Gewerbeamt Ulm

So melden Sie Ihr Gewerbe in Ulm an
Wenn Sie in Ulm ein Gewerbe gründen oder eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen möchten, müssen Sie diese beim zuständigen Gewerbeamt der Stadt Ulm anmelden. Die Anmeldung erfolgt bei den Bürgerdiensten im Bereich Sicherheit, Ordnung und Gewerbe. Sie können Ihr Gewerbe persönlich vor Ort anmelden oder die Anzeige digital über das Online-Serviceportal erledigen.
Für die Anmeldung benötigen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis. Bei Unternehmen oder Gesellschaften müssen zusätzlich weitere Unterlagen vorgelegt werden, zum Beispiel ein Handelsregisterauszug oder ein notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag. Je nach Tätigkeit können auch weitere Nachweise erforderlich sein, etwa wenn es sich um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe handelt.
Wichtig ist außerdem: Die Gewerbeanmeldung muss spätestens zum Beginn Ihrer geschäftlichen Tätigkeit erfolgen. Wenn die Anzeige vollständig eingereicht wurde, leitet die Stadt Ulm die Daten automatisch an weitere Stellen weiter, beispielsweise an das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer. Dadurch werden die notwendigen weiteren Schritte für Ihr Unternehmen eingeleitet.
Hinweis: Einige Webseiten bieten kostenpflichtige „Anmeldeservices“ an, obwohl sie lediglich Ihre Daten an das Gewerbeamt weiterleiten. Wenden Sie sich für die Gewerbeanmeldung immer unmittelbar an das zuständige Gewerbeamt Ulm.
Was passiert mit meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?
Neue Beitragsgrundlagen, mögliche Nachzahlungen – nach der Gewerbeanmeldung sollten Sie Ihre Krankenversicherung sofort überprüfen.