Gewerbeamt Göttingen

Vor der Aufnahme eines Geschäftsbetriebs ist die Anzeigepflicht gemäß Gewerbeordnung zu beachten. Gewerbeangelegenheiten lassen sich in Göttingen im Neuen Rathaus auf dem Hiroshimaplatz 1-4 zu den angegebenen Sprechzeiten erledigen. Eine vorherige Terminvereinbarung im Gewerbeamt Göttingen ist in aller Regel notwendig. Auf der offiziellen Webseite der Stadt (siehe Link) finden Sie weitere Informationen rund um die Voraussetzungen für eine Gewerbeanmeldung in Göttingen.

 

 

Anschrift Gewerbeamt / Ordnungsamt
Hiroshimaplatz 1-4
37083
Göttingen
Niedersachsen
Webseite
Formular Gewerbeanmeldung
Link zum Anmeldeformular des Gewerbeamtes (Download, PDF oder Online)
Öffnungszeiten Gewerbeamt

Montag: 08:00 - 15:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Kontakt
Telefon: 
0551 400-2258
Telefax: 
0551 400-2710

Wichtig: Das ändert sich bei Ihrer Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung!

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Gewerbe anmelden: An alles gedacht?

Im Vorfeld der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ist ein Gewerbe anzumelden. Die rechtliche Grundlage findet sich in §14 der Gewerbeordnung (GewO). Es ist hierbei unerheblich, ob das Gewerbe im Haupt- oder Nebenberuf ausgeübt wird. Wenn Sie ein Gewerbe anmelden ...

 

Muss ich weiter in die gesetzliche Rente einzahlen?

Bis auf wenige Ausnahmen sind Selbstständige nicht im gesetzlichen System pflichtversichert. Es besteht die Möglichkeit, freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen und so Ansprüche auf Leistungen aufrecht zu erhalten. Für einige Berufsgruppen (siehe unten) besteht die Pflicht, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. In diesem Kontext ist die Meldepflicht zu beachten...