Gewerbeamt Potsdam

So melden Sie Ihr Gewerbe in Potsdam an
Wenn Sie in Potsdam ein Gewerbe starten, müssen Sie dieses bei der zuständigen Behörde anmelden. Die Anzeige muss gleichzeitig mit dem Beginn Ihrer Tätigkeit erfolgen. Zuständig ist die Arbeitsgruppe Gewerbeangelegenheiten der Landeshauptstadt Potsdam. Die Behördenadresse lautet Friedrich-Ebert-Straße 79/81, 14469 Potsdam. Sie können sich telefonisch unter 0331 289-1690 oder per E-Mail an Gewerbeangelegenheiten@Rathaus.Potsdam.de wenden. Die Anmeldung ist persönlich, schriftlich oder auch online möglich.
Für die Anmeldung füllen Sie das Formular „Gewerbe-Anmeldung“ (GewA 1) aus und unterschreiben es, wenn Sie persönlich oder schriftlich anmelden. Alternativ können Sie die sogenannte eMeldung nutzen und Ihre Angaben online erfassen. Je nach Art Ihres Gewerbes sind zusätzliche Nachweise erforderlich (z. B. bei besonderen erlaubnispflichtigen Tätigkeiten). Informieren Sie sich vorab, welche Unterlagen Sie für Ihren Fall brauchen.
Die Anmeldung wird vom Gewerbeamt geprüft, und Sie erhalten eine Bestätigung, sobald alles vollständig ist. Seitens der Behörden werden Gewerbean-, -um- und -abmeldungen sowie Eintragungen im Gewerberegister betreut.
Hinweis: Achten Sie bei Angeboten für die Gewerbeanmeldung im Internet darauf, ob es sich um offizielle städtische Dienste handelt. Viele kommerzielle Portale verlangen zusätzliche Gebühren für die Weiterleitung Ihrer Anmeldung an das Gewerbeamt. Um unnötige Kosten zu vermeiden, sollten Sie die Anmeldung direkt über die städtische Behörde Potsdam erledigen.
Was passiert mit meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?
Neue Beitragsgrundlagen, mögliche Nachzahlungen – nach der Gewerbeanmeldung sollten Sie Ihre Krankenversicherung sofort überprüfen.