Gewerbeamt Minden

So melden Sie Ihr Gewerbe in Minden an
Wenn Sie in Minden eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Gewerbemeldestelle der Stadt anzeigen. Die Anmeldung ist erforderlich, sobald Sie eine selbstständige, auf Dauer angelegte und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübte Tätigkeit beginnen. Das gilt zum Beispiel bei einer Neugründung, der Übernahme eines bestehenden Betriebs oder bei der Einrichtung einer Zweigniederlassung.
Die Gewerbeanmeldung muss grundsätzlich zum Zeitpunkt des Beginns der Tätigkeit erfolgen. Sie können die Anmeldung online über das Serviceportal des Landes Nordrhein-Westfalen oder direkt über die Stadt Minden vornehmen. Alternativ ist auch eine persönliche oder schriftliche Anmeldung möglich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung (GewA 1)
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht
- Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug oder entsprechende Gründungsunterlagen
Für bestimmte erlaubnispflichtige Tätigkeiten (z. B. im Gaststätten- oder Bewachungsgewerbe) sind zusätzliche Genehmigungen erforderlich.
Wichtig: Im Internet werben unseriöse Anbieter mit Gewerbeanmeldungen. Oftmals handelt es sich hier um kostenpflichtige Dienstleister, die Ihre Anmeldung an das Gewerbeamt leiten. Um doppelte Koten zu vermeiden sollte nsie sich daher immer direkt an das Gewerbeamt wenden.
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