Gewerbeamt Rosenheim

So melden Sie Ihr Gewerbe in Rosenheim an

Wenn Sie in Rosenheim ein Gewerbe starten möchten, müssen Sie dieses bei der Stadt Rosenheim anmelden. Zuständig ist das Amt für Recht, Sicherheit und Ordnung. Die Anmeldung ist erforderlich, sobald Sie eine selbstständige gewerbliche Tätigkeit aufnehmen, eine Zweigniederlassung eröffnen oder Ihren Betrieb innerhalb der Stadt verlegen. Grundlage hierfür ist die Gewerbeordnung (§ 14 GewO). 

Die Gewerbemeldung kann online über das entsprechende Formular der Stadt Rosenheim erfolgen. Dabei werden Sie im Antragsprozess weitergeleitet und können Ihre Angaben digital übermitteln. Alternativ können Sie das Formular auch in Papierform einreichen oder sich direkt an die zuständige Behörde wenden. 

Für die Gewerbeanmeldung benötigen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Wenn Sie eine Firma gründen, etwa eine GmbH oder UG, wird zusätzlich ein Handelsregisterauszug oder ein entsprechender Nachweis verlangt. In bestimmten Branchen können weitere Unterlagen erforderlich sein, zum Beispiel Genehmigungen, ein Führungszeugnis oder ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister. 

Nach der Anmeldung informiert die Stadt automatisch weitere Stellen wie das Finanzamt sowie die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer. Dadurch werden die wichtigsten Behörden über den Start Ihres Unternehmens informiert. 
 

Wichtiger Hinweis: Im Internet finden sich zahlreiche Webseiten, die eine Gewerbeanmeldung anbieten. Dabei handelt es sich häufig um kostenpflichtige Vermittlungsdienste, die Ihre Angaben lediglich an das zuständige Gewerbeamt weiterleiten. Für die eigentliche Anmeldung ist ein solcher Dienst nicht erforderlich. Wenden Sie sich am besten direkt an das Gewerbeamt Ihrer Stadt, um unnötige Zusatzkosten zu vermeiden.

Was passiert mit meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?

Neue Beitragsgrundlagen, mögliche Nachzahlungen – nach der Gewerbeanmeldung sollten Sie Ihre Krankenversicherung sofort überprüfen.

Jetzt erfahren, was Sie beachten müssen

Anschrift Gewerbeamt / Ordnungsamt
Königstr. 15
83022
Rosenheim
Bayern
Webseite
Formular Gewerbeanmeldung
Link zum Anmeldeformular des Gewerbeamtes (Download, PDF oder Online)
Öffnungszeiten Gewerbeamt

Mo. - Fr.   8:00 - 12:00 Uhr
Do.         14:00 - 17:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

Kontakt
Telefon: 
08031/365-1352 oder -1354
Telefax: 
08031/365-889-1311