich zahlreiche Angebote zur „Online-Gewerbeanmeldung“. Dabei handelt es sich häufig um private, kostenpflichtige Dienstleister. Diese leiten Ihre Angaben lediglich an die Behörde weiter. Um unnötige Zusatzkosten zu vermeiden, sollten Sie Ihre Anmeldung immer direkt beim zuständigen Gewerbeamt der Stadt Marl einreichen.
Gewerbeanmeldung-Checkliste
Mit der Gewerbeanmeldung allein ist es nicht getan. Damit Ihr Start reibungslos gelingt, sollten Sie die folgenden Punkte zeitnah klären: