Gewerbeamt Rosenheim

Gewerbeanmeldung-Check Diese drei Punkte sollten Sie vor der Gewerbeanmeldung klären – kostenlos und ohne Anmeldung
- Kein Gewerbe ohne Betriebshaftpflicht!Wichtig Rechtzeitig abschließen mit Gründernachlass. Die private Haftpflicht zahlt bei beruflichen Schäden nicht
- Fördermittel-Finder für Gründer Über 1.000 Zuschüsse & Startgeld – Ihre Vorauswahl in 2 Minuten
- Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung Nachzahlungen vermeiden und zwischen GKV & PKV wählen
So melden Sie Ihr Gewerbe in Rosenheim an
Wenn Sie in Rosenheim ein Gewerbe starten möchten, müssen Sie dieses bei der Stadt Rosenheim anmelden. Zuständig ist das Amt für Recht, Sicherheit und Ordnung. Die Anmeldung ist erforderlich, sobald Sie eine selbstständige gewerbliche Tätigkeit aufnehmen, eine Zweigniederlassung eröffnen oder Ihren Betrieb innerhalb der Stadt verlegen. Grundlage hierfür ist die Gewerbeordnung (§ 14 GewO).
Die Gewerbemeldung kann online über das entsprechende Formular der Stadt Rosenheim erfolgen. Dabei werden Sie im Antragsprozess weitergeleitet und können Ihre Angaben digital übermitteln. Alternativ können Sie das Formular auch in Papierform einreichen oder sich direkt an die zuständige Behörde wenden.
Für die Gewerbeanmeldung benötigen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Wenn Sie eine Firma gründen, etwa eine GmbH oder UG, wird zusätzlich ein Handelsregisterauszug oder ein entsprechender Nachweis verlangt. In bestimmten Branchen können weitere Unterlagen erforderlich sein, zum Beispiel Genehmigungen, ein Führungszeugnis oder ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
Nach der Anmeldung informiert die Stadt automatisch weitere Stellen wie das Finanzamt sowie die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer. Dadurch werden die wichtigsten Behörden über den Start Ihres Unternehmens informiert.
Wichtiger Hinweis: Im Internet finden sich zahlreiche Webseiten, die eine Gewerbeanmeldung anbieten. Dabei handelt es sich häufig um kostenpflichtige Vermittlungsdienste, die Ihre Angaben lediglich an das zuständige Gewerbeamt weiterleiten. Für die eigentliche Anmeldung ist ein solcher Dienst nicht erforderlich. Wenden Sie sich am besten direkt an das Gewerbeamt Ihrer Stadt, um unnötige Zusatzkosten zu vermeiden.