Gewerbeamt Neu-Ulm

So melden Sie Ihr Gewerbe in Neu-Ulm an
Wenn Sie in Neu-Ulm ein Gewerbe starten, müssen Sie es bei der Stadt melden. Zuständig ist die Abteilung Sicherheit und Ordnung, Ludwigstraße 17 (2. Obergeschoss), 89231 Neu-Ulm. Nutzen Sie das passende PDF-Formular zur Gewerbeanmeldung, drucken Sie es aus und füllen Sie es aus. Sie können die Formulare auch vor Ort abholen.
Die Gewerbemeldung ist persönlich möglich oder durch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht. Nur per E-Mail ist es nicht ausreichend, wenn Unterschrift oder Anlagen fehlen. Wenn Sie die Meldung per E-Mail senden, müssen Sie in der Regel innerhalb von 14 Tagen persönlich vorbeikommen, um zu unterschreiben und Unterlagen nachzureichen. Eine Anmeldung am Telefon ist nicht möglich. Wichtig: Beschreiben Sie Ihre Tätigkeit im Formular genau, keine allgemeinen Aussagen wie „Dienstleistungen“ oder „Handel aller Art“.
Unterlagen (typisch): Ausweis-Kopie (Vorder- und Rückseite) oder Pass plus aktuelle Meldebescheinigung. Je nach Fall zusätzlich: Aufenthaltstitel (bei Nicht-EU), Handelsregisterauszug/Gründungsvertrag (bei Firmen), Eintragung der Handwerkskammer (bei Handwerk), Erlaubnis/Konzession (bei erlaubnispflichtigem Gewerbe).
Wichtig: Im Internet werben unseriöse Anbieter mit Gewerbeanmeldungen. Oftmals handelt es sich hier um kostenpflichtige Dienstleister, die Ihre Anmeldung an das Gewerbeamt leiten. Um doppelte Kosten zu vermeiden sollten sie sich daher immer direkt an das Gewerbeamt wenden.
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