Gewerbeamt Göttingen

So melden Sie Ihr Gewerbe in Göttingen an

Wenn Sie in Göttingen selbstständig starten und ein Gewerbe betreiben, müssen Sie die Tätigkeit beim Gewerbeamt der Stadt Göttingen anmelden. Zuständig ist der Bereich Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten. Persönliche Vorsprachen sind in der Regel nur mit Termin möglich – vereinbaren Sie diesen am besten vorab.

Für die Gewerbeanmeldung nutzen Sie das Formular „Gewerbe-Anmeldung (GewA 1)“. Sie können die Anzeige je nach Verfahren persönlich, schriftlich oder elektronisch einreichen. Wichtig ist, dass die Anmeldung spätestens zum Beginn der Tätigkeit erfolgt.

Als Unterlagen benötigen Sie meist einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Bei Firmen mit Eintrag im Handelsregister wird zusätzlich ein aktueller Registerauszug verlangt. Bei bestimmten Tätigkeiten können weitere Nachweise nötig sein, zum Beispiel eine Erlaubnis bei erlaubnispflichtigen Gewerben, eine Handwerkskarte bzw. Eintragung bei Handwerksbetrieben oder passende Dokumente zum Aufenthaltsrecht. Wenn jemand für Sie anmeldet, ist häufig eine Vollmacht erforderlich.

Wichtig: Im Internet werben unseriöse Anbieter mit Gewerbeanmeldungen. Oftmals handelt es sich hier um kostenpflichtige Dienstleister, die Ihre Anmeldung an das Gewerbeamt leiten. Um doppelte Kosten zu vermeiden, sollten Sie sich daher immer direkt an das Gewerbeamt wenden.

Was passiert mit meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?

Neue Beitragsgrundlagen, mögliche Nachzahlungen – nach der Gewerbeanmeldung sollten Sie Ihre Krankenversicherung sofort überprüfen.

Jetzt erfahren, was Sie beachten müssen

Anschrift Gewerbeamt / Ordnungsamt
Hiroshimaplatz 1-4
37083
Göttingen
Niedersachsen
Webseite
Formular Gewerbeanmeldung
Link zum Anmeldeformular des Gewerbeamtes (Download, PDF oder Online)
Öffnungszeiten Gewerbeamt

Montag: 08:00 - 15:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Kontakt
Telefon: 
0551 400-2258
Telefax: 
0551 400-2710