Gewerbeamt Sankt Augustin

So melden Sie Ihr Gewerbe in Sankt Augustin an
Wenn Sie in Sankt Augustin eine selbstständige gewerbliche Tätigkeit aufnehmen möchten, müssen Sie Ihr Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Die Anmeldung muss grundsätzlich gleichzeitig mit dem Beginn Ihrer Tätigkeit erfolgen. Zuständig ist die Gewerbeüberwachung der Stadt Sankt Augustin im Ordnungsamt (Markt 1, 53757 Sankt Augustin). Alternativ können Sie Ihre Gewerbeanmeldung auch online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW einreichen.
Für die Anmeldung benötigen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis. Ausländische Staatsangehörige müssen zusätzlich einen Reisepass sowie – sofern erforderlich – eine gültige Aufenthaltserlaubnis vorlegen. Wenn Sie ein Unternehmen in Form einer juristischen Person gründen, zum Beispiel eine GmbH, wird außerdem ein aktueller Handelsregisterauszug sowie Angaben zu den Geschäftsführern und Gesellschaftern benötigt.
Je nach Branche können weitere Unterlagen erforderlich sein. Dazu gehören beispielsweise besondere Erlaubnisse für erlaubnispflichtige Tätigkeiten wie Gaststätten, Bewachungsunternehmen oder Makler. Bei handwerklichen Tätigkeiten ist häufig eine Handwerkskarte notwendig. Für bestimmte überwachungspflichtige Gewerbe können außerdem ein Führungszeugnis oder ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister verlangt werden.
Hinweis: Im Internet finden sich zahlreiche Webseiten, die eine Gewerbeanmeldung als Service anbieten. Diese Anbieter übernehmen meist nur die Weiterleitung Ihrer Angaben an das zuständige Gewerbeamt und verlangen dafür zusätzliche Gebühren. Für die Anmeldung selbst ist ein solcher Dienst nicht erforderlich. Wenden Sie sich daher am besten direkt an das Gewerbeamt Ihrer Stadt.
Was passiert mit meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?
Neue Beitragsgrundlagen, mögliche Nachzahlungen – nach der Gewerbeanmeldung sollten Sie Ihre Krankenversicherung sofort überprüfen.