Gewerbeamt Dinslaken

In Dinslaken müssen Sie Ihr Gewerbe beim zuständigen Amt der Stadt anzeigen, wenn Sie eine selbstständige gewerbliche Tätigkeit aufnehmen, ändern oder beenden. Die Meldung ist verpflichtend und muss gleichzeitig mit dem Beginn Ihrer Tätigkeit erfolgen. Dazu zählt zum Beispiel die Eröffnung eines Betriebs, die Übernahme eines Unternehmens oder eine Änderung der bisherigen Tätigkeit. Die Gewerbeanzeige können Sie persönlich im Bürgerbüro oder Ordnungsamt, schriftlich per Post oder Fax einreichen. Die Stadt stellt dafür ein offizielles Formular „Gewerbeanzeige, -um- oder -abmeldung“ zur Verfügung, das vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein muss.

Für die Anmeldung benötigen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Wenn es sich um eine juristische Person oder bestimmte Gesellschaftsformen handelt, kann zusätzlich ein Handelsregisterauszug oder eine Vollmacht erforderlich sein. Bei besonderen Tätigkeiten, die einer Erlaubnis oder Genehmigung unterliegen, sind weitere Nachweise erforderlich.

Nach Eingang Ihrer Anzeige übernimmt das Amt die Prüfung und leitet Ihre Daten an andere Behörden wie das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer oder die zuständige Berufsgenossenschaft weiter.

Hinweis: Nutzen Sie für Ihre Gewerbeanmeldung am besten die offiziellen Wege über das Stadtamt Dinslaken oder das bereitgestellte Formular. Internetanbieter, die eine Gewerbeanmeldung gegen Gebühr versprechen, leiten Ihre Daten meist lediglich weiter und verursachen zusätzliche Kosten, die nicht notwendig sind.


Anschrift Gewerbeamt / Ordnungsamt
Friedrich-Ebert-Straße 31
46535
Dinslaken
Nordrhein-Westfalen
Webseite
Formular Gewerbeanmeldung
Link zum Anmeldeformular des Gewerbeamtes (Download, PDF oder Online)
Öffnungszeiten Gewerbeamt

montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Kontakt
Telefon: 
0 20 64 / 66-433
Direkt nach der Anmeldung · 2026

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