Gewerbeamt Meerbusch

So melden Sie Ihr Gewerbe in Meerbusch an

Wenn Sie in Meerbusch eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen möchten, müssen Sie diese rechtzeitig beim zuständigen Gewerbeamt anzeigen. Eine Gewerbeanmeldung ist erforderlich, sobald Sie eine selbstständige, regelmäßige und auf Gewinnerzielung ausgerichtete Tätigkeit beginnen – zum Beispiel bei der Eröffnung eines Betriebs, bei der Übernahme eines bestehenden Geschäfts oder bei der Gründung einer Zweigniederlassung. Die Anzeige muss gleichzeitig mit dem Beginn des Gewerbes erfolgen.

Die Anmeldung kann persönlich, schriftlich oder über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW elektronisch erfolgen, je nachdem, welche Möglichkeit Sie nutzen möchten. 
 

Welche Unterlagen sind nötig?

  • Das ausgefüllte Formular zur Gewerbeanmeldung 
  • Nachweis der Identität, z. B. Personalausweis oder Reisepass 
  • Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug oder notariell beurkundete Unterlagen sowie Zustimmungserklärungen der Gesellschafter 
  • Bei elektronischer Anmeldung sind alternative Identifikationswege möglich (z. B. elektronischer Personalausweis) 

Nach der Anmeldung werden Ihre Angaben durch die zuständige Stelle an andere Behörden wie das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weitergeleitet.
 

Achtung: Im Netz gibt es viele Angebote, Ihr Gewerbe „online anmelden“ zu lassen. Diese Dienste sind oft privat und mit zusätzlichen Gebühren verbunden, weil sie Ihre Anmeldung nur weiterleiten. Um unnötige Kosten zu vermeiden, sollten Sie Ihre Gewerbeanzeige direkt beim Gewerbeamt der Stadt Meerbusch einreichen.


Anschrift Gewerbeamt / Ordnungsamt
Wittenberger Straße 21
40668
Meerbusch - Lank-Latum
Nordrhein-Westfalen
Webseite
Formular Gewerbeanmeldung
Link zum Anmeldeformular des Gewerbeamtes (Download, PDF oder Online)
Öffnungszeiten Gewerbeamt

Montag - Freitag: 08.00 bis 12 Uhr 

Donnerstag: 13:30 - 16.00 Uhr

Kontakt
Telefon: 
02159 - 916 170
Telefax: 
02159 - 916 39 170
Direkt nach der Gewerbeanmeldung · 2026

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