Gewerbeamt Friedrichshafen

Wenn Sie in Friedrichshafen ein Gewerbe anmelden möchten, müssen Sie dies bei der Stadtverwaltung anzeigen, sobald Sie eine Tätigkeit selbstständig, dauerhaft und auf Einnahmen ausgerichtet ausüben wollen. Dazu zählen unter anderem die Eröffnung eines Geschäfts, der Start einer Dienstleistung, die Übernahme eines bestehenden Betriebs oder die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit nebenbei. Freiberufliche Tätigkeiten sind in der Regel nicht meldepflichtig.
Für die Gewerbeanmeldung steht ein offizielles Formular zur Verfügung, das vollständig ausgefüllt und unterschrieben abgegeben werden muss. Die Anmeldung kann persönlich oder schriftlich eingereicht werden; in Fällen, in denen ein elektronisches Verfahren angeboten wird, ist auch eine digitale Anmeldung möglich. Zur Anmeldung ist üblicherweise ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Je nach Art des Gewerbes oder der Rechtsform können weitere Nachweise nötig sein, zum Beispiel ein Handelsregisterauszug oder besondere Erlaubnisse bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten.
Nach Eingang der Gewerbeanmeldung leitet die Stadt Ihre Angaben an weitere zuständige Stellen weiter, etwa an das Finanzamt oder die zuständigen Kammern.
Hinweis: Nutzen Sie für die Gewerbeanmeldung ausschließlich die offiziellen Angebote der Stadt Friedrichshafen. Kostenpflichtige Angebote privater Anbieter im Internet sind in der Regel nicht notwendig und verursachen zusätzliche Kosten.
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