Gewerbeamt Neubrandenburg

So melden Sie Ihr Gewerbe in Neubrandenburg an
Wenn Sie in Neubrandenburg ein Gewerbe starten (z. B. ein Ladengeschäft, Handwerk oder eine andere gewerbliche Tätigkeit), müssen Sie die Tätigkeit zum Beginn anmelden. Zuständig ist die Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg, Bereich „Gefahrenabwehr, Gewerbe und Verkehrsaufsicht“, Friedrich-Engels-Ring 53, 17033 Neubrandenburg. Die Anmeldung ist persönlich möglich, aber auch schriftlich oder elektronisch.
Für die Gewerbeanmeldung nutzen Sie das Formular „Gewerbe-Anmeldung (GewA 1)“ und füllen es vollständig aus.
Diese Unterlagen werden typischerweise benötigt:
ein Identitätsnachweis (z. B. Personalausweis oder Reisepass), das ausgefüllte Anmeldeformular und – falls jemand für Sie abgibt – eine Vollmacht. Bei Firmen oder Personengesellschaften wird in der Regel zusätzlich ein Handelsregisterauszug bzw. ein notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag verlangt. Bei bestimmten überwachungspflichtigen Gewerben können außerdem Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister erforderlich sein.
Wichtig: Im Internet werben derzeit unseriöse Anbieter mit Dienstleistungen für Gewerbeanmeldungen. Oftmals handelt es sich hier um kostenpflichtige Dienstleister, die Ihre Anmeldung an das Gewerbeamt leiten. Um doppelte Koten zu vermeiden sollten sie sich daher immer direkt an das Gewerbeamt wenden.
Privat und geschäftlich trennen – mit dem passenden Geschäftskonto
Sie haben Ihr Gewerbe gerade angemeldet – oder stehen kurz davor? Dann ist ein eigenes Geschäftskonto der naheliegende nächste Schritt. Die meisten Banken untersagen die gewerbliche Nutzung privater Girokonten, und eine saubere Trennung erleichtert Ihnen Buchhaltung und Steuererklärung spürbar.
- Kostenlose Konten ab 0 €/Monat verfügbar
- Eröffnung online – in der Regel in wenigen Minuten
- Saubere Trennung von privat und geschäftlich – wichtig fürs Finanzamt
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