Gewerbeamt Nordhorn

So melden Sie Ihr Gewerbe in Nordhorn an
Wenn Sie in Nordhorn eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen möchten, ist eine Anmeldung bei der Stadt Nordhorn erforderlich. Zuständig ist die Gewerbemeldestelle im Rathaus. Die Anmeldung sollte spätestens zum Zeitpunkt des tatsächlichen Tätigkeitsbeginns erfolgen.
In der Regel können Sie Ihr Gewerbe persönlich vor Ort anmelden. Teilweise steht auch ein digitaler Service über das Serviceportal Niedersachsen zur Verfügung. Es empfiehlt sich, vorab zu prüfen, ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.
Für die Gewerbeanmeldung benötigen Sie...
grundsätzlich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Bei ausländischen Staatsangehörigen ist zusätzlich ein Aufenthaltstitel vorzulegen, der die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit erlaubt. Bei juristischen Personen oder im Handelsregister eingetragenen Unternehmen wird üblicherweise ein aktueller Registerauszug verlangt. Für bestimmte Tätigkeiten – etwa im Handwerk oder bei erlaubnispflichtigen Gewerben – sind entsprechende Nachweise oder behördliche Genehmigungen vorzulegen.
Bitte beachten Sie, dass auch eine Ummeldung oder Abmeldung Ihres Gewerbes anzeigepflichtig ist.
Hinweis: Achten Sie darauf, Ihre Gewerbeanmeldung ausschließlich direkt bei der zuständigen Stadtverwaltung vorzunehmen. Es gibt Online-Angebote privater Dienstleister, die gegen zusätzliche Gebühren lediglich die Weiterleitung an das Gewerbeamt übernehmen. Um unnötige Mehrkosten zu vermeiden, nutzen Sie daher immer die offiziellen Kontaktwege der Stadt Nordhorn.
Was passiert mit meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?
Neue Beitragsgrundlagen, mögliche Nachzahlungen – nach der Gewerbeanmeldung sollten Sie Ihre Krankenversicherung sofort überprüfen.