Gewerbeamt Fulda

Das Gewerbeamt in Fulda befindet sich in der Schlossstraße 1. Alle wichtigen Kontaktinformationen sind hier zusammengefasst. Das Formular zur Gewerbeanmeldung ist vollständig auszufüllen. Je nach Art des Gewerbebetriebs sind weitere Voraussetzungen bzw. Erlaubnispflichten zu prüfen. Die Anzeigepflicht ergibt sich aus § 14 GewO, wobei die Höhe der Einkünfte keine Rolle spielt. Auch ein so genanntes Kleingewebe ist anzeigepflichtig.

 

 

Anschrift Gewerbeamt / Ordnungsamt
Schlossstraße 1
36037
Fulda
Hessen
Webseite
Formular Gewerbeanmeldung
Link zum Anmeldeformular des Gewerbeamtes (Download, PDF oder Online)
Öffnungszeiten Gewerbeamt

Montag - Donnerstag: 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:30 - 13:00 Uhr

Kontakt
Telefon: 
(06 61) 1 02-2326

Wichtig: Das ändert sich bei Ihrer Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung!

Als Selbstständige/r oder Freiberufler/in sind Sie nicht mehr automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) pflichtversichert. Sie müssen sich nun aktiv für eine Form der Krankenversicherung entscheiden. Die Beitragshöhe in der GKV orientiert sich am Einkommen. Die Kosten für Selbstständige betragen in diesem Jahr zwischen...

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Gewerbe anmelden: An alles gedacht?

Im Vorfeld der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ist ein Gewerbe anzumelden. Die rechtliche Grundlage findet sich in §14 der Gewerbeordnung (GewO). Es ist hierbei unerheblich, ob das Gewerbe im Haupt- oder Nebenberuf ausgeübt wird. Wenn Sie ein Gewerbe anmelden ...

 

Muss ich weiter in die gesetzliche Rente einzahlen?

Bis auf wenige Ausnahmen sind Selbstständige nicht im gesetzlichen System pflichtversichert. Es besteht die Möglichkeit, freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen und so Ansprüche auf Leistungen aufrecht zu erhalten. Für einige Berufsgruppen (siehe unten) besteht die Pflicht, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. In diesem Kontext ist die Meldepflicht zu beachten...