Gewerbeamt Gummersbach

So melden Sie Ihr Gewerbe in Gummersbach an

Wenn Sie in Gummersbach ein Gewerbe starten, müssen Sie den Beginn der Tätigkeit sofort beim Gewerbeamt anzeigen. Zuständig ist bei der Stadt Gummersbach der Fachbereich 3.2 „Verkehr, Gaststätten und Gewerbe“ im Rathaus, Rathausplatz 1, 51643 Gummersbach. Dort können Sie auch Ihr Gewerbe ummelden, wenn Sie innerhalb der Stadt umziehen oder die Tätigkeit wechseln bzw. erweitern. Wenn Sie Ihr Gewerbe beenden oder der Betriebssitz so verlegt wird, dass eine andere Gemeinde zuständig ist, müssen Sie Ihr Gewerbe abmelden. Änderungen zu bereits gemeldeten Daten (z. B. Name, Anschrift oder gesetzliche Vertretung) sind ebenfalls mitzuteilen.

Für die Anmeldung brauchen Sie in der Regel einen gültigen Ausweis (Personalausweis oder Reisepass). Je nach Fall können weitere Nachweise nötig sein, zum Beispiel Unterlagen zur Unternehmensform oder eine Vollmacht, wenn jemand anderes die Anmeldung für Sie übernimmt.

Wichtig: Seien Sie vorsichtig bei Online-Angeboten zur „Gewerbeanmeldung“. Oft stecken dahinter private, kostenpflichtige Vermittler, die Ihre Angaben nur an das Gewerbeamt weiterleiten. Um unnötige Zusatzkosten zu vermeiden, melden Sie Ihr Gewerbe am besten immer direkt beim zuständigen Gewerbeamt an.

Was passiert mit meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?

Neue Beitragsgrundlagen, mögliche Nachzahlungen – nach der Gewerbeanmeldung sollten Sie Ihre Krankenversicherung sofort überprüfen.

Jetzt erfahren, was Sie beachten müssen

Anschrift Gewerbeamt / Ordnungsamt
Rathausplatz 1
51643
Gummersbach
Nordrhein-Westfalen
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Öffnungszeiten Gewerbeamt

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Telefax: 
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