Gewerbeamt Frankfurt (Oder)

Wenn Sie in Frankfurt (Oder) ein Gewerbe aufnehmen, ändern oder beenden, müssen Sie dies bei der Stadtverwaltung anzeigen. Eine Gewerbeanmeldung ist erforderlich, sobald Sie eine Tätigkeit selbstständig, dauerhaft und mit Gewinnerzielungsabsicht ausüben. Das gilt für Neugründungen ebenso wie für Ummeldungen oder Abmeldungen. Freiberufliche Tätigkeiten sind in der Regel nicht meldepflichtig. Für die Anzeige stehen offizielle Formulare zur Verfügung, die vollständig ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden müssen. Die Anmeldung kann schriftlich, persönlich oder auf digitalem Weg erfolgen, sofern dieser angeboten wird. In der Regel ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Je nach Art des Gewerbes oder der Unternehmensform können weitere Unterlagen notwendig sein, etwa ein Handelsregisterauszug oder besondere Genehmigungen. Nach Eingang der Gewerbeanzeige werden die Angaben automatisch an weitere zuständige Stellen weitergeleitet, zum Beispiel an das Finanzamt oder die zuständigen Kammern.
Hinweis: Nutzen Sie für die Gewerbeanmeldung ausschließlich die offiziellen Angebote der Stadt. Kostenpflichtige Internetdienste privater Anbieter sind meist nicht erforderlich und verursachen zusätzliche Kosten.
Was passiert mit meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?
Neue Beitragsgrundlagen, mögliche Nachzahlungen – nach der Gewerbeanmeldung sollten Sie Ihre Krankenversicherung sofort überprüfen.