Gewerbeamt Brandenburg an der Havel

Wenn Sie in Brandenburg an der Havel ein Gewerbe beginnen, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anzeigen. Die Meldung ist verpflichtend, sobald Sie einen selbständigen Gewerbebetrieb mit einer festen Betriebsstätte aufnehmen – zum Beispiel ein Laden, ein Büro oder eine Werkstatt. Sie können die Gewerbeanmeldung persönlich vor Ort, schriftlich per Post oder Fax oder online einreichen. Für die Anmeldung benötigen Sie das Formular „Gewerbe-Anmeldung (GewA 1)“, das Sie bei der Gewerbebehörde erhalten oder herunterladen können. Das Formular muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein, und Ihre Identität wird bei persönlicher Abgabe durch Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses geprüft.
Nach der Anmeldung bestätigt die Stadt den Eingang Ihrer Meldung und leitet Ihre Angaben an andere Stellen wie das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer, die Berufsgenossenschaft oder gegebenenfalls das Registergericht weiter. Ihre Gewerbeanzeige muss gleichzeitig mit dem Beginn der Tätigkeit erfolgen. Eine verspätete Anmeldung kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Sie können die Anmeldung auch über den Einheitlichen Ansprechpartner Brandenburg abwickeln.
Hinweis: Für die Gewerbeanmeldung sind ausschließlich die offiziellen Stellen der Stadt zuständig. Angebote im Internet, die eine Anmeldung als „Service“ anbieten, sind häufig kostenpflichtig und nicht notwendig, da sie die Unterlagen lediglich weiterreichen. Nutzen Sie daher immer den direkten Weg über das zuständige Gewerbeamt.
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