Gewerbeamt Gummersbach

Gewerbeanmeldung-Check Diese drei Punkte sollten Sie vor der Gewerbeanmeldung klären – kostenlos und ohne Anmeldung
- Kein Gewerbe ohne Betriebshaftpflicht!Wichtig Rechtzeitig abschließen mit Gründernachlass. Die private Haftpflicht zahlt bei beruflichen Schäden nicht
- Fördermittel-Finder für Gründer Über 1.000 Zuschüsse & Startgeld – Ihre Vorauswahl in 2 Minuten
- Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung Nachzahlungen vermeiden und zwischen GKV & PKV wählen
So melden Sie Ihr Gewerbe in Gummersbach an
Wenn Sie in Gummersbach ein Gewerbe starten, müssen Sie den Beginn der Tätigkeit sofort beim Gewerbeamt anzeigen. Zuständig ist bei der Stadt Gummersbach der Fachbereich 3.2 „Verkehr, Gaststätten und Gewerbe“ im Rathaus, Rathausplatz 1, 51643 Gummersbach. Dort können Sie auch Ihr Gewerbe ummelden, wenn Sie innerhalb der Stadt umziehen oder die Tätigkeit wechseln bzw. erweitern. Wenn Sie Ihr Gewerbe beenden oder der Betriebssitz so verlegt wird, dass eine andere Gemeinde zuständig ist, müssen Sie Ihr Gewerbe abmelden. Änderungen zu bereits gemeldeten Daten (z. B. Name, Anschrift oder gesetzliche Vertretung) sind ebenfalls mitzuteilen.
Für die Anmeldung brauchen Sie in der Regel einen gültigen Ausweis (Personalausweis oder Reisepass). Je nach Fall können weitere Nachweise nötig sein, zum Beispiel Unterlagen zur Unternehmensform oder eine Vollmacht, wenn jemand anderes die Anmeldung für Sie übernimmt.
Wichtig: Seien Sie vorsichtig bei Online-Angeboten zur „Gewerbeanmeldung“. Oft stecken dahinter private, kostenpflichtige Vermittler, die Ihre Angaben nur an das Gewerbeamt weiterleiten. Um unnötige Zusatzkosten zu vermeiden, melden Sie Ihr Gewerbe am besten immer direkt beim zuständigen Gewerbeamt an.