Gewerbeamt Rostock

So melden Sie Ihr Gewerbe in Rostock an
Wenn Sie in Rostock ein Gewerbe beginnen möchten, müssen Sie dies beim Stadtamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock anzeigen. Eine Gewerbeanmeldung ist erforderlich, sobald Sie einen stehenden Gewerbebetrieb mit fester Betriebsstätte eröffnen. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie einen neuen Betrieb gründen, eine Zweigniederlassung eröffnen, einen bestehenden Betrieb übernehmen oder die Rechtsform Ihres Unternehmens ändern. Die Anmeldung muss gleichzeitig mit dem Start Ihrer gewerblichen Tätigkeit erfolgen.
Die Gewerbemeldung können Sie persönlich vornehmen oder auch schriftlich beziehungsweise elektronisch übermitteln. Wenn Sie die Anmeldung persönlich oder schriftlich durchführen, müssen Sie das offizielle Formular „Gewerbe-Anmeldung (GewA 1)“ vollständig ausfüllen und unterschreiben. Die zuständige Stelle bestätigt den Eingang Ihrer Anmeldung, sobald alle Angaben vollständig vorliegen.
Für die Anmeldung benötigen Sie in der Regel einen Identitätsnachweis, zum Beispiel Ihren Personalausweis oder Reisepass. Bei Unternehmen wie einer GmbH oder AG wird zusätzlich ein Handelsregisterauszug oder der Gesellschaftsvertrag verlangt. Nach erfolgreicher Anmeldung informiert die Behörde automatisch weitere Stellen, beispielsweise das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer sowie die Berufsgenossenschaft.
Nicht jede Tätigkeit gilt als Gewerbe. Tätigkeiten aus der Land- und Forstwirtschaft, freie Berufe sowie die Verwaltung eigenen Vermögens sind von der Gewerbeanmeldung ausgenommen.
Hinweis: Im Internet werden häufig Dienstleistungen angeboten, die eine Gewerbeanmeldung gegen zusätzliche Gebühren übernehmen. Diese Anbieter übermitteln Ihre Daten lediglich an die zuständige Behörde. Für die Anmeldung selbst ist ein solcher Service nicht notwendig. Nutzen Sie daher möglichst direkt die offiziellen Angebote der Stadt Rostock, um unnötige Kosten zu vermeiden.
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