Gewerbeamt Esslingen

Wenn Sie sich in Esslingen am Neckar selbstständig machen möchten, müssen Sie Ihr Gewerbe offiziell anmelden. Zuständig dafür ist das Gewerbeamt der Stadt Esslingen am Neckar. Dort teilen Sie mit, dass Sie eine gewerbliche Tätigkeit beginnen, ändern oder beenden. Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann nötig, wenn Sie selbstständig arbeiten und dabei regelmäßig Einnahmen erzielen möchten. Die Anmeldung erfolgt direkt bei der Stadt Esslingen. In vielen Fällen ist dies persönlich, schriftlich oder auch online möglich.

Für die Gewerbeanmeldung benötigen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Je nach Tätigkeit können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein, zum Beispiel bei erlaubnispflichtigen Gewerben oder besonderen Branchen. Nach der Anmeldung informiert das Gewerbeamt automatisch weitere Stellen wie das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer, sofern dies relevant ist. Sie müssen diese Behörden in der Regel nicht selbst kontaktieren.

Wichtig: Nehmen Sie immer selbst Kontakt zum Gewerbeamt auf, Kontaktdaten siehe unten.Es gibt vermehrt Dienstleister, die mit Gewerbeanmeldung werben. Hierbei entstehen oft unnötige Kosten zusätzlich zu denen des Gewerbeamtes.

! Nächster Schritt nach der Anmeldung:

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Mit der Gewerbeanmeldung sind Sie nicht mehr automatisch krankenversicherungs-pflichtig. Wer in der GKV bleibt, zahlt einkommensabhängig – mit Nachzahlungsrisiko in Tausenderhöhe. Lassen Sie sich Ihr persönliches PKV-Angebot zeigen, bevor Sie sich festlegen.

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Anschrift Gewerbeamt / Ordnungsamt
Beblingerstraße 1
73728
Esslingen am Neckar
Baden-Württemberg
Webseite
Formular Gewerbeanmeldung
Link zum Anmeldeformular des Gewerbeamtes (Download, PDF oder Online)
Öffnungszeiten Gewerbeamt

Montag - Freitag 7.30 - 12.00 Uhr,
Donnerstag 14.30 - 18.00 Uhr

Kontakt
Telefon: 
0711/ 3512-0
Telefax: 
0711/ 3512 - 553180

Vor oder nach der Gewerbeanmeldung – diese 3 Punkte sollten Sie klären

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